Die Parlamentarische Initiative kommt in den Grundzügen so, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat. Untenstehend ist die Übersicht des Bundesamts für Landwirtschaft wiedergegeben, leicht ergänzt und erläutert und mit eigenen Zwischentiteln versehen.
Das vom Bundesrat am Mittwoch beschlossene Paket ist umfassend. Hier finden Sie die Übersicht des BLW und die entsprechenden Verordnungen.
Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) wird verschärft
-Pflanzenschutzmittel: Wirkstoffe mit erhöhten Risikopotenzialen dürfen grundsätzlich nicht mehr angewendet werden. Wenn kein Ersatz durch Wirkstoffe mit tieferem Risikopotenzial möglich ist, dann ist die Anwendung solcher Wirkstoffe mit einer kantonalen Sonderbewilligung oder mit einer vom BLW bewilligten Indikation trotzdem erlaubt. Bewilligte Indikationen werden in der Direktzahlungsverordnung festgelegt.
-Pflanzenschutzmittel: Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen müssen Massnahmen gegen die Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln umsetzen. Die Massnahmen sind in den Weisungen der Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel des BLV beschrieben. Im Jahr 2023 werden bei Mängeln keine Direktzahlungen gekürzt.
-Die für den Pflanzenschutz eingesetzten zapfwellenangetriebenen oder selbstfahrenden Geräte mit einem Behälter von mehr als 400 Litern Inhalt müssen mit einem Spülwassertank und einer automatischen Spritzeninnenreinigung ausgerüstet sein.
Fertig mit 10% Toleranz und mehr Ökoflächen auf Äckern
Ebenfalls Teil der Verschärfung des ÖLN sind die zwei folgenden Massnahmen, die laut Fachleuten grosse Auswirkungen auf die Menge produzierter Kalorien haben werden:
- Nährstoffbilanz: Die Fehlerbereiche von plus 10% bei Stickstoff und Phosphor werden per 2024 aufgehoben. Die Nährstoffbilanz 2024 darf somit bei maximal 100% abgeschlossen werden. Das ist ein Jahr später als in der Vernehmlassung vom Bundesrat vorgeschlagen.
- Biodiversität: Sofern ein Betrieb mehr als 3 ha offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone nutzt, müssen mindestens 3.5% der Ackerfläche als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden. Diese Bestimmung tritt 2024 in Kraft. Das ist ein Jahr später als in der Vernehmlassung vorgeschlagen, begründet wird es mit dem Krieg in der Ukraine.
Produktionssystembeiträge: Weniger Pflanzenschutzmittel
Fünf Massnahmen zur Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stehen den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zur Auswahl:
1) Die bisherige Förderung der extensiven Produktion im Ackerbau wird weiterentwickelt, für mehr Kulturen angeboten und mit differenzierten Beiträgen pro Hektare unterstützt.
2) Der Verzicht auf die Anwendung von Insektiziden und Akariziden im einjährigen Gemüse- und einjährigen Beerenanbau wird gefördert.
3) Im Rebbau, Obstbau und im mehrjährigen Beerenanbau wird der Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte finanziell unterstützt. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gemäss Bio-Verordnung bleibt möglich. Zusätzlich ist der Kupfereinsatz pro Jahr limitiert, und zwar bei einem tieferen Wert, als in der biologischen Landwirtschaft erlaubt ist.
Parzellenweises Bio wird gefördert
4) Der bisher mit Ressourceneffizienzbeiträgen geförderte Verzicht auf Herbizide auf der offenen Ackerfläche und bei Dauerkulturen wird fortgeführt und weiterentwickelt. Erlaubt sind Einzelstockbehandlungen und Bandbehandlungen im Ackerbau und Behandlungen um den Stock oder Stamm im Obst- und Rebbau.
5) Nicht-Biobetriebe werden finanziell gefördert, wenn sie Flächen im Rebbau, Obstbau, im mehrjährigen Beerenanbau oder in der Permakultur nur mit Dünger und Pflanzenschutzmitteln behandeln, die nach biologischen Richtlinien erlaubt sind. Die Förderung eines Betriebes ist auf maximal acht Jahre begrenzt. 2/4 Verordnung (SR-Nr.) Wichtigste Änderungen Betriebe können einzelne Flächen mit Dauerkulturen, einjährigem Freilandgemüse und einjährigen Beeren an den Programmen zum Verzicht auf Pflanzenschutzmittel anmelden. Sie verpflichten sich dabei für eine Teilnahme während mindestens vier Jahren. Bei Kulturen auf der offenen Ackerfläche müssen Betriebe sämtliche Flächen einer Kultur anmelden. Sie verpflichten sich dabei für ein Jahr.
Nützlingsstreifen
Die funktionale Biodiversität wird mit dem Anlegen von Nützlingsstreifen auf der offenen Ackerfläche und in Dauerkulturen gefördert. Nützlingsstreifen werden an den angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen angerechnet. Gleichzeitig werden die bisherigen Blühstreifen für Bestäuber und Nützlinge aufgehoben.
Bodenfruchtbarkeit
Zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit werden die angemessene Bodenbedeckung und die schonende Bodenbearbeitung gefördert. Auf der offenen Ackerfläche dürfen im Grundsatz höchstens sieben Wochen zwischen der Ernte einer Kultur und der Ansaat einer neuen Kultur oder einer Gründüngung liegen. Mit der schonenden Bodenbearbeitung werden beispielsweise Direktsaat und Mulchsaat unterstützt. Betriebe, die teilnehmen, müssen die Massnahmen während mindestens vier Jahren ununterbrochen umsetzen.
Neues Weidebeitrag über dem bisherigen Raus-Programm
Die Weidehaltung von Rindvieh wird mit Weidebeiträgen verstärkt unterstützt. An Weidetagen von Mai bis Oktober müssen vom gesamten täglichen Futterverzehr mindestens 70 % der Trockensubstanz auf der Weide aufgenommen werden.
Kommentar: In der Vernehmlassung war noch 80% gefördert worden. Ein SMP-Delegierter sagte am Mittwoch, diese Quote könnten nur Vollweidebetriebe erreichen, Nachtweide oder Halbtagesweide würden nicht reichen.
Ausserdem muss Rindvieh von November bis April mindestens 22 Mal pro Monat Auslauf erhalten.
Kommentar: In der Vernehmlassung war noch 26 Mal gefordert gewesen für diesen neuen, freiwilligen, zusätzlichen Weide-Beitrag. Die IG Anbindestall, die befürchtet, dass dieser Weidebeitrag irgendwann an Stelle des bisherigen Raus-Programms tritt, hatte weiterhin 13 Tage gefordert auch in diesem Weidebeitrag. Sie ist also nur minim erhört worden.
Im bisherigen RAUS-Programm für Rindvieh gilt neu, dass an jedem Weidetag von Mai bis Oktober eine Weide von mindestens vier Aren pro Grossvieheinheit zur Verfügung stehen muss.
Geld für alte Kühe
Neu wird die längere Nutzungsdauer von Kühen gefördert. Massgebend für die Ermittlung der Nutzungsdauer ist die durchschnittliche Anzahl Abkalbungen der in den vorangehenden drei Jahren geschlachteten Kühe des Betriebs. Beiträge werden ausgerichtet, wenn für Milchkühe durchschnittlich mehr als drei Abkalbungen und für andere Kühen mehr als vier Abkalbungen ausgewiesen sind.
Biodiversitätsbeiträge
Der neue Biodiversitätsförderflächen-Typ «Getreide in weiter Reihe» begünstigt die Ackerbegleitflora sowie Wildtiere, die sich auf der Ackerfläche aufhalten. Getreide in weiter Reihe darf mit anderen Massnahmen zum Verzicht auf Pflanzenschutzmittel kombiniert werden, da kein Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes festgelegt ist. Die Flächen können im 2023 noch nicht an den angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen angerechnet werden.
Geld für präzise Applikationstechnik
Im Bereich der Ressourceneffizienzbeiträge wird die finanzielle Unterstützung für den Kauf von Geräten zur präzisen Applikationstechnik beim Pflanzenschutzmitteleinsatz wird um zwei Jahre bis Ende 2024 verlängert.
Basisbeitrag für Versorgungssicherheit gesenkt
Der Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit wird von 900 auf 600 Fr./ha gesenkt. Für Biodiversitätsförderflächen auf Dauergrünland wird der Betrag von 450 auf 300 Fr./ha gesenkt.
Kommentar: Das spielt Geld frei, die es braucht für die Finanzierung all der Fördermassnahmen, die im Ackerbau, im Gemüsebau und im Obstbau den Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel reduzieren soll. Wer im Talgebiet in Zukunft gleich viele Beiträge vom Bund erhalten will, wird dafür mehr tun müssen – mehr tun heisst aber mehr Aufwand und/oder Ertrags- und damit Erlösverluste. Wer in diesen Bereichen tätig ist und sich nicht bewegt (heisst, bei neuen Fördermassnahmen mitmacht), wird Beiträge verlieren.
Berggebiet erhält unter dem Strich ziemlich genau gleich viel
Die Produktionserschwernisbeiträge werden von der Hügel- bis zur Bergzone IV um 150 bis 230 Fr./ha erhöht.
Kommentar: Das ist nötig, um die Senkung des Basisbeitrags für die Versorgungssicherheit zu kompensieren. Denn der Bund hat gesagt, an der Verteilung der Gelder auf die einzelnen landwirtschaftlichen Zonen (Talzone bis Bergzone IV) solle sich nichts ändern. Da in der Bergzone kaum oder gar nicht Ackerbau oder Spezialkulturen betrieben werden können, wo zusätzliche Fördermassnahmen angeboten werden, war eine Kompensation nötig.
Aufhebung von Begrenzungen bei Direktzahlungen
Die Begrenzung der Direktzahlungen je Standardarbeitskraft und der Beiträge für die Qualitätsstufe I Biodiversität wird ersatzlos aufgehoben.
Kommentar: Diese Massnahme wurde sehr wahrscheinlich deshalb nötig, weil etwa im Bio-Landbau die Beiträge für Versorgungssicherheit, offene Ackerfläche, Bio und Herbizidverzicht sich so aufeinander türmen können, dass ein Ackerbaubetrieb, der Direktzahlungen optimiert, an die Grenze gestossen wäre, die heute mit maximal 70’000 Franken pro Standardarbeitskraft (SAK) besteht. Diese Grenze war früher als sinnvoll erachtet worden, um sehr hohe Zahlungen pro Hektare ohne grossen Arbeitsaufwand zu vermeiden. Jetzt hätte die Grenze die Wirkung der Reform schwächen können.
Dünger und Kraftfutter muss gemeldet werden
Analog der bisherigen Logik in der ISLV wird für das neue zentrale Informationssystem zum Nährstoffmanagement (IS NSM) und für das neue zentrale Informationssystem zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (IS PSM) der Abschnitt 5 neu formuliert und der Abschnitt 5a eingefügt. Der neue Abschnitt 5 zum IS NSM bildet die Grundlage eines umfassenden Gesamtsystems zum Nährstoffmanagement.
In Verbindung mit dem bereits gültigen Artikel 165f LwG gilt die Mitteilungspflicht für Nährstoffabgaben neben den Hof- und Recyclingdüngern neu auch für stickstoff- und phosphorhaltige Dünger und für Kraftfutter. Bei Kraftfutter ist die Übernahme beispielsweise von Futtergetreide von einem anderen Landwirtschaftsbetrieb oder dessen Rücknahme z. B. durch Futtermittelhersteller ebenfalls mitteilungspflichtig. Mitteilungspflichtig sind ebenso alle Nährstoffabgaben an Anwenderinnen und Anwender auch ausserhalb der Landwirtschaft wie Gemeinden oder Betreiber von Golfplätzen. Geringfügige Nährstoffabgaben fallen nicht unter die Mitteilungspflicht (Bagatellgrenze).
Alle müssen Pflanzenschutzmitteleinsatz melden
Bezüglich Pflanzenschutzmitteln und mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut sind diejenigen Verkaufsstellen (Unternehmen oder Personen) von der Mitteilungspflicht betroffen, die Pflanzenschutzmittel direkt an berufliche und nicht berufliche Verwenderinnen und Verwender verkaufen. Der neue Artikel 165fbis LwG verpflichtet die beruflichen Verwenderinnen und Verwender von Pflanzenschutzmitteln, jede Verwendung von Pflanzenschutzmitteln einzeln im IS PSM des Bundes zu erfassen.
Minus 20% bei Nährstoffverlusten
Für Stickstoff- und Phosphorverluste in der Landwirtschaft wird ein quantitatives Reduktionsziel bis zum Jahr 2030 festgelegt. Ausgangsbasis ist der Mittelwert der Jahre 2014-16. Die Reduktion der Verluste beträgt für: - Stickstoff: mindestens 20%
- Phosphor: mindestens 20%
Dazu wird die Methode zur Berechnung der Erreichung dieses Reduktionsziels definiert. Ebenso wird die Methode zur Berechnung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln definiert.
Kommentar: Im Parlament war ein Antrag auf minus 20% im Gesetz gescheitert. Stattdessen beschloss der Bundesrat, dass der Bundesrat dieses Absenkziel festlegen soll. Er hat sich nun für 20% bis 2030 festgelegt. Der Schweizer Bauernverband hatte sich mit minus 10% einverstanden erklärt in seiner Stellungnahme, 20% beurteilte er als zu weitgehend bis unrealistisch.
GMF bleibt
Das Programm für eine reduzierte Proteinzufuhr bei Raufutterverzehrern werden aus dem Verordnungspaket zurückgezogen und überarbeitet mit dem Ziel, die Wirkung weiter zu verbessern. Die weiterentwickelten Vorschläge werden spätestens im Jahr 2024 nochmals in Vernehmlassung gegeben. Das Programm graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion wird vorderhand unverändert fortgeführt. Ebenfalls zurückgezogen wird das Programm für die Förderung des Humusaufbaus mittels Humusbilanzrechner.
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/verkehrsinfrastruktur-fahrzeuge/fahrzeuge.html
Und dieser Eintrag geschieht 365 Tage im Jahr!
Dene hets doch is Hirni gschisse!
13600ha mal 7t/ha=95200t
Also noch viel schlimmer, wie unser Bundesrat mit unserer Landesversorgung umgeht
Wisst ihr überhaubt was für auswirckungen das hat, N und P um 20% eintrag reduziren!!!!
Will Du 100% N und P e auf dem Betrieb einsetzten ,dann musst du NO Till oder Strip till und Cultandüngung auf deinen Betrieb umsetzten!!!!!! Wenn einer Pech hat (je nach Produktionsrichtung BIO o .IP Suisse) kann es sein das er nur noch 50% N oder noch weniger einsetzten kann, gegen über Heute.
"Klimademo-Teilnehmende in mehreren Schweizer Städten fordern reduzierte Arbeitszeit. Weniger arbeiten, weniger konsumieren und so den Planeten retten"
Das muss nun auch ein Punkt sein, dass unsere Arbeitszeit unbedingt in diesem überarbeiteten, übervollen Massnahmenpaket berücksichtigt und reduziert wird. Zusätzlich ein freies Wochenende für jeden Landwirt. X-Tausen Bundesbeamte übernehmen das!
Für mich ist die Haltung der SB Redaktion nicht nachvollziehbar. Provokateure und Schmäher dürfen ihren Stuss ungestraft und mit anonymem Namen hier verbreiten. Wenn aber politisch Unkorrektes, aber Wahres geschrieben wird, wird es oft gelöscht oder geblockt.
Meine Intervention zuhanden der Redaktion wurde nicht beantwortet. Das Abo habe ich nicht erneuert.
Zahle für unsere Lebensmittel gerechte Preise, und wir brauchen keinen Franken vom Steuerzahler.
Das wird mir jetzt langsam zu blöd.
50% Ökoheu zum kompostieren, den Rest brach liegen lassen.
Besser studieren und sich ein leben lang Finanzieren lassen. Anstatt selbständig Bauern und Nahrungsmittel produzieren.
Aber unter diesen Voraussetzungen ganz bestimmt kein Gramm mehr produzieren nur Mulchen auch wenn die Vorstellung im Herzen jetzt schon weh tut. weil wenn alle so reagieren würden könnte ich mir vorstellen das es auch wieder gelockert werden könnte.
Zimmerli hat keine Ahnung, das Geschreibsel dumm und provokativ.
Bravo der Berg hat eine Maus geboren.
Abschaffen die ganzen Büros die meinen etwas von Landwirtschaft und ökologie zu verstehen. Selber einen Berufsstsand in ein Corsett zwingen ist wie Wasser Predigen und Wein trinken.( hoher Lohn noch erhöhen selber einen grossen Lebenstiel mit grossem Abdruck führen)Es wird immer unmöglicher die Auflagen korrekt zu erfüllen!!!Die Düngerbilanz war schon immer anzuzweifeln. Wie kann das aufgehen? 5x mähen. 6 x Güllen??????
Gut können wir reichlich importieren, da bleibt immerhin die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln erhalten.
Versorgungssicherheitsbeitrag minus 300 Fr./ha
Beitragserhöhung für Erschwerte Bewirtschaftung 150 Fr/ha.
Dann wird behauptet Beiträge bleiben gleich....
Lügen können sie gut im BLW!!!