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Druse: Hochansteckende Krankheit

Die Druse in eine hochansteckende Erkrankung der oberen Atemwege des Pferdes. Sie heilt in der Regel problemlos wieder ab. Allerdings können schwerwiegende Komplikationen in seltenen Fällen auch zum Tod führen.

 

 

Die Druse in eine hochansteckende Erkrankung der oberen Atemwege des Pferdes. Sie heilt in der Regel problemlos wieder ab. Allerdings können schwerwiegende Komplikationen in seltenen Fällen auch zum Tod führen.

Druse müsse daher in jedem Fall sehr ernst genommen und eine weitere Verschleppung vermieden werden, heisst es in einem Merkblatt von Equinella, der Melde- und Informationsplattform für Pferdekrankheiten. Erstes Symptom ist oft hohes Fieber, daneben Appetitlosigkeit und Nasenausfluss. Auch husten manche erkrankten Pferde. Ihre Lymphknoten schwellen an und bilden Abszesse. Nach rund ein bis zwei Wochen brechen die Abszesse meist auf und der Zustand der Tiere bessert sich.

Die Krankheit überträgt sich meist durch direkten Kontakt zwischen den Tieren, aber auch über Futtereimer, Tränken, Mistgabeln, Schubkarren und andere Gegenstände, mit welchen mehrere Pferde Kontakt haben. Auch der Mensch kann die Krankheit mit Kleidern und Schuhen übertragen, kann aber nicht selbst erkranken. Sei die Druse in einem Stall ausgebrochen, sei es darum sehr wichtig, die kranken Pferde zu isolieren und konsequent Hygienemassnahmen einzuhalten, heisst es im Merkblatt. Menschen, die zu den kranken Pferden Kontakt haben, sollten danach Kleidung und Schuhe wechseln und die Hände desinfizieren.

Laut dem Merkblatt erkranken die meisten Pferde vor allem als Jungtiere an Druse. Sind sie einmal erkrankt, sind sie danach eine gewisse Zeit immun gegen die Krankheit. Auch nach Abheilung der Symptome können Pferde den Erreger noch in sich tragen und an andere weitergeben. Die Druse ist nicht meldepflichtig, das heisst, Tierärzte und Tierhalter müssen die Krankheit dem Kantonstierarzt nicht zwingend melden. Allerdings kann die Krankheit auf freiwilliger Basis bei der Melde- und Informationsplattform Equinella gemeldet werden, welche den Ausbruch nicht-meldepflichtiger Pferdekrankheiten nachzeichnet.

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