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Deutschland hält an Tiertransporten fest

 

Ein vom Bund pauschal verordnetes Verbot von Nutztiertransporten in tierschutzproblematische Drittstaaten wird es vorerst nicht geben. Der Bundesrat folgte der betreffenden Empfehlung seines Agrarausschusses nicht.

 

Bei der Abstimmung über die Tierschutztransportverordnung gab es für diese Massgabe keine Mehrheit. Gemäss der Empfehlung des Agrarausschusses wäre in die Verordnung eine Liste mit 17 Drittländern aufgenommen worden, in die das Verbringen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen untersagt worden wäre.

 

Darüber hinaus hätte es auch ein Verbringungsverbot in andere EU-Mitgliedstaaten geben sollen, wenn eindeutige Hinweise vorliegen, dass die Tiere von dort aus in einen der genannten „Problemstaaten“ exportiert werden sollen. Dem Vernehmen nach gab es in der Bundesregierung jedoch die Rechtsauffassung, dass solch eine Regelung, nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei.

 

Die vom Bundesrat gebilligte Verordnung sieht vor, dass die Beförderung von Tieren zu einem Schlachthof zukünftig mehr als viereinhalb Stunden dauern darf, wenn die Aussentemperatur mehr als 30 Grad beträgt. Verstösse gegen die durch das EU-Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden nun auch bei Beförderungen von unter acht Stunden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bussgeld bewehrt.

 

Ausnahmen von der Beförderungsregelung bei hohen Temperaturen sind mit entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen zur Lüftung und Temperaturkontrolle jedoch möglich. „Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden. Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen“, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner.

 

Ihr zufolge werden im Gegensatz zur EU-Transportverordnung nun national auch Transporte mit einer Dauer von weniger als acht Stunden reglementiert. Die Verordnung soll zu Beginn des Quartals in Kraft treten, das auf die Verkündung folgt.

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