Die Geschichte ist mittlerweile fast 20 Jahre alt und neigt sich mit dem Bundesgerichtsurteil 6B_151/2021 vom 15. Mai 2023 langsam dem Ende zu. Der St. Galler Käsehändler Karl Wick aus Benken SG hat 2005 versucht, rund 3500 Tonnen falsch deklarierten «Emmentaler» zu exportieren. Die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland betont, dass damit ein klares Zeichen für einen starken Schutz der AOP-Artikel gesetzt wurde.
Falsche Deklaration
Der Käse von Karl Wick wurde als «übriger Hartkäse» gemeldet, beim Export verwandelte sich der Käse dann auf Zollpapieren und Etiketten plötzlich in «Emmentaler» mit Etiketten versehen wie «Original-Emmentaler Switzerland» oder «Original Emmental Lo Svizzero».
Damit soll er ungerechtfertigte Einnahmen von 12,7 Millionen Franken erwirtschaftet haben. Die krummen Geschäfte von Wick gehen aber weit über dieses Beispiel hinaus. Gemäss Bundesgerichtsurteil wird Wick nun definitiv bestraft.
Zulagen Bauern nicht überwiesen
Blicken wir nochmals zurück. Karl Wick genoss vor Jahren den Ruf, keine Chance für ein Geschäft ungenutzt verstreichen zu lassen. Das gipfelte unter anderem darin, dass ihn die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland vor Bundesgericht zerren musste wegen den an ihr von Wick mit Tricken vorbeigeschleusten Absatzförderungsabgaben. So schuldete Wick der Sortenorganisation 1,75 Mio. Franken für die Jahre 2002/04.
Wick hat aber weit über die Sortenorganisation Schaden angerichtet. So hat er etwa Zulagen, die den Milchproduzenten zustanden, nicht an diese weitergegeben. Die im Jahr 2004 mit Wick gegründete Produzenten-Milchverwerter-Organisation (PMO) Ostschweiz trennte sich 2009 von ihm.
«Böser Stier»
Während dieser Zeit hatte Wick sich nicht an die Auflage des Bundesamtes für Landwirtschaft gehalten und von der bewilligten Mehrmenge 5,8 Millionen Kilo Milch als Emmentaler ins Ausland exportiert. Der damalige Präsident der PMO Ostschweiz und SVP-Nationalrat Elmar Bigger sprach in Bezug auf Wick von einem «bösen Stier», den man am Nasenring führen müsse, wie es im «Schweizer Bauer» vom 16. Februar 2011 hiess.
Dann hat er die von ihm geführte Käserei in den Konkurs geführt und damit auch die Gläubiger geschädigt. Wick wurde schliesslich im Jahr 2020 wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Veruntreuung und verschiedener weiterer Delikte für schuldig befunden. Das Kantonsgericht St. Gallen verurteilte den Beschuldigten zu 63 Monaten Gefängnis.
Verschollen?
Käser Wick zog vor Bundesgericht. Er ficht das Urteil des St. Galler Kantonsgerichts an. Im vergangenen Mai haben nun die höchsten Richter in Lausanne die Vorinstanz gestützt und Wicks Beschwerde abgewiesen. Nun muss Karl Wick für fünf Jahre ins Gefängnis. Allerdings scheint unklar zu sein, wo sich Wick zur Zeit aufhält. Die «Linth-Zeitung» schreibt davon, dass der Beschuldigte derzeit «unbekannten Aufenthalts» sei und bezieht sich auf einen Eintrag in einem Strafbefehl des Untersuchungsamtes Uznach. Auch der «Schweizer Bauer» suchte diese Woche den Kontakt ‒ ohne Erfolg.
Das heisst nun, dass Wick zur polizeilichen Verhaftung ausgeschrieben werden kann, sofern keine Adresse des Verurteilten bekannt ist resp. die Unterlagen nicht zugestellt werden können. Zunächst kommt es zu einer nationalen Ausschreibung. «Wenn wir Hinweise haben, dass jemand im Ausland ist, kommt es bei gegebenen Voraussetzungen zu einer internationalen Ausschreibung», wird René Frei, Leiter des Straf- und Massnahmenvollzugs beim St. Galler Amt für Justizvollzug, in der «Linth-Zeitung» zitiert.
Langer Kampf
Wie der Fall Wick gezeigt hat, haben sich in der Branche nicht alle an die Vorgaben der Bundesverordnung über den Emmentaler gehalten. Dagegen kämpfte die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland.
Nach diesem Urteil spricht sie nun von einem klaren Signal für einen starken Schutz von Emmentaler AOP (siehe Kasten). Was als Emmentaler AOP verkauft wird, muss nach AOP-Richtlinien hergestellt sein.
«Ein klares Signal für einen starken Schutz»
Die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland zeigt sich erfreut darüber, dass die Beschwerden von Käser Karl Wick abgewiesen wurden. Vize-Direktor Alfred Rufer: «Mit diesem Urteil wurde ein klares Signal für einen starken Schutz von Emmentaler AOP und der Markenrechte von Emmentaler Switzerland gesetzt.»
Dem Urteil geht eine fast 20 Jahre dauernde Auseinandersetzung voraus, Rufer spricht von einer «einzigartigen Geschichte», wie nun auch das Urteil des Bundesgerichts zeigt. Die Forderungen von Emmentaler Switzerland gegenüber Karl Wick, welche die rechtswidrige Herstellung und den rechtswidrigen Vertrieb von Emmentaler AOP sowie die widerrechtliche Verwendung von Markenrechten von Emmentaler Switzerland betreffen, sind noch offen.
Rufer hält fest, dass die Sortenorganisation mit ihren Ansprüchen auf den Zivilweg verwiesen worden sei und diese nun in einem Zivilprozess durchsetzen muss. Rückblickend hebt Rufer die Wichtigkeit hervor, dass Emmentaler Switzerland diesen Fall konsequent juristisch verfolgt habe, obschon man sich bewusst gewesen sei, dass der ganze Prozess Jahre dauern würde. «Es ist die ureigene Aufgabe einer Sortenorganisation, dass man ihre Markenrechte und die korrekte Herstellung verteidigt», so Rufer. hal
Hoffe Herr Wick wird im Gefängnis als Ausbilder eingesetzt.
So finden sich wieder genügen qualifizierte Menschen für unsere Alpen.