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«Die AP 14–17 ist eine Übergangs-AP»

Nationalrat Leo Müller (CVP, LU) fordert eine einmalige und durchdachte Revision des Systems der Standardarbeitskräfte (SAK). Er erwartet den Vorschlag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) bis im Mai.

Samuel Krähenbühl, Raphael Bühlmann |

 

 

Nationalrat Leo Müller (CVP, LU) fordert eine einmalige und durchdachte Revision des Systems der Standardarbeitskräfte (SAK). Er erwartet den Vorschlag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) bis im Mai.

«Schweizer Bauer»: Die AP 14– 17 ist seit Anfang Jahr in Kraft. Sie waren teilweise skeptisch, haben dann aber in der Schlussabstimmung zugestimmt. Wie sehen Sie die AP 14–17 jetzt nach begonnener Umsetzung?
Leo Müller: Ich war beispielsweise gegen die Abschaffung der Tierbeiträge. Im Kanton Luzern haben wir festgestellt, dass unsere Bauern nur noch etwa 95% der Beiträge bekommen. Die sinkenden Übergangsbeiträge in den ökologischen Bereich umzulagern, ist gerade im Kanton Luzern schwierig. Bei uns ist die Produktion sehr intensiv. Wenn man in den ökologischen Bereich umlagert, kann man zwar wieder Direktzahlungen zurückgewinnen, verliert aber an Markterlös. Ich denke, dass die AP 14–17 eine Übergangs-Agrarpolitik ist und dass in der neuen AP 18 und Folgejahre wieder die Rückkehr zu mehr Produktion kommt.

Der Bundesrat wollte im Rahmen der AP 14–17 die SAK-Faktoren verschärfen, hat das dann aber aufgeschoben. Sie haben in einem Postulat einen Bericht über das SAK-System verlangt. Wissen Sie, wann der kommt?
Gemäss BLW-Direktor Bernard Lehmann kommt der Bericht im Mai oder Juni dieses Jahres. Die Frage ist, ob man sofort etwas im kleineren Rahmen ändert und dann noch einmal mit der AP 18–21 oder ob man einmal eine grundlegende Änderung macht? Ich persönlich bin dafür, die Ausgangslage sauber zu analysieren, dann einmal zu ändern und bei der AP 18–21 nichts mehr zu machen. Das bringt mehr Planungssicherheit und Rechtssicherheit. Aufs Jahr 2015 ist es zeitlich schon etwas knapp, aber aufs Jahr 2016 sollte es reichen. Jetzt haben wir die Chance, das Thema SAK ohne die übrige Agrar- und Budgetdebatte grundlegend zu diskutieren. Die müssen wir nutzen.

Ist für Sie das SAK-System überhaupt noch zeitgemäss?
Ich stelle das System als solches nicht in Frage. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es in ein Modell SAK Plus gehen würde, wobei beispielsweise die Nebentätigkeiten mehr berücksichtigt würden.

Sind Sie in dem Fall persönlich nicht prinzipiell gegen strengere SAK-Faktoren? Das BLW argumentiert hier mit dem technischen Fortschritt…
Den technischen Fortschritt kann man natürlich nicht ganz aus der Welt diskutieren. Früher haben wir mit dem Motormäher das Gras gemäht und mit dem vierteiligen Kreiselheuer das Heu bearbeitet. Heute fährt man einmal rund herum und ist fertig. Das gibt natürlich weniger Arbeit. Aber man müsste dafür die Gesamtarbeitszeit herunterkorrigieren. Momentan ist der Ansatz für die SAK-Berechnung bei 2800 Stunden pro Arbeitskraft und Jahr. Hier müsste man in die Richtung von 2600 Stunden kommen. Das würde die Anpassung der SAK-Faktoren abfedern.   

Sie wollen das Rad beim Gewässerschutzgesetz mit einer Motion wieder etwas zurückdrehen. Was haben Sie gegen die Gewässerräume?
Alles schreit nach Kulturlandschutz, und alle haben dem neuen Raumplanungsgesetz zugejubelt: Man will fast jeden Quadratmeter, wenn ein Bauer etwas abparzelliert, schützen. Aber wenn es um die Ausscheidung von Gewässerräumen geht, wo man quasi mit einem Federstrich 20'000 ha Fruchtfolgefläche wegnimmt, spielt der Kulturlandschutz auf einmal keine Rolle mehr. Man macht dies auch völlig unabhängig von Gefahrenkarten. Man sagt einfach, Solenbreite des Gewässers mal den Faktor ergibt den Gewässerraum. Bei der Ausscheidung von Gewässerräumen sollte man viel stärker eine Güterabwägung zwischen Schutz der Gewässer und der Produktion machen.

Sie haben auch eine Motion eingereicht, die verlangt, dass Boden, der nicht mehr dem bäuerlichen Bodenrecht unterliegt, wie das andere Land besteuert werden soll. Wieso ist dies ein Anliegen der Landwirtschaft?
Hier geht es einerseits um die höhere Besteuerung und andererseits auch um Rechtssicherheit. Das Bundesgericht hat im Dezember 2011 entschieden, dass der Gewinn von Land, welches nicht dem bäuerlichen Bodenrecht unterliegt, bei der Veräusserung voll als Einkommen versteuert werden muss. Das gibt eine massiv höhere Steuerbelastung. Das Problem sind nun nicht nur die neuen Fälle, die so beurteilt werden, sondern alle offenen Fälle, die rückwirkend so beurteilt werden. Die Begründung des Bundesgerichts ist, dass man das Recht in der Vergangenheit falsch angewendet habe. Doch für die Betroffenen ist das unverständlich. Der Staat ändert damit einseitig und rückwirkend die Spielregeln, und der Bürger hat keine Chance, dies auch zu tun.

Im Gegensatz zu Ihrer Fraktion und der Spitze des Bauernverbandes haben Sie für die SVP-Motion für einen Verhandlungsstopp über institutionelle Fragen mit der EU gestimmt. Warum?
Für mich wäre ein institutionelles Abkommen mit der EU nicht mehr rückgängig zu machen. Ich war auch gegen ein Agrar-Freihandelsabkommen. Freihandelsabkommen kann man aber immerhin noch kündigen, institutionelle Abkommen hingegen nicht.

Ist der Agrarfreihandel mit der Masseneinwanderungsinitiative nicht definitiv beerdigt?
Es gibt sicher noch mehr Gegenwind als vorher, das ist so. Seit 2007 wird mit dem Käsefreihandelsabkommen eher der Beweis erbracht, dass der Freihandel nicht funktioniert. Der zusätzliche Käseimport überwiegt ja den Mehrexport deutlich. Die Handelsbilanz ist also negativ. Der Tatbeweis, dass der Freihandel für die Landwirtschaft etwas bringt, müsste zuerst beim Käsefreihandel noch erbracht werden.

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