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Diverse Erleichterungen ab 1. Mai

Per 1. Mai 2012 treten mehrere VTS-Änderungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge in Kraft. Dabei gibt es Erleichterungen.

Ruedi Burgherr, BUL |

 

 

Per 1. Mai 2012 treten mehrere VTS-Änderungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge in Kraft. Dabei gibt es Erleichterungen.

Die wichtigste Änderung betrifft landwirtschaftliche Transportanhänger mit mehr als 2,55 m Breite. Dazu gehören Transportanhänger mit Doppelbereifung wie auch mit breiten Rädern. Überbreite Transportanhänger sind vor allem Ladewagen, Güllefässer und Mistzetter.

Wenn sie korrekt eingelöst sind, haben sie ein braunes Kontrollschild. Bisher durften diese Anhänger nur so breit sein wie das Zugfahrzeug. Dies verursachte vor allem bei grossen Traktoren Probleme, da keine Doppelräder mehr angebaut werden konnten.

Gewinn für die Sicherheit

Neu heisst es: Das Zugfahrzeug muss mindestens so breit sein wie der Anhänger oder mit Doppelrädern oder mit Breitreifen ausgerüstet sein. Neu erfüllen auch Reifen mit mehr als 60 cm Breite die Anforderungen von Breitreifen. Wenn das Zugfahrzeug schmaler ist als der Anhänger, muss die Breite des Anhängers vorne am Zugfahrzeug auffällig auf die entsprechende Breite markiert sein. Dies ist für Landwirte und Lohnunternehmer eine wichtige Erleichterung und in der Praxis einfach anwendbar.

Dies ist auch ein Gewinn für die Sicherheit, denn es ist nun nicht mehr so, dass kleinere Zugfahrzeuge eingesetzt werden müssen, um die nötige Breite zu erreichen. Die Anforderung an einen minimalen Bodendruck oder an die Hangtauglichkeit ist nach wie vor erfüllt.

Eine weitere Erleichterung betrifft die schweren Erntemaschinen. Sind sie mit Breitreifen ausgerüstet, können sie neu eine Achslast bis 14 t aufweisen. Dies betrifft vor allem Mähdrescher und Feldhäcksler mit breiten, klappbaren Erntevorsätzen, aber auch Zuckerrüben- und Kartoffelvollernter.

Arbeitskarren

Arbeitskarren, dazu gehören selbstfahrende Futtermischwagen und Feldspritzen, konnten bisher nicht als landwirtschaftliche Motorkarren eingelöst werden, weil sie keine geprüfte Kabine haben. Neu kann der Fahrzeughersteller oder eine anerkannte Prüfstelle bestätigen, dass eine OECD-geprüfte Schutzeinrichtung aufgrund des speziellen Aufbaus keine zusätzliche Sicherheit bietet. Dieses Vorgehen kann für Fahrzeuge bis 2,55 m Breite angewandt werden, für überbreite Fahrzeuge hingegen nicht.

Eine weitere Anpassung betrifft die Fahrtenscheiber für gewerbliche Traktoren. Sie sind nur noch bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h erforderlich.

Ladungssicherung

Eine weitere Neuerung betrifft die Ladungssicherung. Aufbauten von Fahrzeugen zum Sachentransport mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t, die zum Transport fester Güter vorgesehen sind, müssen mit Befestigungsvorrichtungen zur Ladungssicherung ausgerüstet sein, die dem Stand der Technik entsprechen, wie er insbesondere in der EN 12640 beschrieben ist.

Neue Anhänger müssen ab 2013 so ausgerüstet sein. Es ist aber darauf zu achten, dass neu Anhänger ab sofort nur noch gekauft werden, wenn sie so ausgerüstet sind.

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