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Diskussion um «Weideschlachtung»

Transport und Tötung im Schlachthof stressen freilaufende Rinder. Der Kugelschuss auf der Weide könnte Abhilfe schaffen. Das Verfahren wird auch in der Schweiz diskutiert. Ein geplantes Gesuch gibt der Debatte Aufwind.

Susanne Meier |

 

 

Transport und Tötung im Schlachthof stressen freilaufende Rinder. Der Kugelschuss auf der Weide könnte Abhilfe schaffen. Das Verfahren wird auch in der Schweiz diskutiert. Ein geplantes Gesuch gibt der Debatte Aufwind.

Der Transport in den Schlachthof verursacht gerade bei Rindern, die selten Kontakt zu Menschen haben, Stress. Das ist nicht nur aus Tierschutzgründen problematisch, es mindert auch die Fleischqualität. Es liesse sich umgehen, wenn die freilaufenden Rinder auf der Weide geschossen würden – wie es bei Hirschen oder Bisons üblich ist.

Schmerzfrei und effizient

An der Universität Kassel (D) untersuchen Stefanie Retz und Katrin Schiffer diese Kugelschussmethode, bei der das Rind auf der Weide durch Kopfschuss getötet wird. Der speziell geschulte Schütze verwendet ein Jagdgewehr. Das getötete Tier wird noch auf dem Hof entblutet und dann abtransportiert. «Wir wollen dazu beitragen, Kriterien aufzustellen, nach denen die Kugelschussmethode angewandt werden sollte, und dadurch eine Basis für eine einheitliche Genehmigungspraxis schaffen», sagt Retz.

In der Schweiz gefordert

Dabei stösst sie bei Eric Meili, Berater am Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und für Bio Weide-Beef, auf offene Ohren: «Ich würde diese Methode auf einzelnen Mutterkuhbetrieben mit Direktvermarktung seit vielen Jahren gerne anwenden – natürlich unter strengen hygienischen Vorschriften.» Der Schütze müsse dabei ein Jagdpatent aufweisen können. Unmittelbar nach dem Schuss werde das Tier in einer mobilen Schlachtbox ausgeblutet und dann abtransportiert. Dieses Vorgehen, fordert Meili, müsse bewilligt werden.

Der Berater betont, dass er einen Bauern kenne, der alle geforderten Voraussetzungen erfülle: «Ich werde deshalb in den nächsten Wochen beim zuständigen kantonalen Veterinäramt ein Bewilligungsgesuch einreichen.» Die bekannte Tierschutzorganisation Vier Pfoten unterstütze ihn finanziell.

Das Gesetz sagt Nein

Regula Kennel, Mediensprecherin beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVet), entgegnet: «Das Lebensmittelgesetz verbietet das Töten von landwirtschaftlichen Nutztieren mittels Kugelschuss auf der Weide.» Konkret müsse die Schlachttieruntersuchung für Rinder im Schlachtbetrieb stattfinden, die Untersuchung auf dem Betrieb sei nur bei Schweinen und Geflügel möglich – sowie in Ausnahmefällen, wenn der Tierschutz es erfordere. Diese Regelung kommt bei Hirschen oder Bisons zum Tragen, die nicht an den Transport gewöhnt wurden. Sie dürfen im Freien getötet und entblutet, müssen aber anschliessend in eine bewilligte Schlachtanlage verbracht werden.

Kennel weiss, dass diese Kugelschussmethode speziell von Züchtern extensiver Fleischrinderrassen schon lange diskutiert und gefordert wird: «Man könnte in ihr tatsächlich einen tierschützerischen Vorteil vermuten, gerade bei Tieren, die nicht an den menschlichen Umgang und den Transport gewöhnt sind.»

Logistische Hürden

Dagegen sprechen logistische Hürden. Die Schlachttieruntersuchung auf der Weide wäre aufwendig. Man müsse gewährleisten, dass der Amtstierarzt nahe genug an die Tiere herankomme und ein Rind bei Bedarf gründlich untersuchen könne. Aus lebensmittelhygienischer Sicht wären die Auflagen laut Kennel kaum lockerer. Die Zeit zwischen Todesschuss und weiterer Ausschlachtung würde wohl so kurz angesetzt werden, dass die Weideschlachtung für viele Herden nur schon auf Grund der Distanz zum Schlachthof nicht infrage käme – zumal der Einzeltransport eines einzelnen Tierkörpers zu teuer würde.

Zum Schluss stellt sie auch die Frage: «Was passiert bei Fehlschüssen, wenn das Tier nicht sofort tot ist? Ein zweiter Schuss wird viel schwieriger als im Schlachthof. Dann kippt das Tierschutzargument schnell ins Gegenteil.»

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