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E-Auto-Steuer: Bürgerliche ausser SVP dafür

Wie für andere Fahrzeuge soll für Elektroautos ab 2024 die Automobilsteuer von vier Prozent fällig werden. Die Parteien ausser der SVP unterstützen ein Ende der bisherigen Steuerbefreiung. SP, Grüne und Grünliberale haben Vorbehalte. Die Wirtschaft möchte die E-Auto-Steuer verschieben.

sda |

Statt die Elektrofahrzeuge der Steuerpflicht zu unterstellen, fordert die SVP gleich die Abschaffung der Automobilsteuer für alle Fahrzeuge, wie aus ihrer Antwort beim Ablauf der Vernehmlassungsfrist am Mittwoch hervorgeht. Statt neue Steuern, Gebühren und Abgaben einzuführen, müsse der Bund sparen.

Genug Geld von Mineralölsteuer

Einsparungspotenzial sieht die Partei bei Asylkosten, Entwicklungshilfe und namentlich der «ausufernden Ukraine-Hilfe». Die Finanzierung der Strasseninfrastruktur sei durch die gezielte Verwendung der Mineralölsteuer vollumfänglich sichergestellt – wenn der Bund keine Erträge in die allgemeine Bundeskasse leitet.

Die SP stellt sich mit Vorbehalt hinter die Vorlage. Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung liessen sich die Steuerausfälle beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) stoppen. Von einer Schwächung des Wachstums bei der Elektromobilität geht die Partei nicht aus.

Nicht für Autobahnen

Die Erträge aus der E-Autosteuer will die SP allerdings nicht für die Nationalstrassen einsetzen, sondern nur für das Agglomerationsprogramm. Dass die Mittel in Autobahnen fliessen sollen, welche ausschliesslich mehr Verkehrs- und Umweltbelastung verursachen, sei höchst kontraproduktiv, schreibt die Partei. Die Autobesteuerung sollte sowieso grundsätzlich auf ökologische Aspekte ausgerichtet sein. So würden für ökologischere Fahrzeuge weniger Steuern fällig, für grosse und schwere höhere.

Die FDP unterstützt die Pläne ihrer Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Alle Fahrzeuge müssten zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur beitragen. Sie ist mit der als Kompensation vorgesehen temporären Einlagenkürzung von zehn Prozent aus der Mineralölsteuer in den NAF einverstanden.

Als Fördermassnahme nicht mehr nötig

Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung fliessen 2,1 bis 3 Milliarden Franken mehr in die Bundeskasse, schreibt die Mitte. Eingeführt als Anreiz für die Elektromobilität, betrug der Anteil der Elektrofahrzeuge 2022 bereits knapp 17 Prozent. Der Bundesrat geht von einer weiteren Zunahme auf 70 bis 94 Prozent bis 2030 aus. Der Steuererlass ist gemäss der Mitte als Fördermassnahme deshalb nicht mehr nötig.

Für die Förderung der Elektromobilität ist die Steuerbefreiung und damit eine Subventionierung praktisch unerheblich, schreiben die Grünen. Zudem steht die Vergünstigung von Autos im Gegensatz zur Tariferhöhung im öffentlichen Verkehr. Als Vorbehalt meldet die Partei an, die Gelder aus der Autosteuer würden in den Strassenausbau fliessen. Das sei ein Fehlanreiz

Die Grünliberalen teilen die Ansicht des Finanzdepartements, dass mit der Zunahme der Elektromobilität auch die Steuerausfälle steigen. Diese Zunahme sei aber als Beitrag zur Dekarbonisierung ausdrücklich zu begrüssen. Sie habe sich jedoch in letzter Zeit abgeschwächt. Die Aufhebung der Steuerbefreiung als einzige Schweizer Massnahme zugunsten der Elektromobilität wäre darum zum jetzigen Zeitpunkt falsch.

Wirtschaft fordert spätere Abschaffung

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse führt das ab 2024 drohende strukturellen Defizit beim Bund ins Feld. Das würde Steuerprivilegien eigentlich verbieten. Andererseits gebe es ein grosses öffentliches Interesse an der Dekarbonisierung. Damit die Elektromobilität weiter wächst, braucht es gemäss dem Verband einen Kompromiss: Die Steuerbefreiung soll erst 2026 verschwinden und nicht 2024.

Alle Verkehrsteilnehmer sollten Antriebs-neutral zur Finanzierung beitragen, macht der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) zwar geltend. Die sofortige Abschaffung der Steuerbefreiung hätte aber einen starken Kostenanstieg für die Autoimporteure zur Folge.

Degressive Abschaffung

Der Gewerbeverband schlägt deshalb die degressive Abschaffung vor, der volle Satz der Automobilsteuer von vier Prozent soll erst ab 2028 gelten. Zudem lehnt der SGV die Verwendung von Erlösen aus der Mineralölsteuer für etwas anderes als Strassen und damit die temporäre Kürzung der Einzahlungen aus dieser Quelle in den NAF ab.

Für den Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) ist die Steuerbefreiung eine nicht zielführende Förderung des motorisierten Individualverkehrs. Auch wenn Elektroautos viel effizienter und umweltschonender seien, würden sie gegenüber dem öffentlichen sowie dem Velo- und Fuss-Verkehr bei Umweltbelastung, Energie- und Ressourcenverschleiss deutlich schlechter abschneiden.

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