Hunde, die man im Internet kaufe, würden oft illegal in die Schweiz importiert, seien häufig krank und zeigen Verhaltensstörungen. Das sagt der Bund gleichermassen, wie der Schweizer Tierschutz (STS). Darum starten sie zusammen eine Informationskampagne, um dem Onlinekauf von Hunden entgegenzuwirken.
Auch auf rechtlicher Ebene will der Bund darum Gegensteuer geben, wie er schreibt: «Die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den illegalen Hundehandel soll gestärkt werden.» Zudem gilt seit dem 1. Februar 2025 ein höheres Mindestalter für Welpen beim gewerbsmässigen Import.
Ohne die notwendigen Abklärungen
Online bestellen, bezahlen, liefern lassen: Was für Waren etabliert ist, werde laut dem STS für Hunde zunehmend zum Problem: «Denn immer mehr Menschen bestellen ihren Vierbeiner über dubiose Inserate im Internet, ohne die notwendigen Abklärungen zu treffen oder das Tier kennenzulernen.»
In den Herkunftsländern würden sie unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet und viel zu früh von ihren Müttern getrennt. «Die Hunde sind häufig krank, ungeimpft und schlecht sozialisiert. Dadurch kämpfen sie ein Leben lang mit gesundheitlichen Problemen, sind ängstlich, aggressiv oder menschenscheu», erklären der Bund und der STS.
1838 Hunde aufgenommen
Bei den Besitzerinnen und Besitzern könne dies nicht nur zu hohen Tierarztkosten, sondern auch zu Überforderung führen. Entsprechend verzeichnen die Tierheime des Schweizer Tierschutz nach eigenen Angaben konstant hohe Zahlen an abgegebenen Hunden. 2023 haben sie insgesamt 1838 aufgenommen (2022: 2041).
«Die tierschutzwidrige Hundeproduktion wird durch jeden Kauf aus einer dubiosen Quelle angekurbelt. Nicht zuletzt fördern solche Käufe auch die organisierte Kriminalität, die oft hinter den zweifelhaften Angeboten steckt», wie es von Seiten des Bundes und vom STS heisst.
Empfehlungen für Hundekäuferinnen und -käufer
Um spontane Internetbestellungen zu reduzieren, publizieren darum das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der STS Empfehlungen zum verantwortungsvollen Hundekauf. Diese werden ab sofort auf hundekauf.ch , den sozialen Medien und in einer Broschüre verbreitet.
Die wichtigsten Empfehlungen der Kampagne lauten:
- 1. Hunde bestellt man nicht im Internet: Hunde sind keine Ware. Die Anschaffung will intensiv überlegt sein, denn die Hundehaltung bedeutet viel Aufwand während 10 bis 15 Jahren. Der Zeitbedarf und die Kosten müssen vor der Anschaffung in Betracht gezogen werden. Diese können, zusätzlich zum Kaufpreis und abhängig vom Alter und der Gesundheit des Tieres, mehrere Tausend Franken pro Jahr betragen. Vom Kauf von überzüchteten Hunden raten das BLV und der STS ab. Dazu gehören etwa Zwerghunde unter 1500 Gramm oder extrem kurzköpfige Tiere. Hunde mit diesen sogenannten Extremzuchtmerkmalen werden besonders häufig im Internet angeboten und können schwerwiegende gesundheitliche Probleme zeigen.
- 2. Seriöse Zucht auswählen: Verantwortungsvolle Anbieterinnen und Anbieter verkaufen keine Hunde direkt über das Internet, sondern laden immer zum Kennenlernen ein. Dabei zeigen sie sowohl die Welpen wie auch die Elterntiere und stellen Fragen zur Lebenssituation der Interessenten. Bei der Auswahl des passenden Hundes stehen sie mit Rat und Tat zur Seite. Sie verlangen weder Geld beim ersten Treffen noch drängen sie zum Kauf.
- 3. Den Hund kennenlernen: Ein Hundekauf darf kein Spontanentscheid sein. Von einer Anschaffung nur aufgrund von Fotos oder Videos ist dringend abzuraten. Bevor man sich für den Vierbeiner entscheidet, muss man ihn treffen, am besten mehrfach. Optimalerweise lassen sich unerfahrene Halterinnen und Halter dabei von einer Fachperson begleiten. Diese kann helfen, ein Tier mit passendem Charakter auszuwählen.
Ziel der Kampagne mit dem Leitsatz «Du bestellst. Dein Hund bezahlt.» sei die Sensibilisierung der Käuferinnen und Käufer für Probleme und Risiken im Zusammenhang mit Internetbestellungen von Hunden. «Sie macht darauf aufmerksam, dass die Anschaffung eines Hundes sorgfältig überlegt sein muss, denn ein Hund ist keine Ware, sondern ein Lebewesen, das vielfältige Bedürfnisse hat. Die Kampagne stärkt den Tierschutz und beugt auch der Einschleppung von Tollwut und anderen Krankheiten vor», erklären der Bund und der STS weiter.
Das gilt seit dem 1. Februar 2025
Um den illegalen Hundehandel effektiver zu bekämpfen, soll sich die Schweiz zudem aktiv an der internationalen Zusammenarbeit beteiligen können, so die Meinung der beiden Akteure. Die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen, zum Beispiel für den Datenaustausch, werden derzeit vom BLV erarbeitet. Zudem ist seit dem 1. Februar 2025 die gewerbsmässige Einfuhr von Welpen unter fünfzehn Wochen verboten. Der Bundesrat hat die entsprechende Bestimmung im Rahmen der Teilrevision der Tierschutzverordnung am 20. Dezember 2024 verabschiedet.


