Ab dem Jahr 2027 ist ein persönlicher Versicherungsschutz für mitarbeitende (Ehe-)Partnerinnen und (Ehe-) Partner Voraussetzung dafür, Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten.
Gabriele Brändle, Agroscope
Der richtige Sozialversicherungsschutz bietet nicht nur eine finanzielle Absicherung in Krisensituationen, sondern trägt auch dazu bei, das Risiko von existenziellen Problemen zu minimieren. Das Parlament hat verschiedene Anpassungen bei den Direktzahlungen beschlossen.
Neu ist, dass ein persönlicher Versicherungsschutz für mitarbeitende (Ehe-)Partnerinnen und (Ehe-) Partner ab 2027 Voraussetzung dafür ist, Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten. Wenn diese Personen regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb ihres Partners oder ihrer Partnerin mitarbeiten, müssen sie sozial abgesichert sein. Der Versicherungsschutz muss die Risikovorsorge und den Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall abdecken.
Für wen gilt die neue Anforderung?
- Das Gesetz gilt für verheiratete sowie eingetragene Partnerinnen und Partner
- Generell Alter unter 65 Jahre
- Kein eigenes Einkommen oder eigenes Einkommen unter der Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge BVG (22’680 Fr. im Jahr 2025)
- Regelmässige und beträchtliche Mitarbeit auf dem Betrieb, nachgewiesen durch den Zweiverdienerabzug bei den Steuern
Für wen gibt es Ausnahmen?
- Bei eigenem Einkommen über der Eintrittsschwelle des BVG (22’680 Fr. im Jahr 2025)
- Keine durch den fehlenden Zweiverdienerabzug bei den Steuern nachgewiesene regelmässige, beträchtliche Mitarbeit
- Alter über 65 Jahre
- Jährliches Einkommen des Betriebs unter 12’000 Fr. (Durchschnitt der zwei Vorjahre)
- Bei speziellen Betrieben (Gemeinden, Kantone, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe) gibt es keine Pflicht
- Bei Vorbehalt (max. 5 Jahre gültig) oder Ausschluss durch die Versicherung.
Auskunft zu erforderlichen Nachweisen und passenden Versicherungslösungen geben die Beraterinnen und Berater der Agrisano-Regionalstellen, der Beratungsdienst am Hauptsitz in Brugg. Ob Handlungsbedarf besteht, kann über die Onlinecheckliste auf der Website geklärt werden .
*Der Autor ist Leiter Produkt- und Vertriebsmanagement bei der Agrisano.
Planwirtschaft noch und noch.Das eine hat mit dem andern nichts zutun.
ÖLN wird missbraucht um weiter Versicherungen zufüttern.
Und Unser Bauernverband(e) wird zum Zweckverband und kassiert munter Beiträge,ohne was zutun!!!
Danke Bauernverband fürs nichts tun! Von mir aus können wir morgen in die EU, Betrieb würde massiv an wert verlieren aber kostenumfeld würde auf EU niveau sinken.