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Deponiesanierungen: Kantone erhalten länger Geld

Das Parlament lockert die Regeln für Bundesbeiträge an die Sanierung von schadstoffhaltigen Deponien. Geld zahlt der Bund neu auch dann, wenn auf diesen nach dem 1. Februar 1996 schädliche Abfälle abgelagert wurden. Der Nationalrat bereinigte am Mittwoch die letzte Differenz zum Ständerat.

sda |

 

 

Das Parlament lockert die Regeln für Bundesbeiträge an die Sanierung von schadstoffhaltigen Deponien. Geld zahlt der Bund neu auch dann, wenn auf diesen nach dem 1. Februar 1996 schädliche Abfälle abgelagert wurden. Der Nationalrat bereinigte am Mittwoch die letzte Differenz zum Ständerat.

Die Frist für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen wurde vom Parlament um fünf Jahre verlängert. Neuer Stichtag ist damit der 1. Februar 2001. Allerdings sollen für die Verlängerung reduzierte Beiträge gelten: Statt 40 Prozent der anrechenbaren Kosten übernimmt der Bund während der verlängerten Frist nur 30 Prozent.

Mehr Sanierungen als Ziel

Die Verlängerung an sich war im Parlament unbestritten. Der Nationalrat sprach sich jedoch zunächst dafür aus, dass die Frist um zehn Jahre verlängert wird. Der Ständerat hatte sich für fünf Jahre ausgesprochen. Am Mittwoch schloss sich der Nationalrat schliesslich stillschweigend der kleinen Kammer an.

Bisher zahlt der Bund für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlastenstandorten nur dann Beiträge, wenn seit dem 1. Februar 1996 dort keine schädlichen Abfälle mehr deponiert worden sind. Strengere Regeln sollten dafür sorgen, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch umweltverträgliche Deponien betrieben werden. Nicht alle Kantone setzten die neuen Regeln aber konsequent um. Ungenügende Deponien wurden auch später noch betrieben.

Die Gesetzesänderung angestossen hatte Ständerat Luc Recordon (Grüne/VD) mit einer parlamentarischen Initiative. Noch mehr Deponien, die möglicherweise belastendes Material enthielten, würden dank der längeren Beitragsfrist erfasst und saniert, schrieb er. Es gehe um Probleme, die frühere Generationen verursacht hätten.

Über 300 Gesuche erwartet

Das Bundesamt für Umwelt schätzt, dass durch die Fristverlängerung bis 1. Februar 2001 etwa 220 zusätzliche Abgeltungsgesuche für Untersuchungen sowie 35 für Sanierungen und 70 für Überwachungen eingereicht werden.

Für den entsprechenden Fonds sei mit Mehrkosten von 60 Millionen Franken zu rechnen, heisst es im Bericht der ständerätlichen Umweltkommission. Dies mache angesichts der annähernd 1,1 Milliarden Franken, die der Bund für Massnahmen für die Sanierung von belasteten Standorten entrichte, jedoch nur einen kleinen Teil aus.

Schweizweit soll es rund 38'000 belastete Standorte geben. Über 4000 davon könnten früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen und müssen deshalb untersucht, allenfalls überwacht und saniert werden. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

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