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Durchkreuzt Klausel Ritters Nationalratspläne?

Nach der Nichtwahl in den Bundesrat hat der St. Galler Nationalrat Markus Ritter seine Pläne bekanntgegeben. Demnach will er bis 2028 Nationalrat bleiben. Die nächsten Wahlen finden allerdings bereits 2027 statt. Zudem gibt es bei der Mitte St. Gallen eine Klausel aus dem Jahr 1994 mit einer Amtszeitbeschränkung.

sda |

Noch bis 2028 wolle er Nationalrat und Präsident des Schweizer Bauernverbands bleiben, kündigte Markus Ritter am Mittwoch gegenüber verschiedenen Medien an. Damit würde er sich 2027 noch einmal zur Wahl in den Nationalrat stellen - und ein Jahr danach zurücktreten.

«Lex Oehler» von 1994

Es sei das Ziel, dass er das Präsidium des Bauernverbandes im November 2028 als amtierender Nationalrat weitergeben könne, erklärte Ritter auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. In Absprache mit der St. Galler Mitte werde er sich im Oktober 2027 noch einmal zur Wahl stellen.

Es gibt allerdings eine Hürde: 1994 beschloss die CVP des Kantons St. Gallen eine interne Amtszeitbeschränkung für Nationalratsmandate von 16 Jahren. Die Klausel wurde auch «Lex Oehler» genannt, weil sie den damaligen Nationalrat Edgar Oehler traf: 1995 durfte er nach 24 Jahren im Bundesparlament nicht mehr antreten.

Zwei Drittel Mehrheit

Markus Ritter wurde 2011 in den Nationalrat gewählt, 2028 hätte er das Mandat 17 Jahre lang inne. Inzwischen wurde aber aus der St. Galler CVP die Mitte-Partei. Existiert die Klausel weiterhin? Es gebe diese Amtszeitbeschränkung in den Statuten noch, bestätigte Ritter. «Ich würde diese Beschränkung im Jahr 2027 erreichen», führte er aus.

Es gibt aber einen Ausweg: Mit einer zwei Drittel Mehrheit an der Delegiertenversammlung zur Nomination der Kandidierenden «kann ein abweichender Beschluss gefasst werden», so der Nationalrat. Dies werde von der Parteileitung der Mitte unterstützt. «Nach der Übergabe des Präsidiums des Bauernverbandes würde ich dann aus dem Nationalrat ausscheiden.»

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