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Einsatz von Saugschutz: Das gilt es zu beachten

Immer wieder entdecken Milchviehhaltende in ihrem Bestand Rinder oder Kühe, die an anderen Tieren die Euteranlage oder das Euter besaugen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) informiert, was man dagegen tun kann und welche Saugschutzringe respektive Saugschutzhalter eingesetzt werden dürfen.

pd/blu |

Rinder oder Kühe, die an anderen Tieren die Euteranlage oder das Euter besaugen, können zu gravierenden Problemen führen.  Bei laktierenden Kühen führt dies zu Milchverlust. Bei trächtigen Rindern und trockenstehenden Kühen können Euterentzündungen bis hin zur Schädigung von Vierteln entstehen. Ist es nicht möglich, dem besaugenden Tier das Verhalten abzugewöhnen, muss es oft ausgemerzt werden.

Bei Aufzucht ansetzen

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schreibt in seinem Merkblatt, dass bereits durch eine geeignete Aufzucht das Besaugen wirksam unterbunden werden kann. Kälber brauchen genügend Platz und sollten Zugang zu einem Laufhof oder Weidegang erhalten. «Ganz wichtig ist ein schonendes Absetzen von der Milch. Dies sollte erst geschehen, wenn die Kälber genügend Grund- und Kraftfutter verzehren», schreibt das BLV. Im ersten Lebensjahr müsse zudem eine bedarfsgerechte Ration verfüttert werden und ständig Raufutter zur Verfügung stehen.

Tiere, die nach dem Absetzen noch Besaugen zeigen, sollten so früh wie möglich entdeckt werden. «Hier ist die Verwendung eines Saugschutzes für eine begrenzte Zeit zu empfehlen», schreiben die Bundesbehörden. Je früher reagiert werde, desto eher habe man Erfolg. Der Einsatz von Saugschutzringen müsse die Ausnahme bleiben und sei nur gerechtfertigt, wenn sämtliche Vorbeugemassnahmen erfolglos waren.

Wer für Saugschutz verantwortlich ist

Saugschutzringe oder -halfter unterliegen nicht dem Bewilligungsverfahren für serienmässig hergestellte Stalleinrichtungen. Es ist daher in der Verantwortung des Tierhaltenden, unter den auf dem Markt angebotenen Modellen solche auszuwählen, die bei den Tieren nicht zu Schäden führen, halten die Bundesbehörden fest.

Saugschutzringe und Saugschutzhalter

Im Merkblatt wird erklärt, welche Saugschutzringe respektive Saugschutzhalter verwendet werden dürfen. Ein Saugschutz soll durch die nach aussen weisenden Spitzen beim besaugten Tier zu einer Abwehrreaktion führen. Weder am besaugten noch am saugenden Tier darf es jedoch zu Verletzungen kommen.

Bei sachgemässem Einsatz der handelsüblichen Saugschutzringe oder - halfter ist dies gemäss BLV normalerweise gewährleistet. Es wird dringend abgeraten, Saugschutzgeräte selbst herzustellen. «Ringe, die die Nasenscheidewand oder andere Bereiche des Maules durchstossen, sind tierschutzrechtlich nicht zulässig, weil sie unnötig Schmerzen verursachen und die Tiere beim Fressen, Trinken oder Lecken stark behindern», warnen die Behörden.

Verwendung eines Saugschutzes

Saugschutzringe werden in verschiedenen Grössen angeboten. Das Modell muss dem Alter der Tiere angepasst sein, so dass es das Fressen und Trinken nicht beeinträchtigt, heisst es im Merkblatt. Saugschutzringe werden an der Nasenscheidewand eingeklemmt. Hier ist darauf zu achten, dass der Ring nicht zu eng angebracht wird, ansonsten entstehen Druckstellen oder Wunden. «Der Sitz des Ringes ist von Zeit zu Zeit zu kontrollieren», heisst es weiter.

Saugschutzhalfter müssen bezüglich der Grösse an das Tier angepasst sein und dürfen nicht dauernd angelegt werden, da sonst unter den Gummiauflagen die Haut wund wird.

Tiere überwachen

Erfahrungsgemäss komme selbst bei korrekt gewählter Grösse des Modells nicht jedes Tier mit einem Saugschutz zurecht, schreibt das BLV. In seltenen Fällen lernen die Tiere nicht, mit einem Saugschutzring zu grasen oder Futter aufzunehmen. Auch die Bedienung der Selbsttränke kann je nach Ring und Art der Tränke nicht mehr möglich sein. Deshalb sind nach dem Einsetzen eines Saugschutzringes die Tiere genau zu überwachen – insbesondere die Futter- und Wasseraufnahme und die Entwicklung der Körperkondition.

Zudem besteht die Gefahr, dass Tiere mit dem Saugschutz an hervorstehender Stalleinrichtung oder Weideeinzäunung hängen bleiben und sich Verletzungen zuziehen. Solche Gefahrenpunkte sind gemäss BLV zu beseitigen. Werde ein Saugschutz frühzeitig angelegt, bestünden gute Chancen, das unerwünschte Besaugen abzugewöhnen. Ein Saugschutz muss daher nicht in jedem Fall für immer angelegt werden. «In gewissen Abständen ist zu überprüfen, ob das Tier auch ohne Saugschutz das Besaugen unterlässt», heisst es weiter. Aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr empfiehlt das BLV, dass bei Tieren mit Saugschutz der Ring oder das Halfter vor einem Transport entfernt wird.

Häufig haben saugende Tiere bevorzugte Partner, die das Saugen tolerieren. An besaugten Tieren dürfen durch die Spitzen des Saugschutzes keine Verletzungen und Wunden entstehen. «Die Tiere sind hierauf regelmässig zu kontrollieren», hält das BLV fest.

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