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Diskriminierung von verheirateten Landwirten: Motion umgesetzt

Wer verheiratet ist oder mit einem Partner zusammenlebt, soll dennoch unabhängig einen Landwirtschaftsbetrieb führen dürfen. Das hatte Nationalrat Andreas Aebi (SVP/BE) mit einer Motion gefordert.

sda/blu |

 

 

Wer verheiratet ist oder mit einem Partner zusammenlebt, soll dennoch unabhängig einen Landwirtschaftsbetrieb führen dürfen. Das hatte Nationalrat Andreas Aebi (SVP/BE) mit einer Motion gefordert.

Er stellte fest, dass sich wegen des geltenden Regimes Paare formell trennten, um je einen Betrieb führen zu können. Der Ständerat lehnte diesen Vorstoss ab, aber nicht, weil er das Anliegen nicht unterstützt hätte. Vielmehr hat der Bundesrat die Forderung inzwischen bereits mit einer Verordnungsänderung umgesetzt, wie Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) sagte.

Die Änderung ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Ehe- und Konkubinatspartner sowie Personen in eingetragener Partnerschaft können selbstständig Landwirtschaftsbetriebe führen, wenn diese in die Partnerschaft eingebracht werden und weiterhin selbstständig und unabhängig voneinander geführt werden. Ein Betrieb kann auch nach der Eheschliessung eingebracht werden, beispielsweise durch Kauf oder Pacht. "Das Anliegen ist also aufgenommen, es ist aufseiten des Bundesrates erledigt", sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann am Donnerstag im Ständerat.

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