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«Direktzahlungen im Talgebiet sind abzuschaffen»

Der Pächterverband diskutierte an der DV den Sinn staatlicher Preise sowie die Abschaffung der Direktzahlungen im Tal.

Martin Brunner |

 

 

Der Pächterverband diskutierte an der DV den Sinn staatlicher Preise sowie die Abschaffung der Direktzahlungen im Tal.

«Das Jahr 2015 hat nicht allen Bauern gute Zukunftsperspektiven und eine langfristige Existenz gebracht», sagte Peter Kistler an der Delegiertenversammlung des Schweizer Pächterverbandes. Die Ertragslage sei vor allem in der Milchproduktion schwierig geworden. Der Präsident bemängelte zudem die grosse Abhängigkeit der Landwirtschaft von den Direktzahlungen.

Staat macht Preise

Diese Situation hat ihn auf ein neues Landwirtschaftsmodell gebracht. Er plädierte für einen Mindestpreis für landwirtschaftliche Produkte, die vom Staat eingeführt und kontrolliert werden. So hätte der Staat die Möglichkeit, die Richtpreise flexibel an Angebot und Nachfrage und dadurch an den Bedarf der Konsumenten anzupassen, sagte Kistler. «Im Gegenzug müssten die Direktzahlungen im Talgebiet abgeschafft werden. Diese sollen nur noch für das Bergebiet gelten, wo  schwierige Produktionsbedingungen herrschen.»

Es mache keinen Sinn, Direktzahlungen dort auszubezahlen, wo die Böden rationell bewirtschaftet werden könnten. Wichtig war ihm aber auch, den Konsumenten klarzumachen, dass bei Preiserhöhungen nicht die Produzenten die Profiteure seien, sondern die Verarbeiter und die Zwischenhändler. Seine Ideen kamen nicht bei allen Delegierten gut an. Einige zweifelten daran, dass dies der richtige Weg sei.

Betrieb weiterentwickeln

Beim Thema Pachterstreckung betonte Peter Kistler, dass eine solche dem Pächter ohne Begründung zustehe. Für Klarheit stand der Geschäftsführer Bernhard Koch bei Pächterinvestitionen ein. Es lohne sich, wenn Pächter und Verpächter bei Investitionen über die Kosten bis zum Abschreibungsplan zusammenarbeiten würden, sagte er. Schriftliche Dokumente würden im Fall einer Pachtauflösung viel helfen.

Er forderte die Pächter zudem auf, jährlich mit dem Verpächter zusammenzusitzen und nicht nur über die Vergangenheit, sondern auch über die Zukunft zu sprechen. Es gelte, gemeinsam einen Betrieb weiterzuentwickeln. Bei der Revision der Schätzungsanleitung sagte Koch, dass sich die Arbeitsgruppe unter anderem über die Zinsentwicklung Gedanken mache. Tiefe Zinsen würden einen hohen Ertragswert zulassen, was aber niemand wolle. Deshalb sei die Rede davon, nicht mehr den Geldmarktzins als Referenz zu nehmen.

Betrieb zusammenhalten

Der Bauernpräsident Markus Ritter war sich in seinem Referat bewusst, dass die parzellenweise Verpachtung von Betrieben von Vorteil sein könne. Der Bauernverband sei aber der Ansicht, dass landwirtschaftliche Betriebe zusammenbleiben müssten, sagte er. Gemäss Entschädigungsrecht zum Beispiel bei Bachverbauungen oder bei Stromleitungen sei der Grundeigentümer verantwortlich.

Der Pächter könne allenfalls auf eine Pachtreduktion hoffen. Keine Freude hatte er daran, dass der Erwerb eines Hofes für Nichtbewirtschafter in gewissen Fällen möglich ist. Positiv beurteilte er, dass wahrscheinlich ab dem 1. Januar 2017 bei Kapitalisierungen wieder die Grundstückgewinnsteuer zur Anwendung komme. Die Unterstellung unter die Einkommenssteuer habe viel zu hohe Zinssätze ergeben.

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