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Der Selbsthilfefonds ist nur für Härtefälle da

Die Schlachtviehmärkte haben eine wichtige Funktion, bergen aber auch das Risiko, dass die Tiere falsch taxiert werden.

Mike Bauert |

 

 

Die Schlachtviehmärkte haben eine wichtige Funktion, bergen aber auch das Risiko, dass die Tiere falsch taxiert werden.

Die öffentlichen Märkte nehmen bei der Preisbildung des Schlachtviehs eine massgebende Rolle ein. Neben den Preisrückmeldungen der Verwerter und des Handels werden ebenfalls die öffentlichen Märkte für die Festlegung der Wochenpreise herangezogen. Die über 850 Märkte, welche über das gesamte Jahr verteilt in der Schweiz stattfinden, sorgen für Preistransparenz.

Neutrale Experten der Proviande taxieren die aufgeführten Tiere, die anschliessend versteigert werden. Als Mindestverkaufspreis gilt die Wochenpreistabelle der Proviande. Den allfälligen Mehrerlös aus der Versteigerung erhält der Tierhalter. Die Lebendtaxierung der Proviande-Experten stimmt aber nicht immer mit der Klassifizierung im Schlachtbetrieb überein. Wenn das Tier an der Schlachtviehannahme tiefer taxiert wird als im Schlachtbetrieb, kann das für den Tierhalter schnell mal zu einer Differenz von 30 bis 40 Rappen pro Kilo LG führen. In solchen Fällen muss der Tierhalter innert 48 Stunden bei der Proviande Rekurs einlegen. Für Härtefälle hat die Proviande einen Selbsthilfefonds eingerichtet.

Gemäss Proviande kommt dieser aber erst zum Zug, wenn die Differenz zwischen der Lebend- und der Schlachtbetriebsklassifizierung mindestens zwei ganze Handelsstufen beträgt. Der Fonds kann von Produzenten wie auch von Händlern beansprucht werden und wird mit 20 Rappen pro versteigertes Tier paritätisch gespiesen.

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