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Detailhandelsverband vs. Fernsehen: Verhandlungen über Vergleich

Vor dem Berner Handelsgericht kämpfen seit Mittwochmorgen der Detaillistenverband Swiss Retail Federation und das Schweizer Radio und Fernsehen um die Verwendung der Abkürzung SRF. Kurz nach Prozessauftakt nahmen die Parteien Vergleichsverhandlungen auf.

 

 

Vor dem Berner Handelsgericht kämpfen seit Mittwochmorgen der Detaillistenverband Swiss Retail Federation und das Schweizer Radio und Fernsehen um die Verwendung der Abkürzung SRF. Kurz nach Prozessauftakt nahmen die Parteien Vergleichsverhandlungen auf.

Anfang 2011 wurden das Schweizer Radio und Fernsehen unter einem gemeinsamen Dach zusammengeschlossen. Die Organisation hiess fortan Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Ende 2012 wurden dann auch die verschiedenen Fernseh- und Radiosender unter der Marke SRF lanciert.

Dies vertäubte die Swiss Retail Federation, die sich seit dem Jahr 2000 mit den drei Buchstaben SRF abkürzt. Der Detaillistenverband reichte Klage ein.
Das Schweizer Radio und Fernsehen hätte ohne weiteres herausfinden können, dass die Abkürzung SRF vom Detaillistenverband benützt werde, betonte der Anwalt der Klägerschaft am Mittwoch vor dem Handelsgericht.

Die Swiss Retail Federation habe die Abkürzung SRF vor dem Rechtsstreit nur informell und sporadisch gebraucht, betonte die Anwältin der Beklagten. Dies begründe noch kein Anrecht auf den Schutz des Namens. Vor dem Handelsgericht zeigten sich beide Seiten bereit, Vergleichsverhandlungen aufzunehmen. Deren Ziel ist es, den Streit aussergerichtlich zu regeln. Gelingt dies nicht, würde die Gerichtsverhandlung fortgesetzt.

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