Im Grundsatz sind sich National- und Ständerat bereits einig: Für Bundesbeiträge an die Sanierung von schadstoffhaltigen Deponien sollen die Regeln gelockert werden. Doch in einem Punkt zeigen sich beide Räte bisher nicht kompromissbereit.
Der Ständerat beharrte am Dienstag stillschweigend darauf, dass die Frist für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen um fünf Jahre verlängert wird. Der Nationalrat hatte sich für eine Verlängerung um zehn Jahre ausgesprochen.
Bundesrat plädiert für 5 Jahre
Der Bundesrat befürwortet wie der Ständerat eine Verlängerung der Frist um fünf Jahre. Eine Verlängerung um zehn Jahre sei eine gewisse Diskriminierung für jene Kantone, welche die Frist eingehalten hätten, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Zudem ergäbe sich bei der Variante des Nationalrats eine Mehrbelastung für den dafür eingerichteten Fonds.
Der Ständerat folgte diskussionslos dem Bundesrat und seiner vorberatenden Kommission, die sich einstimmig für eine fünfjährige Verlängerung ausgesprochen hatte. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.
Parlamentarischen Initiative von Luc Recordon
Gemäss geltendem Recht zahlt der Bund für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten Beiträge - allerdings nur, wenn seit 1. Februar 1996 dort keine schädlichen Abfälle mehr deponiert worden sind. Der Ständerat möchte den 1. Februar 2001 als neues Stichdatum verankern, der Nationalrat den 1. Februar 2006. Für die Verlängerung sollen reduzierte Beiträge gelten: Statt 40 Prozent der anrechenbaren Kosten übernimmt der Bund nur 30 Prozent.
Die Gesetzesänderung angestossen hatte Ständerat Luc Recordon (Grüne/VD) mit einer parlamentarischen Initiative. Noch mehr Deponien, die möglicherweise belastendes Material enthielten, würden dank der längeren Beitragsfrist erfasst und saniert, schrieb er. Es gehe um Probleme, die frühere Generationen verursacht hätten.