Die Bergbauernfamilien bewirtschaften ihre Höfe meist unter erschwerten natürlichen Bedingungen. Hang- und Steillagen, schwierige, zum Teil fehlende Erschliessung sowie kleinräumige Strukturen machen die Produktion im Berggebiet arbeitsaufwendig und teurer.
Trotz der vielen und harten Arbeit ist die Einkommenssituation der Bergbetriebe unbefriedigend. So lag 2021 das landwirtschaftliche Einkommen im Berggebiet mit 61’139 Franken deutlich unter demjenigen im Talgebiet mit 99’948 Franken. Oder in Bezug auf den Arbeitsverdienst: Am Schluss blieben der Vollzeit-Familienarbeitskraft im Berggebiet 43’069 Franken, derjenigen im Talgebiet im Schnitt 76’555 Franken.
Geld «zwingend nötig»
Die Bergbauern könnten bei der Bewirtschaftung der Hanglagen an ihre Grenzen stossen. Wollen sie ihre Flächen offen halten, ist viel Handarbeit und/ oder eine kostenintensive Mechanisierung erforderlich. Dieser Problematik ist sich Nationalrat und Bergbauer Andreas Gafner (EDU, BE) bewusst. Der Berner Oberländer hat zu diesem Thema einen Vorstoss eingereicht und beauftragt die Bundesregierung, Massnahmen zu ergreifen, um die Verwaldung und die Verbuschung in Hanglagen zu stoppen.
Mit der Agrarpolitik 2014 bis 2017 hat der Bundesrat die finanzielle Förderung für das Berg- und Sömmerungsgebiet im Direktzahlungssystem etwas erhöht. Er hat 2014 die Offenhaltungs- und Steillagenbeiträge eingeführt und die Hangbeiträge erhöht. Seither erhalten die Landwirtschaftsbetriebe jährlich rund 140 Millionen Franken für die Offenhaltung der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Für die Bewirtschaftung von Hang- und Steillagen erhalten sie zusätzlich 148 Millionen Franken, 30 Prozent mehr als 2013.
Fläche des Kantons Schaffhausen
Auch die Sömmerungsbetriebe werden seit 2014 besser unterstützt. Für die Offenhaltung des Sömmerungsgebiets und für die Erhaltung der Biodiversität und der Landschaftsqualität werden jährlich rund 171 Millionen Franken ausgerichtet, rund 70 Prozent mehr als 2013. Gafner betont jedoch in seinem Vorstoss «Offenhaltung der Grünlandflächen in Hanglagen als Teil der Ernährungssicherheit», dass in den letzten 25 Jahren rund 5 Prozent der Grünlandflächen in Hanglagen unwiderruflich durch Verwaldung und durch Verbuschung verloren gegangen seien.
Dies entspreche der Fläche des Kantons Schaffhausen, hält er fest. Deshalb: «Dieser Trend muss gestoppt werden!» Die bisher umgesetzten Massnahmen hätten nicht den erhofften Erfolg gebracht. Der Arbeitserschwernis in Steillagen müsse besonderes Augenmerk geschenkt werden. Eine zusätzliche Unterstützung sei dort zwingend nötig. Um die Ernährungssicherheit in Krisenzeiten erfüllen zu können, müsse die Produktionsgrundlage in Hanglagen erhalten bleiben. Gafner fordert, dass die Finanzierung der Massnahmen nicht durch eine Umverteilung der Mittel im heutigen Budget erfolgen, sondern durch eine Aufstockung im Agrarbudget.
Breite Unterstützung
Zuerst wird der Vorstoss Gafner im Nationalrat behandelt werden. Er dürfte über die SVP-Fraktion hinaus Zustimmung erhalten. Die Motion wurde von folgenden Nationalräten mitunterzeichnet: Andreas Aebi (SVP, BE); Christine Badertscher (Grüne, BE); Samuel Bendahan (SP, VD); Anna Giacometti (FDP, GR); Michael Graber (SVP, VS); Alois Huber (SVP, AG); Thomas Rechsteiner (Mitte, AI); Monika Rüegger (SVP, OW); Heinz Siegenthaler (Mitte, BE), und Erich von Siebenthal (SVP, BE). hal
Bundesrat winkt ab
Trotz des deutlich tieferen Arbeitsverdienstes im Berggebiet will der Bundesrat den Bergbauern finanziell nicht stärker unter die Arme greifen. Stattdessen hält er fest, dass die finanzielle Unterstützung in den letzten Jahren stark ausgebaut worden sei. Die Verwaldung und die Verbuschung der LN bewege sich auf einem unproblematischen Niveau, meint er weiter. Als unproblematisch bezeichnet er die seit 2014 4’000 ha verloren gegangenen Flächen, wofür Offenhaltungsbeiträge bezahlt wurden.
Insgesamt werden gemäss Angaben des Bundesrates für 538’000 ha Offenhaltungsbeiträge ausgerichtet. Weiter sei seit 2011 die mit Direktzahlungen geförderte Fläche in Hang- und und in Steillagen stabil geblieben. Und seit 2000 werde im Sömmerungsgebiet jährlich ein Tierbestand von rund 300’000 Normalstössen gesömmert. Schliesslich sei die Beweidung die wirksamste Massnahme gegen Verwaldung und Verbuschung, so der Bundesrat.
Erst mit wenn man über 30% der ganzen Begriebsfläche steillage hat bekommt man Geld. Und Dauerweiden zählen nicht. Dort wo die Verbuschung am heufigsten vorkommt.
Totaler schwachsinn
Wie es Markus Herger schreibt , hört sofort auf Bauland und Herren Gros-Bauern , viel zu viel Steuergeld gerade auch von uns Klein - und Bergbauern aber auch von normalen Arbeitern die wie ich Arbeiten ohne Ende , zu bezahlen !! Es sind zirka ein Drittel aller Höfe die von der Hand ins Maul leben und überhaupt keine finanziellen Reserven haben . Gerade diese Kleinen Betriebe im Berg und auch im Tal müssten unbedingt mehr Geld erhalten , den sonst werden unsere Kinder alle abwandern ( meine drei sind schon lange fort , was ich gut verstehen kann ) und immer mehr Land und auch Betriebe werden verloren gehen . Es geht sonst schon viel zu viel Wunderbares Fruchtbares Land wegen dem übermässigen Bauen verloren ! Dann müsste der übermässigen Flut von Praxis Fremden Bestimmungen und Vorschriften in allen Bereichen und der Bürokratie ohne Ende der Kampf angesagt werden !! Es kann und darf nicht so weitergehen , dass man uns Bauern mit so viel unnötigem Büro Kram noch zusätzlich belastet . Wir arbeiten ja sonst schon viel zu viel !! Danke allen Berufs Leuten die getreu jeden Tag alles geben , dass wir gesunde und hochwertige Nahrungsmittel auf dem Tisch haben dürfen !! Herzlichen Dank !!
Hört doch einfach einmal auf das Geld den Grossen Betrieben zu geben.
Grosse Herden und Maschinen werden vom Bund finanziert und die kleinen Arbeiten sich den Buckel krumm.
Mit viel Angaschma
Heiner von Crastaira