Mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter ProSpecieRara, haben Einspruch gegen europäische Patente eingereicht, die den Brauereikonzernen Carlsberg und Heineken gemeinsam gehören.
Die Einsprache richtet sich gegen beiden Patente EP2384110 und EP2373154, welche das Europäische Patentamt (EPA) 2016 erteilt hat. Sie erstrecken sich auf Gerste aus konventioneller Züchtung und deren Verwendung durch die Brauereien sowie das damit produzierte Bier.
Die Einsprechenden argumentieren, dass die konventionelle Züchtung, die auf gängigen Verfahren wie Kreuzung und Selektion und der Nutzung zufälliger Mutationen beruht, nicht patentiert sei. Lediglich Verfahren zur gentechnischen Veränderung seien patentierbar. Den beiden Brauereien wird vorgeworfen, Ihre Marktmacht auf Kosten von Konsumenten, Landwirten und anderen Brauereien ausweiten zu wollen, wie es in einer Mitteilung heisst.
Die Einsprüche wurden eingereicht von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD, Arche Noah (Österreich), Bund für Naturschutz (BN), Brot für die Welt, Campact, Evangelischer Dienst auf Lande, Gen-ethisches Netzwerk, Kein Patent auf Leben!, Keine Patente auf Saatgut!, IG Nachbau, NOAH – Friends of the Earth (Dänemark), Kein Patent auf Leben!, ProSpecieRara (Schweiz), Slow Food (Deutschland), Umweltinstitut München und Verband Katholisches Landvolk e. V.