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Einkaufstouristen werden gebüsst

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von Donnerstag Anpassungen und Präzisierungen an der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verabschiedet. Das Verbot von Shopping-Touren und das Bussenregime werden dabei explizit geregelt.

 

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von Donnerstag Anpassungen und Präzisierungen an der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verabschiedet. Das Verbot von Shopping-Touren und das Bussenregime werden dabei explizit geregelt.

Mit diesen Anpassungen und Präzisierungen will die Landesregierung Unklarheiten und Missverständnisse verhindern und Transparenz für die Bevölkerung schaffen.

Mit dem Ausruf des Notstandes hat die Schweiz Mitte März temporäre Binnengrenzkontrollen eingeführt und Einreiseverbote erlassen. "Die Einschränkung des Reiseverkehrs dient dem gesundheitlichen Schutz der Wohnbevölkerung in der Schweiz und soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern", schreibt der Bundesrat. Und die Regierung zeigt sich zufrieden. Die Massnahmen hätten sich bei Flughäfen etabliert. 

Weniger gut greifen die Massnahmen beim grenzüberschreitendes Einkaufsverhalten. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hat in den vergangenen Wochen weiterhin ein regen Einkaufstourismus festgestellt. "Diese Kontrollen binden Ressourcen der EZV, die für die wirksame Kontrolle der Binnengrenzen benötigt würden", hält der Bundesrat fest.

Deshalb wurde die COVID-19 Verordnung 2 mit einem Artikel ergänzt. Bei der Wiedereinreise in die Schweiz wird eine Busse von 100 Franken ausgesprochen, wenn offensichtlich ein Fall von Einkaufstourismus vorliegt und die Grenzüberschreitung ausschliesslich zu diesem Zweck erfolgt ist. Mit dieser Busse wird nicht der Einkauf an sich sanktioniert, sondern die erfolgte Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörde. 

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