Die Markt- und Technologie-entwicklungen beeinflussen die Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Energien. Das UVEK senkt die Kostendeckenden Einspeise-vergütung (KEV) beim Solarstrom erneut. Bei kleineren Biomasseanlagen mit Holz wird der "Holzbonus" angehoben.
Gemäss dem Communiqué des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK sinkt am 1. März 2012 die KEV-Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen um rund 10 Prozent, obwohl am 1. Januar 2012 die regulären Tarife um acht Prozent reduziert wurden.
Grund für die Senkung sind der Preiszerfall bei den Photo-voltaikmodulen im Jahre 2011 und somit tiefere Investitions-kosten. Zudem reduzieren sich die Unterhaltskosten von Anlagen mittlerer Leistung. Infolge der grossen Unsicherheiten der Modulpreisentwicklung ist für Mitte 2012 eine weitere Überprüfung der Photovoltaik (PV)-Vergütungssätze geplant, schreibt das UVEK. Diese PV-Sätze sinken so um insgesamt 18 Prozent.
Mehr "Holzbonus" für kleinere Biomasseanlagen
Die Energieholzpreise sind gemäss dem UVEK seit dem Start der KEV um durchschnittlich 10% gestiegen. Nebst den höheren Brennstoffkosten liegen auch die Investitionskosten tendenziell rund 10% höher als angenommen. Besonders betroffen sind kleinere Anlagen mit Leistungen unter 5 MW. Bei diesen sind die heutigen Vergütungssätze gemäss UVEK nicht kostendeckend. Die Korrektur erfolgt deshalb über den Holzbonus, der sowohl die Kapital- als auch die Betriebskosten abbildet. Der Holzbonus wird per 1. März 2012 je nach Leistungsklasse um 0 bis 4.5 Rp/kWh angehoben
Anpassungen auch bei Windenergie
Beim Strom aus Windenergie wird der Maximalsatz um 1.5 Rp./kWh erhöht und der Minimalsatz um 3.5 Rp./kWh adgensenkt. Dies deshalb, weil die Vergütungssätze an Standorten mit optimalen Windverhältnissen zu hoch liegen, für Standorte mit "lediglich geeigneten Windverhältnissen" aber nicht kostendeckend sind. Die Anpassung wird vorgenommen, um die Windenergie "spezifischer" durch die KEV zu fördern, schreibt das UVEK.
Das UVEK setzt diese Anpassungen per 1. März 2012 in Kraft. Betroffen sind die Vergütungssätze für Photovoltaik-, Wind- und Biomasseanlagen.