Die Initianten der Biodiversitätsinitiative haben sich im Rahmen der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats geäussert. Der Gegenvorschlag sei zwar ein starkes Bekenntnis, enthielte aber zu wenig Taten, lautet die Stellungnahme des Trägervereins.
Am 8. September 2020 hat ein Trägerverein bestehend aus Pro Natura, BirdLife Schweiz, Schweizer Heimatschutz und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» eingereicht.
Die Initiative verlangt einen stärkeren Schutz von Biodiversität und Landschaft und will mit einer Anpassung der Bundesverfassung den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten.
Naturschutz verstärken
Dafür werden auch mehr Gelder der öffentlichen Hand gefordert. Der Bundesrat hatte daraufhin signalisiert, dass auch er den Naturschutz verstärken will. Unter anderem weil die Initiative aber laut Bundesrat den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken würde, gehe diese zu weit.
Als Gegenvorschlag will er deshalb das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz revidieren und hat die entsprechenden Anpassungen in die Vernehmlassung geschickt.
Dass der Bundesrat die Forderungen der Biodiversitätsinitiative mit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes aufnehmen wolle, begrüsse der Trägerverein, heisst es in einer Medienmitteilung.
Rasche Massnahmen gefordert
Die vorgeschlagene Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes sei eine einmalige Chance, die Ökologische Infrastruktur im Gesetz zu verankern und so ihre lange verzögerte Umsetzung endlich voranzubringen. Allerdings werde der indirekte Gegenvorschlag die Biodiversitätskrise nicht lösen moniert der Trägerverein weiter. So bleibe das Flächenziel des Bundesrats quantitativ und qualitativ hinter den tatsächlichen Erfordernissen zurück.
Erfreut zeigt sich der Trägerverein darüber, dass die Stärkung der Bundesinventare als Pflicht der Kantone und Gemeinden im Natur- und Heimatschutzgesetzes verankert werden soll. Damit würden Legalitätsprinzip und Rechtssicherheit gestärkt. Die Analyse zeige aber, dass der neue Artikel in letzter Konsequenz hinter die heute geltende Praxis und Rechtsprechung zurückfalle, schreibt der Trägerverein weiter.
Unter dem Strich sei der Gegenvorschlag des Bundesrats zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber erst ein sehr kleiner: Der Trägerverein fordert deshalb umfassendere, wirksamere und rasch umsetzbare Massnahmen zugunsten von Biodiversität, Landschaft und baukulturellem Erbe. Es genüge nicht, wenn der Bundesrat seine bisherige Politik bestätige. Entscheidend sei, die noch wertvollen Flächen wirksam zu sichern und eine funktionale Ökologische Infrastruktur aufzubauen.
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