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ECOPOP-Initiative: Gültigkeit bestätigt

Vertreter des Vereins ECOPOP haben am Donnerstag in Zürich die Rechtsgültigkeit ihrer gleichnamigen Initiative bekräftigt. Gemäss einem Gutachten des Zürcher Staatsrechtlers Andreas Kley wahrt das Volksbegehren die Einheit der Materie «vollumfänglich».

 

 

Vertreter des Vereins ECOPOP haben am Donnerstag in Zürich die Rechtsgültigkeit ihrer gleichnamigen Initiative bekräftigt. Gemäss einem Gutachten des Zürcher Staatsrechtlers Andreas Kley wahrt das Volksbegehren die Einheit der Materie «vollumfänglich».

Anlass für die kurzfristig einberufene Medienkonferenz war eine Äusserung von CVP-Ständerat Urs Schwaller. Dieser hatte vergangene Woche in einem Interview mit dem «St. Galler Tagblatt» gesagt, er beabsichtige, in der Staatspolitischen Kommission (SPK) einen Antrag auf Ungültigkeit der ECOPOP-Initiative zu stellen.

Zuwanderung beschränken

In seinem an der Medienkonferenz präsentierten Gutachten vom April 2013 zieht Rechtsprofessor Andreas Kley den Schluss, dass die Initiative die Einheit der Materie wahrt. Er verwies darauf, dass die Bundesversammlung in dieser Frage bis jetzt stets «sehr grosszügig» entschieden habe. In der Vergangenheit seien nur wenige Initiativen für ungültig erklärt worden.

Die ECOPOP-Initiative hat zwei Stossrichtungen: Einerseits wollen die Befürworter die Zuwanderung in die Schweiz auf jährlich 0,2 Prozent der Bevölkerung beschränken. Anderseits soll der Bund verpflichtet werden, 10 Prozent der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit für die freiwillige Familienplanung in Entwicklungsländern einsetzen.

Einheitliches Ziel

Laut Kley liesse sich zwar argumentieren, dass dies zwei unterschiedliche Dinge sind. Das Problem, ein Ziel auf verschiedenen Wegen zu erreichen, hätten allerdings die meisten Initiativen. Blickt man auf das Ziel der ECOPOP-Initiative - die Stabilisierung der Bevölkerungszahl im In- und Ausland - ist laut Kley eine «enge sachliche Verbindung» der beiden Teile klar gegeben.

Eine Änderung der heutigen grosszügigen Praxis im Umgang mit Initiativen erscheint Kley nicht angezeigt. Eine Verschärfung durch die Bundesversammlung wäre seiner Meinung nach zwar zulässig, müsste jedoch angekündigt werden. «Dies würde erlauben, dass sich künftige Initiativkomitees auf die veränderte Situation einstellen könnten», sagte Kley.

Auch aus Sicht des Bundesrates wahrt die ECOPOP-Initiative die Einheit der Materie. Er lehnt das Volksbegehren aber aus wirtschaftlichen Gründen ab. Die Staatspolitische Kommission befasst sich am 24. Februar mit der Initiative, der Ständerat befindet als Erstrat frühestens in der Frühjahrssession über das Volksbegehren.

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