Nach zahlreichen und intensiven Verhandlungen haben die Suisseporcs und die Schweizerische Schweinehandelsvereinigung zusammen mit den Händlern bei den Waag- und Administrationsgebühren eine Einigung gefunden. Dies teilen die beiden erst genannten Organisationen in einem Communiqué am Freitag mit.
Die Einigung sieht vor, dass bis am 30. März 2014 die bisherigen Abmachungen Gültigkeit haben. Ab dem 31. März haben die Produzenten neben dem Beitrag für die „Kommunikation Schweizer Fleisch“ und allfälligen Abzügen für die Qualität nur noch die Waaggebühr von einem Franken pro Schlachtschwein zu entrichten.
Die Abnehmer ziehen aktuell pro geschlachtetes Schwein dem Lieferanten drei Franken als sogenannte Waag- und Administrationsgebühren ab. 60 Rappen davon werden als Waaggebühr ausgewiesen, 2.40 Franken sind Administrationsgebühren. Die meisten Handelsfirmen übernehmen momentan, wie im März 2013 vereinbart, die Hälfte der Administrationskosten. Die restlichen 1.80 Franken pro Schwein werden an die Produzenten weitergegeben. «Jeder macht es jedoch etwas anders», sagen Branchenkenner.
Der Schweinehandel hat auf Antrag der Suisseporcs zudem einstimmig beschlossen, ab dem 31. März 2014 eine Preisdifferenzierung zwischen SGD A- und I B. hyo-Jagern von sieben Franken pro Jager vorzunehmen. Dies zur Unterstützung bei der Bekämpfung der Brachyspiren.