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Dem Kormoran gehts an den Kragen

Den Kormoranen im Kanton Waadt geht es an den Kragen. Der Regierungsrat hat den fischfressenden Vogel auf die Liste der jagdbaren Tiere gesetzt. Geschossen werden sollen Kormorane auf dem Neuenburger- und dem Murtensee.

 

 

Den Kormoranen im Kanton Waadt geht es an den Kragen. Der Regierungsrat hat den fischfressenden Vogel auf die Liste der jagdbaren Tiere gesetzt. Geschossen werden sollen Kormorane auf dem Neuenburger- und dem Murtensee.

Die Fischer beklagen dort Ertragsausfälle durch die gefiederte Konkurrenz. Zur Jagdfreigabe stimmte die Kantonsregierung einer Änderung der interkantonalen Jagdverordnung für die beiden Seen zu. Die Freiburger Kantonsregierung muss noch entscheiden. Auch die Zustimmung des Grossen Rats im Kanton Neuenburg fehlt noch.

Neben der Kormoranjagd sieht das neue Jagdkonkordat zwischen den Anrainerkantonen eine Spezialbewilligung für Berufsfischer vor. Dank dieser Bewilligung sollen sie vom Boot aus Kormorane abschiessen dürfen, wenn diese sich in einem Rayon von hundert Metern rund um Fischereieinrichtungen aufhalten.

Der Kormoran stand während der Brutsaison zwischen März und Ende August in der Schweiz bisher unter Schutz. Auch wenn es an Flüssen und kleineren Seen gelegentlich zu Abschüssen kam, wurde der Vogel auf grösseren Seen nicht bejagt. Bis zum Inkrafttreten des neuen Jagdkonkordats erlaubten die Kantone Waadt, Neuenburg und Freiburg ab letztem September den Wildhütern, Kormorane zur Bestandsregulierung abzuschiessen.

Die wachsende Population der schwarzen Vögel war den Fischern aber seit langem ein Dorn im Auge. Vor allem ihr Appetit auf die als Speisefisch begehrten Felchen macht die Kormorane in den Augen der Fischer zu Schädlingen. Zudem räubern sie die Beute aus den Netzen und zerreissen dabei die Netze gelegentlich auch.

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