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Deutsches Gericht: Nutella-Etikett führt in die Irre

Auf dem beliebten Schoko-Brotaufstrich Nutella kleben Etiketten mit irre-führenden Angaben zu Vitaminen und Nährwerten. Das hat ein deutsches Gericht festgestellt. Das Oberlandes-gericht Frankfurt trug dem Hersteller Ferrero deshalb in zweiter Instanz auf, die Angaben zu ändern.

sda/dpa |

 

 

Auf dem beliebten Schoko-Brotaufstrich Nutella kleben Etiketten mit irre-führenden Angaben zu Vitaminen und Nährwerten. Das hat ein deutsches Gericht festgestellt. Das Oberlandes-gericht Frankfurt trug dem Hersteller Ferrero deshalb in zweiter Instanz auf, die Angaben zu ändern.

Die Richter gaben mit ihrem Urteil am Donnerstag einer Klage des deutschen Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) statt. Die Konsumentenschützer hatten moniert, dass auf der Etikette für die Prozentangaben des täglichen Bedarfs unterschiedliche Grundmengen herangezogen wurden.

Unterschiedliche Grundmengen

So wurden die Tagesanteile für Fett oder Kohlenhydrate auf die Grundmenge einer Portion von 15 Gramm bezogen, während in einer anderen Farbe gedruckten Vitamin- und Mineralstoffanteile aus 100 Gramm errechnet wurden. Wer die dort abgedruckten Vitaminquoten des täglichen Bedarfs zwischen 30 und 78 (Vitamin E) Prozent erreichen möchte, müsste also ein Viertelglas der süssen Creme essen.

Nach Auffassung des vzbv konnten Konsumenten aus der Etikette den falschen Schluss ziehen, Nutella enthalte sehr wenig Fett und Kohlenhydrate, dafür aber viele gesunde Vitamine. «Tatsächlich ist der Vitaminanteil in einer Portion Nutella viel geringer als gedacht», wurde Vorstand Gerd Billen in einer Mitteilung zitiert.

250’000 Euro Ordnungsgeld angedroht

Das Oberlandesgericht drohte Ferrero ein Ordnungsgeld von 250’000 Euro an, falls die Tabellen in der bisherigen Form weiterverwendet würden. In der typischen Kaufsituation etwa vor dem Verkaufsregal eines Supermarktes fehle den Kunden die Zeit, die Unterschiede zwischen den Angaben zu erfassen, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Ferrero Deutschland nahm zunächst keine Stellung zu dem Urteil, gegen das keine Revision zugelassen wurde. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.

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