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Einheitlich 1 Franken Waag- und Administrationsgebühr pro Schwein

An seiner Sitzung vom 2. April 2014 hat sich der Vorstand der Schweizerischen Schweinehandelsvereinigung (SHV) mit der Umsetzung der seit dem 31. März 2014 neu gültigen Abzüge für Waaggebühren bei Schweinen befasst.

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An seiner Sitzung vom 2. April 2014 hat sich der Vorstand der Schweizerischen Schweinehandelsvereinigung (SHV) mit der Umsetzung der seit dem 31. März 2014 neu gültigen Abzüge für Waaggebühren bei Schweinen befasst.

Der Vorstand der Schweizerischen Schweinehandelsvereinigung empfiehlt seinen Mitgliedern, bei allen Schlachtschweinekategorien (QMSF und Label)  auf der Produzentenabrechnung einheitlich 1 Franken Waag- und Administrationsgebühren pro Schwein abzuziehen. Von dieser Branchenregelung ausgenommen sind die Waaggebühren für Schlachtmooren.

Die einheitliche Umsetzung der neuen Branchenlösung trage dazu bei, das entlang der Wertschöpfungsgemeinschaft notwendige Vertrauen zwischen Produzenten, Handel und Abnehmer weiter zu festigen, wie der SHV in einer Mitteilung schreibt.

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