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Diese Revision sorgt für erhebliche Spannungen

Die Revision des bäuerlichen Bodenrechts in der Schweiz sorgt für Streit. Im Mittelpunkt steht der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen für Hochwasserschutz- und Naturschutzprojekte.

ats |

Ein Beispiel für ein erfolgreiches Projekt sei laut der «NZZ am Sontag» die Renaturierung der Reussauen bei Sins (AG). Urs Tester, Naturschützer bei Pro Natura, bezeichnet das Projekt als «Bijou» und betont gegenüber der «NZZ am Sonntag»: «Die Reuss-Auen sind für die Biodiversität und den Hochwasserschutz ein Vorzeigeprojekt.» Doch er habe Angst um deren Zukunft. «Ich befürchte, dass solche Projekte in Zukunft nicht mehr möglich sind», so Tester.

Der Kanton Aargau und Pro Natura  hätten 20 Hektaren Land für das Projekt erworben – eine Praxis, die durch die Revision des Bodenrechtserschwert werden könnte. Tester warnt: «Es ist schon heute schwierig, Landwirtschaftsland für Naturschutzprojekte zu erwerben. Doch mit der geplanten Revision wäre es praktisch unmöglich.»

«Aus allen Wolken gefallen»

Die ursprünglich harmlose Gesetzesänderung sollte vor allem die Stellung der Ehefrau im bäuerlichen Bodenrecht verbessern, schreibt  die «NZZ am Sonntag». Doch zusätzlich seien Paragrafen eingefügt worden, die den Erwerb von Land für öffentliche Projekte stark einschränken. Tester erklärt: «Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich die neuen Paragrafen zum ersten Mal sah.»

In der Schweiz ist Landwirtschaftsland durch das bäuerliche Bodenrecht geschützt, was den Erwerb auf Bäuerinnen und Bauern beschränkt. Umweltverbände und die öffentliche Hand konnten bislang Ausnahmen machen, um Land für Naturschutz oder Hochwasserschutz zu kaufen. Diese Ausnahmen sollen nun massiv eingeschränkt werden.

«Schwieriger Land zu kaufen»

Jean-François Steiert, Sozialdemokrat und oberster Bau-Umweltdirektor des Landes, kritisiert die Revision scharf: «Wir sind mit der Stossrichtung ganz und gar nicht einverstanden. Das schafft grösste Probleme. Für die Kantone wird es deutlich schwieriger, Land zu kaufen.» Vor allem beim Hochwasserschutz werde dies zu Problemen führen: «Es ist evident, dass die neue Vorlage eine grosse Gefahr für den Hochwasserschutz ist.»

Bisher konnten Kantone Land als Ersatz für betroffene Bauern kaufen. Mit der Revision soll diese Möglichkeit wegfallen, was zu mehr Enteignungen führen könnte. «Das möchten wir verhindern. Wir streben, wann immer möglich, eine gütliche Einigung an», wird Steiert in der «NZZ am Sonntag» zitiert.

Steiert kritisiert auch, wie die Revision zustande kam. Die Umweltseite sei «nur zurückhaltend informiert» worden, und Umwelt- und Hochwasserschutzinteressen wurden «nur sehr spät und punktuell einbezogen». Die Gruppe, die die Änderungen erarbeitete, bestand ausschliesslich aus Interessenvertretern der Landwirtschaft. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sieht darin kein Problem und betont, dass die «Hauptakteure des bäuerlichen Bodenrechts» vertreten waren.

«Das Argument der Preistreiberei ist Unsinn»

Die Landwirte unterstützen die Revision. Martin Rufer, Direktor des Bauernverbands, sagt: «Die Vorlage geht aus Sicht des Bauernverbandes in die richtige Richtung.» Er betont, dass landwirtschaftliches Land in Bauernhand bleiben müsse: «Landwirtschaftliches Land soll, wann immer möglich, in der Hand der Bauern bleiben.» Rufer erklärt, dass auch Landwirte umweltschonend wirtschaften können und Umweltverbände kein Land kaufen müssen, um wirksamen Umweltschutz zu betreiben: «Die ökologische Leistung kann auch ein Landwirt und nicht nur ein Umweltverband erbringen.» Zudem warnt er vor einem «Ausverkauf der bäuerlichen Flächen»: «Landwirtschaftsland darf nicht zum Spekulationsobjekt werden.»

Tester widerspricht dieser Argumentation. Es gehe nicht um Spekulation, sondern um kleine Flächen für Naturschutz und Hochwasserschutz: «Das Argument der Preistreiberei ist Unsinn.» Solche Projekte kämen der gesamten Bevölkerung zugute. «Die aufgewertete Flusslandschaft ist auch für die Bevölkerung attraktiver.» Auch die Landwirtschaft profitiere, da ein Bauer im Sommer seine Tiere dort weiden lassen werde – allerdings keine Milchkühe, sondern Wasserbüffel.

Die Revision des bäuerlichen Bodenrechts sorgt somit für erhebliche Spannungen. Die Herausforderung besteht darin, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft und den Bedürfnissen des Naturschutzes und Hochwasserschutzes zu finden, um wichtige Projekte nicht zu behindern.

Kommentare (1)

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  • Christoph Büschi | 06.01.2025
    Stiftungen, Gemeinden, Kantone und Private sitzen schon heute auf 10`000enden Hektaren Landwirtschaftsland. Als erstes sind Organisationen wie Pronatura, Kantone und Gemeinden zu enteignen. Dann sind die Privaten Personen die das Land nicht selbständig bewirtschaften zu enteignen. Am Schluss die aktiven Landwirte. Sollten diese Enteignet werden müssen so darf dies nur dann geschehen wenn Realersatz angeboten werden kann und dies ist in 99% der Fälle möglich da alle anderen auf Landwirtschaftsland sitzen das sie nicht brauchen.
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