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D: Kein Run auf Schweine-Förderprogramm

Das Interesse am deutschen Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung hält sich weiter in Grenzen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf  Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervorgeht, waren in der  bis zum 24. April insgesamt 70 Anträge von schweinehaltenden Betrieben auf investive Förderung eingegangen.

Bislang sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 70 Anträge auf investive Förderung für Stallumbauten oder Stallneubauten eingegangen. Die meisten davon entfallen auf Niedersachsen, gefolgt von Bayern. Das durchschnittliche Investitionsvolumen liegt bei umgerechnet rund 1,22 Millionen Franken je Betrieb. Anträge auf Förderfähigkeit der laufenden Mehrkosten können Betriebe ab Anfang Juni stellen.

Mit einem Anteil von gut 20% sind Ökobetriebe bei den Antragstellern überproportional vertreten. Das Gesamtvolumen aus Eigenmitteln und beantragter Zuwendung beläuft sich bei den vorliegenden Anträgen bislang auf knapp 87,5 Millionen Euro (etwa 86 Millionen Franken).

Staffelung der Förderung

Die Förderung für Stall-, Neu- oder Umbauten ist je nach Investitionssumme gestaffelt. Wer bis zu 500’000 Euro investiert, kann eine Förderung von bis zu 60% der Gesamtbausumme erhalten. Für darüberhinausgehende Investitionen bis 2 Millionen Euro können bis zu 50% der Kosten gefördert werden, die weiteren Kosten bis 5 Millionen Euro mit bis zu 30%.

In diesem Jahr stehen dem Bundeslandwirtschaftsministerium 150 Millionen Euro für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung zur Verfügung. Die Gesamtsumme der finanziellen Unterstützung beläuft sich für vier Jahre auf 1 Milliarde Euro. Die Frage der langfristigen Finanzierung ist noch nicht geklärt.

Förderfähigkeit von Organisationen und Kontrollsystemen

Bei der Förderung der laufenden Mehrkosten bindet das Bundeslandwirtschaftsministerium vorhandene Strukturen in die Umsetzung ein. Als Nachweis für die Einhaltung von laufenden Premiumanforderungen dient die Mitgliedschaft von Betrieben in einer Organisation oder ihre Teilnahme an einem Kontrollsystem. Über deren Eignung entscheidet die BLE.

Seit dem 15. April können Organisationen und Kontrollsysteme Anträge auf Feststellung ihrer Eignung stellen. Voraussichtlich ab dem 4. Juni werden die Betriebe ihre Anträge auf Förderfähigkeit stellen können. Zuwendungen können von den Betrieben dann im Jahr 2025 auf Grundlage der 2024 gehaltenen Tiere beantragt werden. Die Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses pro gehaltenem förderfähigen Tier, also Sauen, Ferkel und Mastschweine.

Förderobergrenzen

Die Höhe des Zuschusses ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt. Für bis zu 50 Sauen, 1’500 Aufzuchtferkel und 1’500 Mastschweine können 80% der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Bei darüber hinausgehenden Tierzahlen bis zu 200 Sauen, 6’000 Aufzuchtferkel und 6’000 Mastschweine sind es 70% der Mehrkosten. Das BMEL betont, dass dies keine Bestandsbegrenzung sei, sondern lediglich eine Förderobergrenze. Auch Betriebe, die mehr Tiere halten, können daher förderfähig sein.

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