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Dünger: Landwirte verlieren vor Gericht

Rückschlag für die Landwirtschaft in Bayern in Sachen Rote und Gelbe Gebiete gemäss Düngeverordnung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies drei Klagen betroffener Landwirte ab.

In Sachen Düngeverordnung hat der landwirtschaftliche Berufsstand in Bayern eine Niederlage erlitten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am 22. Februar drei Klagen betroffener Landwirte gegen die Ausweisung Roter und Gelber Gebiete zurück.

Musterverfahren

Die Richter kamen in drei von vier Musterverfahren zu dem Ergebnis, dass die mittels Verwaltungsvorschrift ausgestalteten Anforderungen an das Ausweisungsmessnetz und die Abgrenzung unbelasteter Bereiche eingehalten worden sind, auch wenn die erforderliche Messnetzdichte im Freistaat derzeit noch nicht vollständig erfüllt sei.

In dem weiteren Verfahren wurde eine Messstelle bemängelt und die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung in dem betreffenden Grundwasserkörper ausser Kraft gesetzt. Wie der Bayerische Bauernverband (BBV) zu den Urteilen weiter berichtete, handelte es sich dabei um die ersten vier von insgesamt 66 anhängigen Verfahren. Der Verwaltungsgerichtshof hatte diese vier als Musterverfahren abgetrennt.

Aufgrund neuer Bundesvorgaben hatten Ende November 2022 die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete in Bayern mit der Änderung der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) neu ausgewiesen werden müssen. Gegen die Ausweisungen haben nach Angaben des Münchener Agrarressorts etwa 1’000 landwirtschaftliche Betriebe geklagt. Gut 60 Normenkontrollanträge seien beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.

«Kritik der Landwirte berechtigt»

Der BBV sprach angesichts der drei abgewiesenen Klagen von einem Rückschlag. Das Urteil zeigt für den Verband aber auch, dass die Kritik der Landwirtinnen und Landwirte berechtigt ist. «Um transparente und verursachergerechte Regelungen zu schaffen, müssen die Mängel bei der Ausweisung beseitigt werden», mahnte der BBV-Umweltbeauftragte Stefan Köhler.

Laut BBV bleibt nun abzuwarten, wie mit den anderen 62 anhängigen Verfahren fortgefahren wird. Zu prüfen sei, ob zumindest in einzelnen der jetzt abgeschlossenen Verfahren Rechtsmittel eingelegt werden könnten. Laut Köhler ist unabhängig davon zu hoffen, dass eine baldige Überprüfung der betreffenden Gebietskulisse erfolgt und Verbesserungen für die wirtschaftenden Betriebe erreicht werden können.

Bund hat Versprechen gebrochen

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sieht sich durch die Urteile in dem Vorgehen bei der Ausweisung der Gebiete im Jahr 2022 bestätigt. «Unsere Ausweisungsverordnung ist grundsätzlich rechtmässig», stellte sie nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidungen fest. Zugleich erklärte die Ministerin, die gesamte Staatsregierung sei sich aber auch bewusst, dass sowohl im Interesse der Landwirte wie auch der gesamten Gesellschaft das Messnetz bis Ende 2024 auf 1’500 Ausweisungsmessstellen ausgebaut werden müsse. Das bleibe eine grosse Herausforderung für die Wasserwirtschaftsverwaltung und das Umweltministerium.

Wichtig ist laut Kaniber aber auch, dass der Bund «endlich die versprochene verursachergerechte Regelung beim Düngerecht angeht». Das habe der deutsche Agrarminister Cem Özdemir vor zwei Jahren in einer Protokollerklärung im Bundesrat verbindlich zugesagt. Darauf warteten die Landwirte aber immer noch. Versprochen – gebrochen, so der Vorwurf der CSU-Politikerin an den Bundesminister. Die Leidtragenden seien wieder mal die Bauern.

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