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Doppelrolle bei BLW und WWF: Kein No-go

Kürzlich wurde publik, dass ein leitender Verwaltungsangestellter beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), der für den Fachbereich Umweltsysteme und Klima zuständig ist, sich nebenamtlich als Co-Präsident einer kantonalen Sektion des WWF engagiert. Nun hat sich der Bundesrat dazu geäussert.

Gerade in der Schweizer Agrarpolitik sind Interessenkonflikte ein sensibles Thema. Deshalb wollte Nationalrat Martin Haab (SVP, ZH) im Rahmen der Fragestunde vom Bundesrat wissen, ob er diese Doppelrolle ebenfalls als ein No-go in Bezug auf die Unabhängigkeit erachte.

Bundesrat Guy Parmelin verneinte und antwortete: «Gemäss dieser Prüfung stellt die Nebentätigkeit keines der in Artikel 91 der Bundespersonalverordnung genannten Interessenkonfliktrisiken dar.» Anders sehen dies das Bäuerliche Zentrum Schweiz (BZS) und das Bernische Bäuerliche Komitee (BBK). In einer Mitteilung schreiben sie: «Dieser WWF-Mann muss das BLW sofort verlassen.» Ansonsten kämen in der AP 30+ für die Bauern keine Verbesserungen zustande. Es brauche weder Lenkungsabgaben noch Digiflux. 

Kommentare (2)

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  • Gesunder Menschenverstand | 25.09.2025
    Ich sehe das genau so: Es braucht weder Lenkungsabgaben noch Digiflux.
    • Fred | 27.09.2025
      Umd etwad braucht es auch nicht:
      Ein Beamter des BLW der Co-Präsident einer kantonalen Sektion des WWF ist!
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