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Der Preis, nach dem sich keiner richtet

16 Prozent oder 11 Rappen. So viel liegt mittlerweile zwischen BOM-Richtpreis und dem, was die Milchbauern für ihre A-Milch effektiv erhalten.

Für das 3. Quartal werden wohl 65 Rappen als neuer Richtpreis gelten.

Raphael Bühlmann |

 

 

16 Prozent oder 11 Rappen. So viel liegt mittlerweile zwischen BOM-Richtpreis und dem, was die Milchbauern für ihre A-Milch effektiv erhalten.

Für das 3. Quartal werden wohl 65 Rappen als neuer Richtpreis gelten.

Die Branchenorganisation Milch (BOM) publiziert vierteljährlich den Richtpreis für das  A-Segment. Laut BOM dient dieser dazu, dass sich Milchproduzenten an einer Grösse beim Milchverkauf orientieren können.  Hat sich ein Milchproduzent in seinen  Kalkulationen aber tatsächlich am BOM-Preis orientiert, wird seine Rechnung wohl nicht mehr aufgehen. Denn der Richtpreis entfernt sich immer mehr von dem, was in der Realität tatsächlich bezahlt wird.

Differenz beträgt 11 Rp.

In den Quartalen 3 und 4 des Jahres 2013 lag der A-Richtpreis der BOM im Durchschnitt  3,65 Rappen über dem Wert, welcher die Schweizer Milchproduzenten (SMP) im Milchpreismonitoring für diese Zeit registriert hatten. Diese Differenz war dahingehend erklärbar, weil der SMP-Preis ab Hof und der BOM-Preis ab franko Rampe des Verarbeiter berechnet wird.

Im Jahr 2014 aber stieg dann der Unterschied zwischen Richt- und ausbezahltem Milchpreis von 4,7 Rappen im ersten Quartal auf 8,8 Rappen im 4. Quartal an. Derzeit liegt der festgelegte A-Richtpreis der BOM bei 68 Rappen. Für den Monat Februar wurde aber laut SMP für A-Milch noch 56,92 Rappen bezahlt. Ein Unterschied von 11,08 Rappen oder  über 16 Prozent. 

Dabei ist zu erwähnen, dass die SMP für das Jahr 2015 erst die Monate Januar und Februar ausgewertet haben. Es ist aber kaum davon auszugehen, dass die ausbezahlten Milchpreise des Monats März eine positive Korrektur des A-Preises für das erste Quartal zur Folge haben werden. «Der Unterschied ist in der Tat unerfreulich gross» bestätigt BOM-Geschäftsführer Stefan Kohler. Man müsse aber bei den genannten Zahlen berücksichtigen, dass die  Finanzierungslücke beim Schoggigesetz im Januar und Februar am grössten war und Verarbeiter bis zu 10 Rappen deswegen abgezogen  hätten. «Ob aber alle derzeitig gemachten Abzüge von Seiten der Verarbeiter gerechtfertigt sind, darüber gehen die Meinungen auseinander», so Kohler. Die Milchbauern hätten ein Anrecht, von ihren Milchkäufern zu erfahren, wie die Differenz zwischen dem A-Richtpreis und den ausbezahlten A-Preisen auf den Rappen genau begründet werde. «Und dieses Anrecht sollen sie auch einfordern», so Kohler weiter.

Richtpreis folgt Realität

Bei welchen Milchkäufern, welche Abzüge gerechtfertigt sind, sei also  im Einzelnen zu prüfen. Derweil lassen verschiedene Indikatoren darauf schliessen, dass der Richtpreis für das 3. Quartal wohl nach unten korrigigiert werden wird. So orientiert sich doch dieser unter anderem auch an der Preisentwicklung für Molkereimilch in der Vergangenheit.

Dieser Sachverhalt lässt die Frage offen, welcher Wert, Bedeutung und Zweck einem Richtpreis beizumessen ist, der von den Abnehmern weitgehend wenig Beachtung zu finden scheint, sich überwiegend an der bisherigen Preisentwicklungen orientiert und schlimmstenfalls die Milchproduzenten dazu verleitet, Investitionen zu tätigen, deren Finanzierung langfristig nicht gedeckt sein wird.

 

65Rp. Richtpreis

Dem Richtpreis der Branchenorganisation Milch (BOM) liegt der Milchpreisindex des Bundesamtes für Landwirtschaft zugrunde. Vergleicht man die für die nächsten Richtpreisfestlegung  relevanten Zahlen mit denen vorangegangener Perioden, lässt dies ebenfalls darauf schliessen, dass der A-Richtpreis der BOM im 3. Quartal wohl auf 65 Rappen sinken wird. Der Vorstand der Schweizer Milchproduzenten fordert derweil, dass der Richtpreis für die A-Milch ab dem 1. Juli unverändert bei 68 Rappen belassen wird.

 

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