Bayern ist mit seiner Initiative gegen ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen gescheitert. Der vom Freistaat eingebrachte Entschliessungsantrag bekam in der Plenarsitzung des Bundesrats am 2. Februar keine Mehrheit.
Bayern fürchtet massiven Strukturwandel
Bayern hatte seine Position gegenüber den Plänen des Agrarministeriums unter anderem damit begründet, dass ein Verbot der Anbindehaltung den Betrieben zu wenig Zeit lassen würde, auf andere Haltungsformen umzusteigen. Damit würde der Strukturwandel in der Milchviehhaltung massiv befeuert.
Das Agrarressort will demgegenüber an einem grundsätzlichen Verbot der Anbindehaltung festhalten. Wie aus einem aktuellen Referentenentwurf des Ministeriums für eine Änderung des Tierschutzgesetzes hervorgeht, soll es aber Ausnahmen für die sogenannte Kombinationshaltung geben. Einzelheiten will das BMEL dem Entwurf zufolge in einer Verordnung festlegen. Darin sollen die Art der Anbindung, die Dauer und die vorzusehenden Möglichkeiten zur freien Bewegung sowie Anforderungen an die Beschaffenheit von Anbindevorrichtungen geregelt werden.
Fehlendes Einvernehmen mit der FDP
Auch andere Bereiche sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Das gilt beispielsweise für die angestrebte Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe wie das Kupieren von Schwänzen und die damit einhergehenden Anforderungen an das Halten von Schweinen mit gekürzten Schwänzen.
Mit dem Ausweichen auf Rechtsverordnungen reagiert das Bundeslandwirtschaftsministerium offenbar auf das fehlende Einvernehmen mit der FDP in einer Reihe von Tierschutzfragen. Dies hat dazu geführt, dass die Koalition bei der Tierschutznovelle bislang nicht vorangekommen ist.
Fortschritt für das Tierwohl
Die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, begrüsste, dass es nun einen ersten offiziellen Aufschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums gebe. Hennig nannte den Referentenentwurf «einen wichtigen Schritt in Richtung eines verbesserten Tierschutzes.»
Die im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben wie die Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe, das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen sowie die Erhöhung des Straf- und Bussgeldrahmens seien für den Tierschutz unabdingbar und deshalb auch wichtige Bestandteile des Entwurfs
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