/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

D: Regierung will Brauereien entlasten

 

Mit einer Änderung der Verbrauchsteuergesetze will die Deutsche Bundesregierung unter anderem die Bierwirtschaft entlasten. 

 

Wie aus einem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf hervorgeht, sind auch Anpassungen für die Besteuerung von Bier vorgesehen. So soll beispielsweise kleinen Brauereien unter die Arme gegriffen werden, indem der Einsatz von Färbebier der Inanspruchnahme der ermäßigten Biersteuersätze nicht mehr entgegenstehen soll. Zudem sollen diese ermäßigten Steuersätze nur noch von Brauereien beansprucht werden können, die auch im Besitz eines Biersteuerlagers sind.

 

Weniger Steuern für Radlerherstellung

 

Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) beurteilte den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv. Mit der Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2031, wonach nur Bier besteuert werde und nicht auch nach der Gärung zugefügte Zutaten, blieben Brauereien bis auf Weiteres von einer höheren Steuerlast verschont, teilte der Verband auf Anfrage von Agra-Europe mit. Dies würde insbesondere Biermischgetränke wie Radler betreffen, bei denen sich das Beimischen von zuckergesüßter Limonade zum Bier auf das Endprodukt steuererhöhend auswirken würde.

 

Ausdrücklich begrüßt wurde der Steuerbefreiungstatbestand für Bierwürze zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Produkten, der allerdings für den DBB nur klarstellenden Charakter haben kann. Die Bierwürze werde eben nicht zur Herstellung von Bier, sondern zur Herstellung anderer Waren verwendet. Zuversichtlich zeigte sich der Brauer-Bund hinsichtlich der Biersteuer für Kleinbrauereien. Der Verband geht davon aus, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren dem mehrheitlichen Votum der Bundesländer im Bundesrat entsprochen und der Entfristung der derzeit begrenzt geltenden Biersteuermengenstaffel zugestimmt wird.

 

Kleine Brauereien entlasten

 

«Für die Wiedereinführung der Biersteuermengenstaffel, wie sie bis zum 31. Dezember 2003 galt, haben wir uns intensiv eingesetzt, um bei kleinen und mittelständisch geprägten Brauereien für eine Entlastung zu sorgen», erklärte DBB-Sprecherin Nina Göllinger. Die finale Entscheidung des Bundestages steht im September an.

 

Die Biersteuer in der Schweiz

 

Der Bund erhebt eine Steuer auf Bier, das im Schweizer Zollgebiet hergestellt oder in dieses eingeführt wird. Besteuert wird dabei Bier bis zu einem Alkoholgehalt von höchstens 15 Volumenprozent. 

 

Gemäss Biersteuergesetz gelten als Bier: das Bier aus Malz, Mischungen von Bier aus Malz mit nicht-alkoholischen Getränken oder mit ausschliesslich durch Vergärung gewonnenen Produkten und das alkoholfreie Bier.

 

Allerdings wird auf Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 Volumenprozent (alkoholfreies Bier) keine Steuer erhoben.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Setzt Ihr auf Natursprung?

    • Ja, ausschliesslich:
      26.91%
    • Nein, nie:
      36.94%
    • Ja, je nach Kuh:
      16.08%
    • Ja, als letzte Chance (wenn KB mehrfach erfolglos):
      11.62%
    • Manchmal:
      8.44%

    Teilnehmer insgesamt: 628

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?