Seit 2023 leistet das Bundesamt für Landwirtschaft BLW Finanzhilfen an die Pflanzung der im Kreisschreiben Nr. 3 vom 1. November 2023 publizierten robusten Apfelsorten . Die Liste der robusten Sorten wurde von Vertreter und Vertreterinnen aus der Forschung, den Kantonen und der Branche entwickelt. Die Sortenliste kann weiterentwickelt werden, das heisst, es können neue Sorten aufgenommen oder gelistete Sorten gestrichen werden. Der Entscheid über die Aufnahme bzw. die Streichung von Sorten liegt beim BLW.
Robuste Sorten leisten einen Beitrag zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Die Sortenbeschreibungen dienen dazu, Sorten für den Tafelobstanbau hervorzuheben, die sich aufgrund ihrer Robustheit und Resistenzeigenschaften gegenüber den wichtigsten Schaderregern für einen reduzierten Pflanzenschutz im IP- oder Bio-Anbau eignen und relevante Vorteile gegenüber Standardsorten aufweisen.
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Die Herausgeber weisen daraufhin, dass alle Angaben in dieser Publikation auf dem aktuellen Wissensstand und den bisherigen Erfahrungen basieren . Bei einigen Sorten liegen langjährige Erfahrungen vor, bei anderen Sorten sind die Erfahrungen noch sehr gering. Trotz grösster Sorgfalt sind Unrichtigkeiten nicht auszuschliessen. Daher können die Autoren und der Herausgeber keinerlei Haftung für etwa vorhandene inhaltliche Unrichtigkeiten übernehmen.
Gegen Apfelschorf resistent
Für die Liste wurden Sorten ausgewählt, die gegen Apfelschorf resistent und nur wenig anfällig für Apfelmehltau sind sowie keine überdurchschnittlichen Anfälligkeiten für andere wichtige Krankheiten oder Schädlinge aufweisen. Um die Resistenz gegen Apfelschorf dauerhaft erhalten zu können, werden gezielte Pflanzenschutzmassnahmen vor allem während des Ascosporenflugs empfohlen.
Bei der Auswahl der Sorten wurden neben Robustheitskriterien auch das Ertragspotenzial für den Erwerbsobstbau und die Anbauerfahrungen in der Schweiz berücksichtigt. Die Marktfähigkeit und das Absatzpotenzial wurden hingegen nicht bewertet. Die Sortenblätter sind somit nicht als Anbauempfehlung zu verstehen.
Absprachen mit den Abnehmern vor der Pflanzung sind zu empfehlen. Bei der Sortenwahl sollte auch der Erfahrungszeitraum zu den einzelnen Sorten berücksichtigt werden, und die geltenden Produktions- und Vermarktungsrechte müssen beachtet werden. Finanzhilfegesuche können an die kantonalen Behörden für Strukturverbesserungen gestellt werden. Eine Verfügung der Finanzhilfe muss zwingend vor der Pflanzung der Bäume vorliegen.