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Durchschnittliche Ernte – erneut Rückbehalt

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Der Schweizer Obstverband (SOV) schätzt die Mostobsternte auf Total 74’000 Tonnen Mostäpfel und 5360 Tonnen Mostbirnen. Die Produzentenpreise liegen auf dem letztjährigen Niveau. Auch in diesem Jahr wird aber ein Rückbehalt erhoben.

 

Der Schweizer Obstverband rechnet deshalb mit einer Ernte von 74’000 Tonnen Mostäpfeln und 5360 Tonnen Mostbirnen, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Mostapfel-Ernte gemäss Bio-Richtlinien schätzt der Verband auf knapp 5600 Tonnen, an Bio-Mostbirnen sollten gut 830 Tonnen anfallen.  Die Ernte 2022 fällt damit um rund 32 Prozent höher aus als im Vorjahr. 2021 wurden 56'000 Tonnen Mostäpfel und 4000 Tonnen Mostbirnen abgeliefert.

 

Trockenheit setzte Bäumen zu

 

Zugrunde liegt der Schätzung eine Bestandsaufnahme der hängenden Ernte mit den Fachstellen der Kantone Thurgau, St. Gallen und Luzern in 175 Betrieben. Die Erntemengen liegen leicht unter den Erwartungen. Die Trockenheit wirkt sich auch auf die Mostobsternte aus.

 

Aufgrund des fehlenden Niederschlags im Juli und August haben die grösstenteils unbewässerten Hochstammbäume einen Teil ihrer Früchte verloren. Die vielen Sonnenstunden liessen dafür Süsse und Aroma in das Obst schiessen, schreibt der Obstverband. Die Produkte dürften deshalb hervorragend sein.

 

Positiven Einfluss hatte die Sonne indes auf die Produktequalität: das Mostobst ist aromatischer und süsser als in anderen Jahren.
Bettina Kiener

 

Preise wie im Vorjahr

 

Für die Produzentinnen und Produzenten entscheidend ist der Preis, den sie für das Obst erhalten. Das Produktzentrum Mostobst hat am 19. August beschlossen, die Richtpreise auf dem letztjährigen Niveau zu belassen. Auch die Preise fürs Bio-Mostobst bleiben die gleichen und wurden von den Delegierten von Bio Suisse und den Mosterei-Vertretern bestätigt.

 

Für Suisse-Garantie-Mostäpfel «gewöhnlich» wurde ein Preis von 26 Fr./100 kg veranschlagt, bei den Spezialmostäpfeln liegt der Richtpreis bei 33 Fr./100 kg. Für Bio-Äpfel «gewöhnlich» liegt der Richtpreis bei 33 Fr./100 kg, für Mostäpfel «spezial» wurde ein Richtpreis von 39 Fr./100 kg vereinbart.

 

Ernteausgleichsbeitrag

 

Wie in den Jahren zuvor gibt es aber Abzüge. Die Mitgliederbeiträge im Bereich der Verarbeitung wurden dabei vereinheitlicht. Für Mostobstproduzenten bleibt der Mitgliederbeitrag weiterhin bei 1 Fr./100 kg. Dieser Beitrag wird zu 20 % zur Interessenvertretung und zu 80 % zur Absatzförderung verwendet.

 

Zudem wird ein Ernteausgleichsbeitrag erhoben. Der Ernteausgleich ist ein Beitrag pro 100 kg Mostobst, der von den Mostobstproduzenten in den Mostobstfonds einbezahlt wird. Im Gegenzug übernehmen die gewerblichen Mostereien alles Mostobst, das in der Schweiz geerntet wird. «Mit den Geldern im Mostobstfonds wird der Export der Übermengen der Ernte in Form von Konzentrat und Fertigprodukten sowie die Essigproduktion unterstützt», schreibt der Verband.

 

Bis 2009 hat der Bund die Marktentlastung finanziert. Anschliessend zog er seine Unterstützung zurück. Die Branche war fortan für eine ausgeglichene Marktsituation verantwortlich. Daher wurde im Jahr 2008 beschlossen, einen Mostobstfonds zu eröffnen. Jährlich wird dazu vom PZ Mostobst die Höhe der Ernteausgleichssbeiträge neu beschlossen.

 

2 Franken je 100 Kilo

 

In diesem Jahr wird beim Ernteausgleichsystem bei den Mostäpfeln eine Erntemenge von 54’696 Tonnen im SGA-Kanal (Suisse Garantie) und 5’554 Tonnen im Bio-Kanal erwartet. Bei den Mostbirnen werden 3’996 Tonnen im SGA-Kanal und 834 Tonnen im Bio-Kanal erwartet. Beim Erreichen der geschätzten Erntemenge wird für SGA-Mostäpfel ein Ernteausgleichsbeitrag von 2 Fr./100 kg vom Produzentenpreis abgezogen. Für 100 Kilo gewöhnliche SGA-Mostäpfel kann ein Produzent nach Abzug des Mitgliederbeitrages (1.10 Fr.) und des Ernteausgleichbeitrags (2 Fr.) mit 22.90 Fr./100 kg rechnen. Zum Vergleich: 2021 lag der Rückbehalt bei 4 Franken je 100 Kilo, die Produzenten erhielten 21 Franken pro 100 Kilo.

 

Das Produktzentrum Mostobst hat am 19. August 2022 beschlossen, die Preise auf dem letztjährigen Niveau zu belassen.
SOV

 

Bei Bio-Mostäpfeln wird unabhängig von der Erntemenge ein Rückbehalt von 2 Fr./100 kg eingezogen. Auf die Mostbirnen wird kein Ernteausgleichsbeitrag festgelegt, da die Übermengen bei SGA durch den Bedarf abgebaut werden konnten und eine kleine Ernte erwartet wird.

 

Holderhof macht keine Abzüge

 

In der Schweiz sind Ramseier und Möhl die Platzhirsche. In diesem Herbst will eine neue Mosterei Marktanteile abgreifen. Die Holderhof Produkte AG will auf einen Rückbehalt verzichten, den andere Mostereien von ihren Apfellieferanten einziehen, um den Export von überschüssigem Apfelsaftkonzentrat zu stützen. Holderhof will rund 15’000 Tonnen Schweizer Äpfel vermosten.

 

Im geplanten Früchteverarbeitungszentrum in Sulgen will Christof Schenk gemäss einem Bericht von «foodaktuell» von Februar 2022 neben Obst- und Beerensäften später auch Apfelmus oder Konfitüre aus Schweizer Rohstoffen herstellen. Im Gegensatz zu Möhl und Ramseier wird in Sulgen aber kein Konzentrat produziert, sondern Direktsaft. Der Trend gehe in diese Richtung, sagte Schenk.

 

Der Bedarf von Holderhof wird in der Ernteschätzung von ersichtlich. Rund 13'700 Tonnen Mostäpfel und 526 Tonnen Mostbirnen sind nicht Teil des Ernteausgleichsystems.

 

Bauern über Abzüge erbost

 

2021 wurde trotz der tieferen Ernte den Bauern Rückbehalte in Abzug gebracht. Das sorgte bei Landwirtinnen und Landwirten für Unmut. So könne es nicht weitergehen, sagte Ernst Peter, Präsident der IG Hochstammobstbau Schweiz, im Sommer 2021 zu «Schweizer Bauer». Er forderte eine Obergrenze beim Rückbehalt. Und er pochte auf mehr Transparenz: Er wollte deshalb wissen, welche Unternehmen mit dem Produzentengeld zu welchen Preisen Obstsaftkonzentrat exportieren. «Die Verarbeiter müssen sich viel stärker als heute an den Kosten der Überschussverwertung beteiligen», sagte Peter.

 

Die Abzüge wurden von den Verarbeitern mit den hohen Lagerbeständen aus den Vorjahren begründet. «Trotz umfangreicher Marktentlastungsmassnahmen im Jahr 2021 verfügten die Mostereien vor der Ernte über Lagerbestände, die den Bedarf von mehr als einem Jahr abdecken», schrieb denn auch der Obstverband. Zudem seien auch weniger Obstsäfte abgesetzt worden. «Die Produzenten haben dafür die Gewähr, dass ihnen das Mostobst abgenommen wird», so der Verband damals weiter.

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