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Direktzahlungen: Versicherungsschutz wird Voraussetzung

Ab dem Jahr 2027 ist der Versicherungsschutz für mitarbeitende verheiratete sowie eingetragene Partner und Partnerinnen Pflicht.

Hanspeter Flückiger* |

Der richtige Sozialversicherungsschutz bietet nicht nur eine finanzielle Absicherung in Krisensituationen, sondern trägt auch dazu bei, das Risiko von existenziellen Problemen zu minimieren. Das Parlament hat verschiedene Anpassungen bei den Direktzahlungen beschlossen.

Neu ist, dass ein persönlicher Versicherungsschutz für mitarbeitende (Ehe-)Partnerinnen und (Ehe-) Partner ab 2027 Voraussetzung dafür ist, Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten. Wenn diese Personen regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb ihres Partners oder ihrer Partnerin mitarbeiten, müssen sie sozial abgesichert sein. Der Versicherungsschutz muss die Risikovorsorge und den Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall abdecken.

Für wen gilt die neue Anforderung?

  • Das Gesetz gilt für verheiratete sowie eingetragene Partnerinnen und Partner
  • Generell Alter unter 65 Jahre
  • Kein eigenes Einkommen oder eigenes Einkommen unter der Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge BVG (22’680 Fr. im Jahr 2025)
  • Regelmässige und beträchtliche Mitarbeit auf dem Betrieb, nachgewiesen durch den Zweiverdienerabzug bei den Steuern

Für wen gibt es Ausnahmen?

  • Bei eigenem Einkommen über der Eintrittsschwelle des BVG (22’680 Fr. im Jahr 2025)
  • Keine durch den fehlenden Zweiverdienerabzug bei den Steuern nachgewiesene regelmässige, beträchtliche Mitarbeit
  • Alter über 65 Jahre
  • Jährliches Einkommen des Betriebs unter 12’000 Fr. (Durchschnitt der zwei Vorjahre)
  • Bei speziellen Betrieben (Gemeinden, Kantone, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe) gibt es keine Pflicht
  • Bei Vorbehalt (max. 5 Jahre gültig) oder Ausschluss durch die Versicherung.

Auskunft zu erforderlichen Nachweisen und passenden Versicherungslösungen geben die Beraterinnen und Berater der Agrisano-Regionalstellen, der Beratungsdienst am Hauptsitz in Brugg. Ob Handlungsbedarf besteht, kann über die Onlinecheckliste auf der Website geklärt werden .

*Der Autor ist Leiter Produkt- und Vertriebsmanagement bei der Agrisano.

Kommentare (5)

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  • Aufi | 06.06.2025

    Planwirtschaft noch und noch.Das eine hat mit dem andern nichts zutun.


    ÖLN wird missbraucht um weiter Versicherungen zufüttern.


    Und Unser Bauernverband(e) wird zum Zweckverband und kassiert munter Beiträge,ohne was zutun!!!

  • Dodo | 06.06.2025
    Und es wird immer so weitergehen wenn die Brisanz an Ch-Betrieben nicht aufgezeigt wird. Wir ersticken in Auflagen umd Spesen, aber man macht uns mundtot. Scheinheilige Welt. Wir zb sind am ende, wenn wir uns das auch nicht leisten können, dann wars das endgültig. Die kranke "Kuh" wird noch kränker gemacht. Sie wollen doch dass viele Kleinbetriebe verschwinden. Wir sind gezwungen bio zu verlassen, vollintensivieren damit die Rechnung stimmt. Ist das zielführend?? Wacht doch endlich auf im LWamt.
  • Philipp | 06.06.2025
    Wäre besser man würde sich endlich für Kostendeckende Preise einsetzen dann erledigt sich der rest von alleine!!!
    Danke Bauernverband fürs nichts tun! Von mir aus können wir morgen in die EU, Betrieb würde massiv an wert verlieren aber kostenumfeld würde auf EU niveau sinken.
  • henä | 06.06.2025
    Und ich dachte, dass die DZ für ökologische Leistungen wären.
    • Korrektiv | 08.06.2025
      Das mit den DZ für ökologische Leistungen war von Anfang an eine Halbwahrheit. Wenn das ausserlandwirtschaftliche Einkommen oder Vermögen der Ehefrau dazu geführt hat, dass die Einkommens- oder Vermögensgrenze überschritten waren, wurden die DZ gekürzt.
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