Rund um die Stadt Bern, im Berner Jura sowie im Oberaargau gelten wegen Funden von Maiswurzelbohrer Fruchtfolgeeinschränkung bei Mais auf Mais.
Im Kanton Bern wurden diesen Sommer in Aarwangen, Niederbipp, Crémines, Ittigen, Madiswil, Malleray und Niederönz Maiswurzelbohrer gefangen. Fänge gab es auch in den angrenzenden Kantonen Aargau, Baselland, Jura, Luzern und Solothurn.
Gibt es einen Befall mit dem Maiswurzelbohrer, so hat der Kanton um die Fundstelle ein sogenannt «abgegrenztes Gebiet» auszuscheiden, heisst es in der Verfügung des Kantons. Das abgegrenzte Gebiet hat einen Radius von mindestens 10 km um den Befallsherd zu umfassen. «In diesem Gebiet ist eine Bekämpfung zwingend, was bedeutet, dass Mais nach Mais auf der gleichen Fläche verboten ist. Verstösse gegen die Fruchtfolgeeinschränkungen werden nach der Landwirtschaftsgesetzgebung geahndet», heisst es weiter.
Für die Bekämpfung des Maisschädlings gilt eine geregelte Fruchtfolge ohne Mais-auf-Mais-Anbau als effektiv. Der Maisanbau im Jahr 2022 ist auf Parzellen und Flächen, auf denen im Jahr 2021 Mais angebaut wurde, untersagt. In Gebieten mit starken Hagelschäden (Mai/Juni 2021) gilt folgende Regelung: Wurde der Mais vor dem 15. Juli 2021 entfernt und es ist auch kein Mais aufgelaufen, ist im Jahr 2022 der Maisanbau erlaubt.
Laut Berner Bauernverband würden die betroffenen Betriebe im Oktober eine entsprechende Verfügung per Post erhalten.
Kanton Bern
Maiswurzelbohrer
Der westliche Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) stammt aus Nordamerika und ist dort der bedeutendste Maisschädling. Die Hauptschäden verursachen die Larven des Käfers, die sich vor allem von Maiswurzeln ernähren und diese abfressen. Diese Frassschäden beeinträchtigen den Wasser- und Nährstofftransport, begünstigen Infektionen durch Pilze und führen zum Verlust der Standfestigkeit. Besonders gravierend ist das Problem in Gebieten mit Mais-Monokulturen. In den 90er-Jahren wurde der Käfer nach Europa verschleppt und hat sich seither in Ost- und Zentraleuropa ausgebreitet. In der Schweiz konnte sich der Schädling dank dem Fruchtfolgesystem nicht etablieren.
Die etwa 5-6 mm langen Käfer haben einen schwarzen Kopf mit dunklen, fast körperlangen Fühlern, ein gelbes Halsschild und schwarze Deckflügel mit seitlich gelegenen, gelben Streifen. Diese Streifen variieren in ihrer Breite bzw. fehlen auch manchmal. Der Hinterleib und die Beine sind gelb, die Beine können stellenweise aber auch angedunkelt bis fast gänzlich dunkelbraun sein. Die Käfer krabbeln auf den Maispflanzen flink umher und können auch gut fliegen. Die schlanken, weisslichen Larven haben drei Beinpaare. Die Kopfkapsel und das Chitinschild am Hinterende sind braun. Die Grösse variiert je nach Stadium zwischen 3 und 15 mm. Die ovalen, beigefarbenen Eier sind etwa 0,3 mm groß und mit freiem Auge nicht sichtbar.
Seit 2003 wird die Maiswurzelbohrer-Situation in der Schweiz mittels Pheromonfallen jährlich überwacht. Die kantonalen Pflanzenschutzdienste stellen jedes Jahr über den Sommer ca. 200 Fallen auf; hauptsächlich in den Maisanbaugebieten und an Orten, wo der Käfer bereits im Vorjahr gefangen wurde.
2021 wurde in 59 Fallen von insgesamt 206 Fallen Diabrotika-Käfer gefangen. Dies hat Fruchtfolge-Einschränkungen in 16 Kantonen zur Folge (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, SG, SO, SZ, TI, VD, ZG und ZH). Es gelten die von den kantonalen Pflanzenschutzdiensten verfügten abgegrenzten Gebiete. Agroscope/ages.at
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