Zur ersten Runde der Milchverringerungsbeihilfe für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2016 können die europäischen Landwirte in Kürze die Zahlungsanträge stellen. Die Antragsfrist dafür beginnt am 1. Januar 2017. Die «Drosselprämie» beläuft sich bekanntlich auf 0,14 Euro je Kilogramm.
Wie aus verschiedenen deutschen Bundesländern in der vergangenen Woche berichtet wurde, erfolgt die Antragsstellung - wie auch schon beim Bewilligungsantrag - mit Hilfe des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) über www.hi-tier.de. Die Zahlung der Milchsonderbeihilfe als außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren durch den Bund und die EU wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umgesetzt. Dafür hat die EU insgesamt 150 Mio Euro aus dem im Sommer 2016 aufgelegten, 500 Mio Euro umfassenden Hilfspaket bereitgestellt.
Die Anträge müssen mit den Milchgeldabrechnungen der Monate Oktober bis Dezember 2016 bis zum 14. Februar 2017 bei den zuständigen Stellen eingereicht werden. Alternativ werden auch die entsprechenden Bestätigungen der jeweiligen Erstkäufer der Kuhmilch akzeptiert. Die Auszahlung der Beihilfe soll bis zum 31. März 2017 erfolgt sein. Der Bundesrat hatte in der vorletzten Woche zudem den Weg frei gemacht für die Milchsonderbeihilfe aus dem zweiten EU-Hilfspaket. Hierbei wird eine finanzielle Unterstützung dafür gewährt, dass in den Monaten Februar bis April 2017 nicht mehr Milch angeliefert wird als in den gleichen Monaten von 2016. Sofern Milchbauern diese Voraussetzung erfüllt haben, erhalten sie nachträglich für die Milchanlieferung im Zeitraum Dezember 2015 bis November dieses Jahres 0,36 Cent/kg.
In Mecklenburg-Vorpommern hatten im Rahmen der ersten Antragsrunde am Reduzierungsprogramm 165 Milcherzeuger teilgenommen und sich damit verpflichtet, etwa 26 Mio kg Milch weniger als in den gleichen drei Vorjahresmonaten zu erzeugen. Nun sei es an der Zeit, die reale Anlieferung mit der geplanten zu vergleichen und Bilanz zu ziehen, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus vergangene Woche in Schwerin. Wenn alle Milcherzeuger tatsächlich die zugesagte Verringerung der Milcherzeugung nachwiesen, dann könnten rund 3,5 Mio Euro nach Mecklenburg-Vorpommern fließen.