Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt auf eine Anpassung des Grundstücksverkehrs-gesetzes, um einem möglichen Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen an Grossinvestoren zu begegnen.
„Wir wollen, dass der Boden unter bäuerlichen Füßen bleibt“, begründete der DBV-Generalsekretär Helmut Born gegenüber der Märkischen Allgemeinen Zeitung diese Forderung aus dem Berufsstand.
Landwirte sollen Gesellschaftsanteile behalten können
Angesichts unsicherer Finanzmärkte würden Investoren von anziehenden Bodenpreisen angelockt. Nach Einschätzung von Born steigen über den Verkauf von GmbH-Anteilen oder Aktien landwirtschaftlicher Unternehmen vor allem in den neuen Bundesländern zunehmend ausserlandwirtschaftliche Grossinvestoren ein.
„Mir liegt daran, dass die wirtschaftenden Landwirte vor Ort die Gesellschaftsanteile der juristischen Personen behalten“, betonte der DBV-Generalsekretär. In den alten Bundesländern mit einer anderen Unternehmensstruktur habe das Grundstücksverkehrsgesetz solche Übernahmen teilweise verhindert, auch weil Familienbetriebe nicht einfach aufgekauft werden könnten.
Bei Anteilen von über 50 Prozent Publikation gefordert
Bei GmbHs oder Aktiengesellschaften könnten sich die Eigentümerstrukturen dagegen leichter unerkannt verändern. Born schlug deshalb vor, Änderungen bei den Anteilseignern öffentlich
zu machen, ähnlich wie im Aktienrecht. „Wenn ein Eigner über 50 Prozent anpeilt, sollte dies publiziert werden“, forderte der Generalsekretär.
Zusätzlich sollte von den zuständigen Bundesländern eine Anpassung des Vorkaufsrechts im heutigen Grundstücksverkehrsgesetz geprüft werden, dass auch beim Verkauf von Anteilen an Unternehmen, die über erhebliches Eigentum an Agrarflächen verfügten, die aktiven Landwirte vor Finanzinvestoren zum Zuge kommen könnten. „Die deutsche Landwirtschaft will nicht zur verlängerten Werkbank von Investmentbankern werden“, stellte Born klar.