Aufgrund der Dürre hat der Kanton Freiburg Notmassnahmen bewilligt. Ab sofort ist die Weidenutzung von extensiven und wenig intensiv genutzten Wiesen, von angrenzenden Krautsäumen der Hecken, sowie von Uferwiesen erlaubt. Weiter werden bei Futtermangel die Vorschriften im Rahmen des Raus (Regelmässiger Auslauf im Freien) erleichtert.
Der Kanton bewilligt im Sinne einer Notmassnahme die Weidenutzung von extensiven und wenig intensiv genutzten Wiesen. Dazu muss der Bewirtschafter den Kanton informieren. Für die betroffenen Flächen muss ein Eintrag im Feld- oder Wiesenkalender gemacht werden.
Die Regeln der Vernetzung seien weiterhin gültig, heisst es in der Mitteilung. Eine Ausnahmebewilligung für Flächen, für welche ein Vertrag nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz NHG vorliegt, muss vorgängig beim Amt für Wald und Natur beantragt werden.
Die Raus-Bestimmung besagt, dass der Tagesbedarf bei Tieren der Rinder-, Ziegen- und Schafgattung mindestens einen Viertel des Trockensubstanzbedarfs durch Weidefutter gedeckt werden muss. «In begründeten Fällen wie infolge Futtermangel, muss diese Bestimmung nicht erfüllt werden», hält der Kanton Freiburg fest.
Der Auslauf auf einer Weide kann durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden. Insgesamt müssen weiterhin mindestens 26 Tage pro Monat Auslauf auf einer Weide oder im Laufhof gewährt werden. Die Tage im Laufhof müssen im Auslaufjournal eingetragen und mit «Futtermangel» begründet werden. Diese Regelung tritt ab sofort in Kraft. Die Ausnahmeregelung für das RAUS-Programm gilt nur so lange gilt, wie die ausserordentliche Situation anhält.
Allfällige Ausnahmebewilligungen für die Suisse Bilanz und die Futterbilanz für das Programm graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion GMF, werden bis Ende September 2022 kommuniziert.