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Einschränkung von Kunstlicht stösst auf Ablehnung

sda |

 

Die «Lichtverschmutzungsinitiative» der Schaffhauser Grünen, über die die Stimmberechtigten am 13. Juni entscheiden, will schädliches Kunstlicht eindämmen. Sie verlangt unter anderem eine Bewilligungspflicht für Aussenbeleuchtungen, eine Sanierungspflicht für bestehende Anlagen und eine Beratungsstelle.

 

Die Initianten warnen davor, dass die Lichtverschmutzung auch im ländlichen Kanton Schaffhausen immer mehr zunimmt. Dies führe zu einem massiven Insektensterben, zu Verhaltensänderungen bei Tieren und Pflanzen sowie zu Schlafstörungen bei Menschen. Daher brauche es griffige Vorgaben und Grenzwerte zur Eindämmung von schädlichem Kunstlicht.

 

Die Volksinitiative «Mehr Raum für die Nacht (Lichtverschmutzungsinitiative)» verlangt, dass der Regierungsrat für den Kanton eine Kunstlichtverordnung erlässt. Diese soll für Beleuchtungen im Aussenraum gelten und für Innenraumbeleuchtungen, die nach aussen abstrahlen. Die Verordnung soll sich an den gültigen Normen und dem Stand der Technik orientieren.

 

So bräuchte es beispielsweise eine Bewilligung für lichtemittierende Aussenanlagen. Strassenbeleuchtungen sollen gedimmt und durch Zeitschaltuhren oder Bewegungsmelder gesteuert werden. Bestehende Anlagen müssten spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung angepasst werden. Ausserdem verlangt die Initiative, dass der Kanton eine Kunstlicht-Beratungsstelle betreibt.

 

Keine weiteren Regelungen erforderlich

 

Die geforderten Vorgaben gegen Lichtverschmutzung seien massvoll und bestehende Beleuchtungen liessen sich mit einfachen Massnahmen anpassen, argumentieren die Initianten.

 

Der Kantonsrat lehnte die Initiative mit 34 zu 21 Stimmen ab. Und zwar vor allem mit dem Argument, dass die notwendigen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene bereits vorhanden seien und es daher keine weiteren Regelungen brauche. Eine generelle Bewilligungspflicht und eine spezielle Beratungsstelle empfand die Mehrheit des Parlaments als unverhältnismässig.

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