Der Bundesrat hat am Mittwoch die Anpassung von mehreren heilmittelrechtlichen Erlassen verabschiedet um die Versorgung mit Tierarzneimitteln zu sichern.
Ende Januar 2022 kommen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die neuen Verordnungen zu Tierarzneimitteln und zu Arzneifuttermitteln zur Anwendung. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz.
Gleiche Bedingungen wie in EU
Die Versorgung mit Tierarzneimitteln in der Schweiz erfolge zum grössten Teil über den europäischen Markt, heisst es in einer Mitteilung. Es ist deshalb wichtig, dass für Tierarzneimittel in der Schweiz möglichst die gleichen Bedingungen gelten wie in der EU, so der Bundesrat. Dazu hat dieser am Mittwoch Angleichungen an das neue Tierarzneimittelrecht der EU verabschiedet, im Bereich der Arzneimittelzulassung, und im Bereich der «Guten Vertriebspraxis». Letztere hat zum Ziel, die Kontrolle der Vertriebskette und damit die Qualität von Arzneimitteln sicherzustellen.
Kein Mehraufwand für Pharmaunternehmen
Ziel der Massnahmen sei es, dass den Pharmaunternehmen kein Mehraufwand bei der Zulassung von Tierarzneimitteln in der Schweiz entstehe, heisst es weiter. Damit soll erreicht werden, dass in der Schweiz genügend Tierarzneimittel zur Verfügung stehen.
Die heute beschlossenen Anpassungen betreffen die Tierarzneimittelverordnung, die Arzneimittelverordnung und die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung. Swissmedic hat gleichzeitig die Arzneimittel-Zulassungsverordnung entsprechend angepasst.


