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Drohnen: Bewilligungspflicht ab 500 Gramm

Die Anzahl Drohnen, die über unseren Köpfen schwirren, nimmt rasant zu. Das hat nun Auswirkungen. Für Drohnen oder Flugmodelle von 500 Gramm bis 30 kg braucht es ab 1. August ein Bewilligung, wenn sie in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen eingesetzt werden.

mgt/röt |

 

 

Die Anzahl Drohnen, die über unseren Köpfen schwirren, nimmt rasant zu. Das hat nun Auswirkungen. Für Drohnen oder Flugmodelle von 500 Gramm bis 30 kg braucht es ab 1. August ein Bewilligung, wenn sie in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen eingesetzt werden.

In Zukunft wird es verboten sein, Flugmodelle oder Drohnen mit einem Gewicht von 500 Gramm bis 30 Kilogramm in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen im Freien ohne Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) einzusetzen.

Bereits ab 1. August

Ab dem 1. August 2014 müssen die entsprechenden Gesuche beim BAZL eingereicht werden. Eine Bewilligung kann unter der Bedingung erteilt werden, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden, damit im Fall von technischen Problemen beim Fluggerät, bei der Bodenstation oder der Datenverbindung keine Drittpersonen gefährdet werden.

Das BAZL wird die Wirksamkeit der präventiven Massnahmen und die Zuverlässigkeit der Systeme anhand der in der Luftfahrt geltenden Normen prüfen.

Immer mehr Drohnen am Himmel

Mit der geänderten Verordnung reagiert das BAZL auf die Besorgnis der Bevölkerung über die wachsende Zahl von Drohnen am Himmel in der Schweiz.

Zur Erinnerung: Der Einsatz von Flugmodellen oder Drohnen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm oder mit Steuerung ohne direkten Augenkontakt unterliegt bereits heute einer Sonderbewilligung durch das BAZL.

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