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Direktzahlungen: Keine Begrenzung pro Standardarbeitskraft

mgt/blu |

 

Die Begrenzung von 70'000 Franken an Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft (SAK) soll mit der Umsetzung des «Massnahmenplans Sauberes Wasser» per 2023 aufgehoben werden. Die Aufhebung ist für das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zweckmässig, weil die Ziele der parlamentarischen Initiative im Bereich Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe damit rascher und besser erreicht werden.

 

Mit der Begrenzung der Direktzahlungen pro SAK sollte ursprünglich eine übermässige Ausdehnung von Biodiversitätsförderflächen verhindert werden. 

 

Mit der Einführung des minimalen Anteils von 3,5 % Biodiversitätsförderfläche auf der Ackerfläche sowie der Erweiterung und Erhöhung der Produktionssystembeiträge würde diese Begrenzung für Ackerbau- und Biobetriebe, die sich hauptsächlich beim Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln engagieren, noch stärker wirken.

 

Ihre zusätzlichen Leistungen würden nicht mit Direktzahlungen abgegolten. Das BLW schätzt die Anzahl auf 600 Betriebe, mehr als doppelt so viele wie aktuell.

 

Die Teilnahme an Direktzahlungsprogrammen, wie zum Beispiel dem Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM), der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit oder der Umstieg auf den Biolandbau, würde für die betroffenen Betriebe finanziell nur noch teilweise oder nicht mehr mit zusätzlichen Direktzahlungen abgegolten.

 

«Als Folge würden sie nicht an diesen Programmen teilnehmen, nicht auf den Biolandbau umsteigen und würden folge dessen unnötig die Zielerreichung im Bereich PSM und Nährstoffe schwächen», schreibt das Bundesamt.

 

Alternativen mit anderen Regelungen zur Begrenzung pro SAK wären aus Sicht des Bundes nicht zielführend: Entweder würden gegenüber heute zusätzliche Direktzahlungsarten aus der Begrenzung genommen, so dass kaum mehr ein Betrieb betroffen wäre. Oder es würde zum Beispiel neu Bergbetriebe tangieren, denen Direktzahlungen für die Bewirtschaftung von Hang- und Steillagen reduziert würden. Aus Gründen wie diesen soll die Begrenzung aufgehoben werden. «Letztlich trägt die Aufhebung auch zur Vereinfachung des Agrarförderungssystems bei», hält das Bundesamt für Landwirtschaft fest. 

Kommentare (13)

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  • Grossen Ruedi | 18.05.2021
    Die,gepflegte,Bertäler,für,den,Turismus,darf,seinen,Preis,haben
  • Wyder Christian | 17.05.2021
    Diräktzahlige striiche und wieder mal Euisi Produkt richtig zahle, so würdet die unproduktive und d'Blüemlibuure schnäll verschwinde. Cha ja nöd sie wämer chli Aschthufe und Steihufe usw macht und sLand laat vergande...sötig Buure meh Gäld verdiene als die Produktive. Das chammer dä Bevölkerig nümm lang erchläre.
  • Christian Schwyn | 17.05.2021
    Das Bundesamt ist wohl nicht für die produzierende Landwirtschaft, sondern für Viehlose nicht Nahrungsmittelproduzierende Nebenerwerbs Grossbetriebe! Wir dürfen das dann auf dem Markt den Konsumenten erklären.
    • mäge | 17.05.2021
      das isch ebe s... bundesamt GÄGE Landwirtschaft...
      • Gesunder Menschenverstand | 18.05.2021
        Man könnte meinen, dass Berset der Chef des BLW ist.
  • Arbeiter | 17.05.2021
    Erklären sie einem Arbeiter warum ein exteniver Landwirtschaftsbetrieb der einmal im Jahr seine Wiesen mäht
    300 000 Fr. Direktzahlungen pro Jahr bekommen soll. Sind in 10 Jahren 3 Millionen... Dazu braucht er
    wenig Maschinen und einen kleinen Stall und einen kleinen Kühlschrank um seine produzierten Produkte
    selbst zu vermarkten ....
    • Bärgbuur | 18.05.2021
      Ich kriege Max. 55.000 und mache bei vielen Programmen mit. D. H. Viel für die Biodiversirät und auch sehr viel extensiv. Das bedeutet sehr viel Arbeit. Ich weiss nicht wer 300.000 kriegt?
      • Bergmensch | 18.05.2021
        Von denengibt es einige...
    • Hans von Than | 18.05.2021
      Dafür kann ich weiterhin Wasser ab der Röhre trinken und muss nicht tonnenweise Flaschenwasser aus Frankreich nach Hause zu schleppen.
      • Gesunder Menschenverstand | 18.05.2021
        Wenn du Wasser aus Frankreich kaufst, dann kaufst du schlechteres Wasser als in der Schweiz aus dem Wasserhahn fliest. Frankreich hat beim Wasser 100 mal weniger strenge Grenzwerte als wir in der Schweiz!
  • Blüemlipuur | 17.05.2021
    Wurde auch Zeit. Diese grossartigen Leistungen müssen gerecht entschädigt werden.
    • Gesunder Menschenverstand | 17.05.2021
      Genau, Grenzen zu, und die Stätter konnen Blüemlisalat essen.
      Gesund und farbig.
    • Winzer | 17.05.2021
      Also den bring vorschlegg wie das sell go gerecht entschädige

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