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Ein Schattendach oder Bäume sind Vorschrift

Werden Rinder rund um die Uhr auf der Weide gehalten, müssen sie sich vor Sonne und Hitze schützen können.

Susanne Meier/blu |

 

 

Werden Rinder rund um die Uhr auf der Weide gehalten, müssen sie sich vor Sonne und Hitze schützen können.

Der Hochsommer ist da. Das Thermometer steigt in diesen Tagen im Flachland weit über 30 Grad. Für die Gebiete westlich von Olten wurden gar eine Hitzewarnung kommuniziert. Die heissen Temperaturen bekommen auch die Nutztiere zu spüren. 

Laktierende Kühe hitzesensibel

Während die Kühe tagsüber am besten im Stall gehalten werden – sofern der gut belüftet und kühl ist –, sind Aufzuchttiere und auch Mutterkühe oft Tag und Nacht auf der Weide. Dort muss ihnen ein Schutz vor der Witterung geboten werden. Das schreibt die Tierschutzverordnung vor.

Gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) können Rinder ohne die Möglichkeit, vor extremen Witterungseinflüssen Schutz suchen zu können, in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden. Vor allem Rinder mit hohem Stoffwechselumsatz wie laktierende Kühe seien hitzesensibel. Die Unterschiede können jedoch je nach Alter, Rasse, Nutzungsrichtung, Nutzungsintensität und Haarkleid gross sein.

Keine Grenzwerte

Wie das BLV in einer Fachinformation schreibt, ist es nicht möglich, exakte Grenzwerte von klimatischen Bedingungen anzugeben, ab denen ein Schutz vor extremer Witterung gewährt werden muss. Entscheidend sei vielmehr, vorzusorgen, dass die Tiere jederzeit vor extremer Witterung Schutz suchen könnten, wenn sie diesen aufgrund der klimatischen Bedingungen und ihres physiologischen Zustands benötigten. Derartige Situationen, die Schutz vor extremer Witterung erfordern, treten laut BLV nachweislich auch bei Robustrassen wie Highland Cattle auf.

Wenn eingezäunte Flächen nicht genügend natürliche Strukturen wie Bäume, Hecken oder Waldränder aufweisen, muss bei der dauernden Haltung im Freien der Witterungsschutz durch einen künstlichen Unterstand realisiert werden, oder die Tiere müssen bei extremer Witterung an einen Ort mit Witterungsschutz verbracht werden. Bei der Nutzung eines natürlichen Witterungsschutzes ist die Waldgesetzgebung, bei der Erstellung eines Unterstandes sind die Gewässerschutzgesetzgebung und das Raumplanungsgesetz zu beachten.

Luftige Schattennetze

Der Witterungsschutz muss allen Tieren gleichzeitig Schatten bieten. Laut der Fachinformation soll  ein möglichst grosser Luftaustausch stattfinden, der den Tieren zudem hilft, sich vor Lästlingen (Fliegen, Mücken, Bremsen) zu schützen. Unterstände ohne Wände, Schattennetze oder ausreichend grosse Baumgruppen seien hier von Vorteil, schreibt das BLV.

 

Das sagt die Tierschutzverordnung

Art. 6 Tierschutzverordnung (TSchV), Schutz vor Witterung: Der Tierhalter sorgt für den notwendigen Schutz der Tiere, die sich der Witterung nicht anpassen können.

Art. 7 TSchV, Unterkünfte, Gehege, Böden: Unterkünfte und Gehege müssen so gebaut und eingerichtet sein, dass die Verletzungsgefahr für die Tiere gering ist, die Gesundheit der Tiere nicht beeinträchtigt wird und die Tiere nicht entweichen können. Unterkünfte und Gehege müssen so gebaut und eingerichtet und so geräumig sein, dass sich die Tiere darin arttypisch verhalten können. Böden müssen so beschaffen sein, dass die Gesundheit der Tiere nicht beeinträchtigt wird.

Art. 36 TSchV, dauernde Haltung im Freien: Haustiere (Rinder, aber auch Schafe usw.) dürfen nicht über längere Zeit extremer Witterung schutzlos ausgesetzt sein. Werden die Tiere unter solchen Bedingungen nicht eingestallt, so muss ein geeigneter natürlicher oder künstlicher Schutz zur Verfügung stehen, der allen Tieren gleichzeitig Platz und Schutz vor Nässe und Wind sowie vor starker Sonneneinstrahlung bietet. Es muss ein ausreichend trockener Liegeplatz vorhanden sein. Ist im Sömmerungsgebiet bei extremer Witterung kein geeigneter Schutz vorhanden, so ist durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass dem Ruhe- und Schutzbedarf der Tiere entsprochen wird.

 

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