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Die neuen Massnahmen in der Übersicht

 

Die Parlamentarische Initiative kommt in den Grundzügen so, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat. Untenstehend ist die Übersicht des Bundesamts für Landwirtschaft wiedergegeben, leicht ergänzt und erläutert und mit eigenen Zwischentiteln versehen. 

 

Das vom Bundesrat am Mittwoch beschlossene Paket ist umfassend. Hier finden Sie die Übersicht des BLW und die entsprechenden Verordnungen. 

 

Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) wird verschärft 

 

-Pflanzenschutzmittel: Wirkstoffe mit erhöhten Risikopotenzialen dürfen grundsätzlich nicht mehr angewendet werden. Wenn kein Ersatz durch Wirkstoffe mit tieferem Risikopotenzial möglich ist, dann ist die Anwendung solcher Wirkstoffe mit einer kantonalen Sonderbewilligung oder mit einer vom BLW bewilligten Indikation trotzdem erlaubt. Bewilligte Indikationen werden in der Direktzahlungsverordnung festgelegt.

 

-Pflanzenschutzmittel: Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen müssen Massnahmen gegen die Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln umsetzen. Die Massnahmen sind in den Weisungen der Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel des BLV beschrieben. Im Jahr 2023 werden bei Mängeln keine Direktzahlungen gekürzt.

 

-Die für den Pflanzenschutz eingesetzten zapfwellenangetriebenen oder selbstfahrenden Geräte mit einem Behälter von mehr als 400 Litern Inhalt müssen mit einem Spülwassertank und einer automatischen Spritzeninnenreinigung ausgerüstet sein.

 

Fertig mit 10% Toleranz und mehr Ökoflächen auf Äckern 

 

Ebenfalls Teil der Verschärfung des ÖLN sind die zwei folgenden Massnahmen, die laut Fachleuten grosse Auswirkungen auf die Menge produzierter Kalorien haben werden: 

 

- Nährstoffbilanz: Die Fehlerbereiche von plus 10% bei Stickstoff und Phosphor werden per 2024 aufgehoben. Die Nährstoffbilanz 2024 darf somit bei maximal 100% abgeschlossen werden. Das ist ein Jahr später als in der Vernehmlassung vom Bundesrat vorgeschlagen. 

 

- Biodiversität: Sofern ein Betrieb mehr als 3 ha offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone nutzt, müssen mindestens 3.5% der Ackerfläche als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden. Diese Bestimmung tritt 2024 in Kraft. Das ist ein Jahr später als in der Vernehmlassung vorgeschlagen, begründet wird es mit dem Krieg in der Ukraine. 

 

Produktionssystembeiträge: Weniger Pflanzenschutzmittel  

 

Fünf Massnahmen zur Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stehen den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zur Auswahl:

 

1) Die bisherige Förderung der extensiven Produktion im Ackerbau wird weiterentwickelt, für mehr Kulturen angeboten und mit differenzierten Beiträgen pro Hektare unterstützt.

 

2) Der Verzicht auf die Anwendung von Insektiziden und Akariziden im einjährigen Gemüse- und einjährigen Beerenanbau wird gefördert.

 

3) Im Rebbau, Obstbau und im mehrjährigen Beerenanbau wird der Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte finanziell unterstützt. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gemäss Bio-Verordnung bleibt möglich. Zusätzlich ist der Kupfereinsatz pro Jahr limitiert, und zwar bei einem tieferen Wert, als in der biologischen Landwirtschaft erlaubt ist.

 

Parzellenweises Bio wird gefördert 

 

4) Der bisher mit Ressourceneffizienzbeiträgen geförderte Verzicht auf Herbizide auf der offenen Ackerfläche und bei Dauerkulturen wird fortgeführt und weiterentwickelt. Erlaubt sind Einzelstockbehandlungen und Bandbehandlungen im Ackerbau und Behandlungen um den Stock oder Stamm im Obst- und Rebbau.

 

5) Nicht-Biobetriebe werden finanziell gefördert, wenn sie Flächen im Rebbau, Obstbau, im mehrjährigen Beerenanbau oder in der Permakultur nur mit Dünger und Pflanzenschutzmitteln behandeln, die nach biologischen Richtlinien erlaubt sind. Die Förderung eines Betriebes ist auf maximal acht Jahre begrenzt. 2/4 Verordnung (SR-Nr.) Wichtigste Änderungen Betriebe können einzelne Flächen mit Dauerkulturen, einjährigem Freilandgemüse und einjährigen Beeren an den Programmen zum Verzicht auf Pflanzenschutzmittel anmelden. Sie verpflichten sich dabei für eine Teilnahme während mindestens vier Jahren. Bei Kulturen auf der offenen Ackerfläche müssen Betriebe sämtliche Flächen einer Kultur anmelden. Sie verpflichten sich dabei für ein Jahr.

 

Nützlingsstreifen 

 

Die funktionale Biodiversität wird mit dem Anlegen von Nützlingsstreifen auf der offenen Ackerfläche und in Dauerkulturen gefördert. Nützlingsstreifen werden an den angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen angerechnet. Gleichzeitig werden die bisherigen Blühstreifen für Bestäuber und Nützlinge aufgehoben.

 

Bodenfruchtbarkeit 

 

Zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit werden die angemessene Bodenbedeckung und die schonende Bodenbearbeitung gefördert. Auf der offenen Ackerfläche dürfen im Grundsatz höchstens sieben Wochen zwischen der Ernte einer Kultur und der Ansaat einer neuen Kultur oder einer Gründüngung liegen. Mit der schonenden Bodenbearbeitung werden beispielsweise Direktsaat und Mulchsaat unterstützt. Betriebe, die teilnehmen, müssen die Massnahmen während mindestens vier Jahren ununterbrochen umsetzen.

 

Neues Weidebeitrag über dem bisherigen Raus-Programm 

 

Die Weidehaltung von Rindvieh wird mit Weidebeiträgen verstärkt unterstützt. An Weidetagen von Mai bis Oktober müssen vom gesamten täglichen Futterverzehr mindestens 70 % der Trockensubstanz auf der Weide aufgenommen werden.

 

Kommentar: In der Vernehmlassung war noch 80% gefördert worden. Ein SMP-Delegierter sagte am Mittwoch, diese Quote könnten nur Vollweidebetriebe erreichen, Nachtweide oder Halbtagesweide würden nicht reichen. 

 

Ausserdem muss Rindvieh von November bis April mindestens 22 Mal pro Monat Auslauf erhalten.

 

Kommentar: In der Vernehmlassung war noch 26 Mal gefordert gewesen für diesen neuen, freiwilligen, zusätzlichen Weide-Beitrag. Die IG Anbindestall, die befürchtet, dass dieser Weidebeitrag irgendwann an Stelle des bisherigen Raus-Programms tritt, hatte weiterhin 13 Tage gefordert auch in diesem Weidebeitrag.  Sie ist also nur minim erhört worden. 

 

Im bisherigen RAUS-Programm für Rindvieh gilt neu, dass an jedem Weidetag von Mai bis Oktober eine Weide von mindestens vier Aren pro Grossvieheinheit zur Verfügung stehen muss. 

 

Geld für alte Kühe 

 

Neu wird die längere Nutzungsdauer von Kühen gefördert. Massgebend für die Ermittlung der Nutzungsdauer ist die durchschnittliche Anzahl Abkalbungen der in den vorangehenden drei Jahren geschlachteten Kühe des Betriebs. Beiträge werden ausgerichtet, wenn für Milchkühe durchschnittlich mehr als drei Abkalbungen und für andere Kühen mehr als vier Abkalbungen ausgewiesen sind.

 

Biodiversitätsbeiträge 

 

Der neue Biodiversitätsförderflächen-Typ «Getreide in weiter Reihe» begünstigt die Ackerbegleitflora sowie Wildtiere, die sich auf der Ackerfläche aufhalten. Getreide in weiter Reihe darf mit anderen Massnahmen zum Verzicht auf Pflanzenschutzmittel kombiniert werden, da kein Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes festgelegt ist. Die Flächen können im 2023 noch nicht an den angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen angerechnet werden.

 

Geld für präzise Applikationstechnik

 

Im Bereich der Ressourceneffizienzbeiträge wird die finanzielle Unterstützung für den Kauf von Geräten zur präzisen Applikationstechnik beim Pflanzenschutzmitteleinsatz wird um zwei Jahre bis Ende 2024 verlängert. 

 

 

 

Basisbeitrag für Versorgungssicherheit gesenkt 

 

Der Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit wird von 900 auf 600 Fr./ha gesenkt. Für Biodiversitätsförderflächen auf Dauergrünland wird der Betrag von 450 auf 300 Fr./ha gesenkt.

 

Kommentar: Das spielt Geld frei, die es braucht für die Finanzierung all der Fördermassnahmen, die im Ackerbau, im Gemüsebau und im Obstbau den Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel reduzieren soll. Wer im Talgebiet in Zukunft gleich viele Beiträge vom Bund erhalten will, wird dafür mehr tun müssen – mehr tun heisst aber mehr Aufwand und/oder Ertrags- und damit Erlösverluste. Wer in diesen Bereichen tätig ist und sich nicht bewegt (heisst, bei neuen Fördermassnahmen mitmacht), wird Beiträge verlieren. 

 

Berggebiet erhält unter dem Strich ziemlich genau gleich viel 

 

Die Produktionserschwernisbeiträge werden von der Hügel- bis zur Bergzone IV um 150 bis 230 Fr./ha erhöht.

 

Kommentar: Das ist nötig, um die Senkung des Basisbeitrags für die Versorgungssicherheit zu kompensieren. Denn der Bund hat gesagt, an der Verteilung der Gelder auf die einzelnen landwirtschaftlichen Zonen (Talzone bis Bergzone IV) solle sich nichts ändern. Da in der Bergzone kaum oder gar nicht Ackerbau oder Spezialkulturen betrieben werden können, wo zusätzliche Fördermassnahmen angeboten werden, war eine Kompensation nötig. 

 

Aufhebung von Begrenzungen bei Direktzahlungen 

 

Die Begrenzung der Direktzahlungen je Standardarbeitskraft und der Beiträge für die Qualitätsstufe I Biodiversität wird ersatzlos aufgehoben.

 

Kommentar: Diese Massnahme wurde sehr wahrscheinlich deshalb nötig, weil etwa im Bio-Landbau die Beiträge für Versorgungssicherheit, offene Ackerfläche, Bio und Herbizidverzicht sich so aufeinander türmen können, dass ein Ackerbaubetrieb, der Direktzahlungen optimiert, an die Grenze gestossen wäre, die heute mit maximal 70’000 Franken pro Standardarbeitskraft (SAK) besteht. Diese Grenze war früher als sinnvoll erachtet worden, um sehr hohe Zahlungen pro Hektare ohne grossen Arbeitsaufwand zu vermeiden. Jetzt hätte die Grenze die Wirkung der Reform schwächen können. 

 

Dünger und Kraftfutter muss gemeldet werden 

 

Analog der bisherigen Logik in der ISLV wird für das neue zentrale Informationssystem zum Nährstoffmanagement (IS NSM) und für das neue zentrale Informationssystem zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (IS PSM) der Abschnitt 5 neu formuliert und der Abschnitt 5a eingefügt. Der neue Abschnitt 5 zum IS NSM bildet die Grundlage eines umfassenden Gesamtsystems zum Nährstoffmanagement.

 

In Verbindung mit dem bereits gültigen Artikel 165f LwG gilt die Mitteilungspflicht für Nährstoffabgaben neben den Hof- und Recyclingdüngern neu auch für stickstoff- und phosphorhaltige Dünger und für Kraftfutter. Bei Kraftfutter ist die Übernahme beispielsweise von Futtergetreide von einem anderen Landwirtschaftsbetrieb oder dessen Rücknahme z. B. durch Futtermittelhersteller ebenfalls mitteilungspflichtig. Mitteilungspflichtig sind ebenso alle Nährstoffabgaben an Anwenderinnen und Anwender auch ausserhalb der Landwirtschaft wie Gemeinden oder Betreiber von Golfplätzen. Geringfügige Nährstoffabgaben fallen nicht unter die Mitteilungspflicht (Bagatellgrenze).

 

Alle müssen Pflanzenschutzmitteleinsatz melden 

 

Bezüglich Pflanzenschutzmitteln und mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut sind diejenigen Verkaufsstellen (Unternehmen oder Personen) von der Mitteilungspflicht betroffen, die Pflanzenschutzmittel direkt an berufliche und nicht berufliche Verwenderinnen und Verwender verkaufen. Der neue Artikel 165fbis LwG verpflichtet die beruflichen Verwenderinnen und Verwender von Pflanzenschutzmitteln, jede Verwendung von Pflanzenschutzmitteln einzeln im IS PSM des Bundes zu erfassen.

 

Minus 20% bei Nährstoffverlusten

 

Für Stickstoff- und Phosphorverluste in der Landwirtschaft wird ein quantitatives Reduktionsziel bis zum Jahr 2030 festgelegt. Ausgangsbasis ist der Mittelwert der Jahre 2014-16. Die Reduktion der Verluste beträgt für: - Stickstoff: mindestens 20%
- Phosphor: mindestens 20% 

 

Dazu wird die Methode zur Berechnung der Erreichung dieses Reduktionsziels definiert. Ebenso wird die Methode zur Berechnung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln definiert. 

 

Kommentar: Im Parlament war ein Antrag auf minus 20% im Gesetz gescheitert. Stattdessen beschloss der Bundesrat, dass der Bundesrat dieses Absenkziel festlegen soll. Er hat sich nun für 20% bis 2030 festgelegt. Der Schweizer Bauernverband hatte sich mit minus 10% einverstanden erklärt in seiner Stellungnahme, 20% beurteilte er als zu weitgehend bis unrealistisch. 

 

GMF bleibt  

 

Das Programm für eine reduzierte Proteinzufuhr bei Raufutterverzehrern  werden aus dem Verordnungspaket zurückgezogen und überarbeitet mit dem Ziel, die Wirkung weiter zu verbessern. Die weiterentwickelten Vorschläge werden spätestens im Jahr 2024 nochmals in Vernehmlassung gegeben. Das Programm graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion wird vorderhand unverändert fortgeführt. Ebenfalls zurückgezogen wird das Programm für die Förderung des Humusaufbaus mittels Humusbilanzrechner. 

Kommentare (42)

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  • Christoph | 18.04.2022
    Ich hab vorhin von "wieviele hunderttausend Liter Scheibenreiniger auf Schweizer Strassen" geschrieben... es sind mehrere *MILLIONEN* Liter Scheibenreiniger, wenn wir mal einen Verbrauch von nur einem einzigen, lächerlichen Liter pro Fahrzeug und Jahr rechnen.

    https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/verkehrsinfrastruktur-fahrzeuge/fahrzeuge.html

    Und dieser Eintrag geschieht 365 Tage im Jahr!
  • Marita | 18.04.2022
    Wertlose Biodiversitätsförderflächen, Ökologisierunngswahn Umwelt- und Gewässerschutz, der Weltweit, keine Verbesserung bringt. Ausbeutung von allen Ressourcen. Habgier und Gewinnsucht, ganz nach dem Motto: Heute wollen wir essen und trinken, den morgen sind wir tot.
  • Aebi Adrian | 18.04.2022
    3.5% Biodivertitäsförderflächen. Weiter 13600ha die in der Schweiz nicht mehr zur Nahrungsmittelproduktion zur verfühgung stehen. Man rechne: 13600ha * durchnschnitlich 70dt/ha Brotweizen = 9660 Tonnen Weizen den wir Imprtieren dürfen/müssen! GUT GEMACHT Herr Bundesrat! Und das beste ist ja die 9660 Tonne kommen ohne CO2 ausstoss zu uns.
    Dene hets doch is Hirni gschisse!
    • Kein Ackerbauer | 18.04.2022
      Hast du richtig gerrechnet, ich bekomme mehr, viel mehr. (1dt=100kg mal 70dt=7t)
      13600ha mal 7t/ha=95200t
      Also noch viel schlimmer, wie unser Bundesrat mit unserer Landesversorgung umgeht
  • Beat Furrer | 17.04.2022
    Zimmerli, was bist du für ein elender Schwafli? Wir bezahlen sehr wenig für die Nahrungsmittel im Vergleich zu anderen Ländern und anderen Zeiten. Die Direktzahlulngen kommen den Landwirten, der Wirtschaft und den Konsumenten in der Schweiz zu Gute. Nenne doch deinen wahren Namen, stelle dich mit deiner Person und schwafle nicht solchen elenden Unsinn! Oder verzehrt dich dein Neid?
  • Meier Fritz | 17.04.2022
    Landwirte sollten Unternehmen sein wird immer wieder gefordert. Das ist eine Diktatur wie sie in Russland herrscht.
  • Xylon | 17.04.2022
    Alles Träumer

    Wisst ihr überhaubt was für auswirckungen das hat, N und P um 20% eintrag reduziren!!!!
    Will Du 100% N und P e auf dem Betrieb einsetzten ,dann musst du NO Till oder Strip till und Cultandüngung auf deinen Betrieb umsetzten!!!!!! Wenn einer Pech hat (je nach Produktionsrichtung BIO o .IP Suisse) kann es sein das er nur noch 50% N oder noch weniger einsetzten kann, gegen über Heute.
  • Karl Berger | 16.04.2022
    Zimmerli sie sollten sich schämen! offenbar haben sie keine Ahnung! Vermutlich eine 35 Std Woche, Zusatz-Ferien um sich von der 35 Std Woche zu erholen und einen Lohnzettel weit über ihren Leistungen.
  • Karl Berger | 16.04.2022
    Da ging noch etwas Vergessen. Kürzlich fanden in unserem Land Demos statt unter folgenden Slogan:
    "Klimademo-Teilnehmende in mehreren Schweizer Städten fordern reduzierte Arbeitszeit. Weniger arbeiten, weniger konsumieren und so den Planeten retten"
    Das muss nun auch ein Punkt sein, dass unsere Arbeitszeit unbedingt in diesem überarbeiteten, übervollen Massnahmenpaket berücksichtigt und reduziert wird. Zusätzlich ein freies Wochenende für jeden Landwirt. X-Tausen Bundesbeamte übernehmen das!
  • Beat Furrer | 16.04.2022
    Wenn der Troll oder Provokateur Zimmerli solch unverschämte Anklagen hier platziert, soll er doch seine Adresse bekannt geben, damit die Leute mit ihm persönlich reden können.
    Für mich ist die Haltung der SB Redaktion nicht nachvollziehbar. Provokateure und Schmäher dürfen ihren Stuss ungestraft und mit anonymem Namen hier verbreiten. Wenn aber politisch Unkorrektes, aber Wahres geschrieben wird, wird es oft gelöscht oder geblockt.
    • Kollege, kein Abonnement mehr | 16.04.2022
      Die Onlinesparte vom Schweizer Bauer ist einer Fachzeitschrift unwürdig: sda Propaganda, willkürliche Zensur.
      Meine Intervention zuhanden der Redaktion wurde nicht beantwortet. Das Abo habe ich nicht erneuert.
  • Ostschweizer | 16.04.2022
    Höchste Zeit dass der Bauernverband aufsteht und das Referendum dagegen ergreift. Ich wette wir gewinnen, das hat uns das letzte Frühjahr mit den Abstimmungen geleert. Nur schade dass sich der Bauernverband nicht traut...
    • emil | 16.04.2022
      Bauernverband und sämtliche Schreibtischathleten Ihr sind ja die Erfinder - Verfasser - etc. die unsere Schweizer Landwirtschaft diktatorisch zu Boden reitet. Ein Normalo - aber das ist in Euren Reihen kaum zu finden - würde vernetzt denken woher holen wir in ein paar Jahren unsere Lebensmittel . Warum horten die Chinesen weltweit Kulturland Mit unserer jetzigen Selbstversorgung nicht 56% sondern 49% ohne Importfutter 43% und ohne Hilfsmittel Diesel etc. noch ganze 32% ! Schiff ahoi !
    • Zimmerli | 16.04.2022
      Geld einkassieren und protestieren, das passt.Lehnt doch unsere Steuergelder ab und macht es wie die Privatindustrie: Vogel ISS oder stirb.......
      • Demokrat | 16.04.2022
        An Zimmerli:
        Zahle für unsere Lebensmittel gerechte Preise, und wir brauchen keinen Franken vom Steuerzahler.
      • emil | 16.04.2022
        Ich würde mich genieren solche Unbedachtheit und Dilettantismus in die Welt zu setzen. Eines kann man von Ihrer Unwissenheit ablesen Sie sind ein Missgünstling .
  • Zimmerli | 16.04.2022
    Nein, die Wahrheit kann eben Schmerzen.
  • Ketzer | 15.04.2022
    Somit stelle ich die Nahrungsmittelproduktion ein.
    Das wird mir jetzt langsam zu blöd.
    50% Ökoheu zum kompostieren, den Rest brach liegen lassen.
    • Zimmerli | 15.04.2022
      Dann machen es halt Andere. Das Oekoheu bezahlen wir doch gut, und fast ohne Aufwand....
      • Inkognito | 15.04.2022
        Was schreibst du denn für Scheisse, Zimmerli? Plagt dich die Langeweile? Lies doch einfach mal ein Buch, falls du das überhaupt kannst, "Ueli de Pächter" oder sowas? Oder geh Eier suchen, egal was, mach einfach etwas was Sinn macht und lass die völlig wirren und sinnlosen Kommentare hier drin! Das nervt! Und provoziert, aber genau das ist wohl deine Absicht!
  • Ulrich Schürch | 15.04.2022
    Ich habe nur bis zum Satz, wegen des Ukrainer Krieg um ein Jahr verlängert gelesen! Dass sagt genug aus!!
  • Bauer | 15.04.2022
    Mit uns Bauern kann man ja alles machen, wir müssen uns besser organisieren um gegen solche Massnahmen zu bekämpfen. Wo bleiben da unsere Verbände, die Jährlich uns auch noch Beiträge abknüpfen! Ich glaube, muss meinen Söhnen die Landwirtschaft auch langsam ausreden! So hat das keine Zukunft. Mag den Scheiss machen wer will. Sollen sich auch in Bern einen Job suchen!
  • Obelix | 15.04.2022
    Vielen Dank an die Verfasser solch radikalen Agrarinitiativen. Ihr habt euer Ziel erreicht. Während ihr über Ostern ins Tessin oder sogar weiter weg fährt, bleiben wir, produzierenden Landwirte zu hause, sorgen dafür, dass ihr immer volle Teller habt, bekommen es also mit noch mehr mühsamer Bürokratie zu tun, verlieren noch mehr an Produktivität, verdienen unter dem Strich weniger und sind sogar noch abhängiger vom Staat. Schön perfider Plan, den ihr euch ausgedacht habt...
  • Erfahrener Bauer | 15.04.2022
    Eigentlich wollten meine Söhne Landwirte lernen, aber das muss ich denen Langsam ausreden.
    Besser studieren und sich ein leben lang Finanzieren lassen. Anstatt selbständig Bauern und Nahrungsmittel produzieren.
    Aber unter diesen Voraussetzungen ganz bestimmt kein Gramm mehr produzieren nur Mulchen auch wenn die Vorstellung im Herzen jetzt schon weh tut. weil wenn alle so reagieren würden könnte ich mir vorstellen das es auch wieder gelockert werden könnte.
    • Inkognito | 15.04.2022
      Leider die einzige richtige Entscheidung, erfahrener Bauer! Meiner Tochter habe ich es vor 3 Jahren, ganz knapp vor Lehrbeginn, ausgeredet...... Tat unheimlich weh, war richtig grausam, für SIE, aber auch für mich.... Ist nicht leicht, sein eigenes Leben und Lebenswerk am Ende zu sehen! Bereut habe ich es jedoch nie in 3 Jahren, ganz im Gegenteil! Es ist einfach für junge Menschen nicht mehr zumutbar, Bauer, Bäuerin zu werden! Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.......
    • Kleinbauer | 16.04.2022
      Bei uns ist der Entscheid auch gefallen. Es gibt keine Betriebsnachfolge. Zu klein, zuviel Aufwand zu bürokratisch, zu unfrei. Mit gleich viel Engagement in der Privatwirtschaft erreicht man doppelt soviel Anerkennung und wirtschaftliche Sicherheit.
      Zimmerli hat keine Ahnung, das Geschreibsel dumm und provokativ.
  • Gesunder Menschenverstand | 15.04.2022
    So wird der schönste und wichtigste Beruf ( wir produzieren LEBENsmittel) ausgerottet.
  • Martin | 15.04.2022
    Bravo, da haben die studierten Sesselfurzer wieder mal was schönes ausstudiert. Meinen zu wissen wie man Landwirtschaft betreibt, können aber nicht mal eine Mistgabel richtig in die Hände nehmen.. Wer kontrolliert alle diese Vorgaben? Wenn es so weitergeht sinkt jährlich der Selbstversorgungsgrad der Schweizer Bevölkerung. Macht ja nichts, das Ausland hat noch genügend Lebensmittel, welche importiert werden können. Da ist es a auch egalt, wie es produziert wird.
  • Wyder Christian | 15.04.2022
    Und das lassen wir uns gefallen? Das ist ja eine Knechtschaft sondergleichen. Die Leute die das bestimmt haben sollten wir in die Ukraine schicken. Landwirte....wehrt Euch. Wir müssen wieder mal aif die Strasse.
    • Zimmerli | 15.04.2022
      Fast wie in der Privatwirtschaft. So viele Privilegien, aber nur für die armen Landwirte.
  • Paul Scheuber | 15.04.2022
    Da ist einigen vom Studieren der Verstand verloren gegangen.
  • Stefan Morgenthaler | 15.04.2022
    Und die Büroarbeit wird immer noch mehr. War nicht einmal die Rede es solle vereinfacht werden. Kontroleure sind demnach immer noch vermehrter unterwegs.
  • Produzierender Kleinbauer | 15.04.2022
    Mehr Aufwand, weniger Feldertrag und am Schluss noch weniger Direktzahlungen. Das man in der jetzigen Situation noch die Versorgung herunterfährt verstehe ich nicht.
    • Köpp | 16.04.2022
      Die Welt hungert und wir fahren die Produktion laufen herunter. Das kann sich nur ein dekadenter Wohlfahrtsstaat leisten.
  • Jakob Nussbaumer | 15.04.2022
    Jack sagt
    Bravo der Berg hat eine Maus geboren.
    Abschaffen die ganzen Büros die meinen etwas von Landwirtschaft und ökologie zu verstehen. Selber einen Berufsstsand in ein Corsett zwingen ist wie Wasser Predigen und Wein trinken.( hoher Lohn noch erhöhen selber einen grossen Lebenstiel mit grossem Abdruck führen)Es wird immer unmöglicher die Auflagen korrekt zu erfüllen!!!Die Düngerbilanz war schon immer anzuzweifeln. Wie kann das aufgehen? 5x mähen. 6 x Güllen??????
    • Victor Brunner | 20.04.2022
      Dieser Berufsstand profitiert doch seit Jahren von den Leuten im Büro des BLW!
  • R. Barmatter | 14.04.2022
    Ein weiteres Paradebeispiel, wenn Theoretiker, due dazu nicht rechnen konnen, Gesetze für die Praxis machen.
    Gut können wir reichlich importieren, da bleibt immerhin die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln erhalten.
  • Demokrat | 14.04.2022
    Zb. BERGGEBIET:
    Versorgungssicherheitsbeitrag minus 300 Fr./ha
    Beitragserhöhung für Erschwerte Bewirtschaftung 150 Fr/ha.
    Dann wird behauptet Beiträge bleiben gleich....
    Lügen können sie gut im BLW!!!
    • Christoph | 18.04.2022
      Sie haben ein Stichwort erwähnt, werter Demokrat, bei welchem ich *immer und immer wieder* dieselben Bilder im Kopf habe: Busse, Autos, Motorräder und alles was fahren kann an den Wochenenden in Berggebieten. Und im Flachland ebenfalls, an Wochenenden & genauso unter der Woche (!) überall, auf Feldwegen, Feldrändern, Waldrändern, und-und-und. Mountainbiker, Wanderer, Spaziergänger, "Hündeler"... alles will dann aber in der Freizeit raus aufs Land. Und das...
      • Christoph | 18.04.2022
        ...möglichst immer mit dem eigenen Auto! 5-10 min. aus dem Dorf fahren, um dann 2-3 h im Wald zu spazieren und/oder mit dem Hund Gassi zu gehen. Was für ein ökologischer Verhältnisblödsinn und -wahnsinn ist das!? Wir Landbesitzer, Waldbesitzer und Güterkorporationen hätten und haben die Macht & Möglichkeiten, diesbezüglich einer sich konstant zunehmends von der Natur distanzierenden und bequemer werdenden Gesellschaft hier einmal ganz klar *AUS ECHTEN NATUR- UND...
        • Christoph | 18.04.2022
          ...UND UMWELTSCHUTZGRÜNDEN!* mal den Spiegel vorzuhalten! Eine Gedankenspielerei... Gesetzeseinführung: Das Parkieren im Radius von 5-10 km von Stadt- und Dorfgrenzen (oder wieso nicht gleich schweizweit?) wird aus ökologischen Gründen verboten - Auf sämtlichen Feld- und Waldwegen sowie an Waldrändern gilt ein generelles Parkverbot, auch ohne Beschilderung. Begründung für unsere Grünen in Bern und das Schweizer Volk? Minimierung von Abgasen oder...
          • Christoph | 18.04.2022
            ...dem *einen odern anderen Öltropfen auf offenen Boden*, minimierter Eintrag von Reifen-Gummiabrieb in die Natur, minimierter Eintrag von hochaktivem Scheibenreiniger (wieviele hunderttausend Liter blasen Herr und Frau Schweizer jährlich auf die Strassen und in die Strassenentwässerungen? Achso, das landet dann in den Bächen? Aha...), und-und-und... packen wir doch dieses Thema Fahrverbote mal intensiver an, werte Berufskollegen. Hier können WIR was bewirken!

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