Einzeliglus für Kälber dürfen unter einem Dach aufgestellt werden. Die Kälber müssen aber freie Sicht haben.
Kälber bis zum Alter von vier Monaten können einzeln in Iglus gehalten werden, müssen aber gemäss Tierschutzverordnung dauernd Zugang zu einem Gehege im Freien haben. Dieser Auslauf soll so gestaltet sein, dass die Kälber Sichtkontakt zu Artgenossen haben, das Aussenklima erfahren und Umweltreize wahrnehmen können.
Bei Tierschutzkontrollen wurden Iglus angetroffen, die unter Dächern und zum Teil in mehreren Reihen platziert waren. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurde von den kantonalen Tierschutzfachstellen aufgefordert zu präzisieren, wann von einem «Gehege im Freien» gesprochen werden kann. Das BLV präzisiert nun, dass es nicht verboten sein soll, den Auslauf eines Iglus zu überdachen.
Ein Dach kann im Sommer Schatten spenden und Hitzestress vermeiden. Bei günstiger Ausrichtung des Auslaufs können sich die Kälber im Winter dennoch im Sonnenlicht aufhalten. Eine Überdachung sorgt auch dafür, dass die Tiere im Gehege Wind und Niederschlägen nicht allzu stark ausgesetzt sind.
Hütten sollen aber nicht so platziert werden, dass die Ausläufe gegen eine Stallwand oder gegen das Innere eines Unterstands gerichtet sind. Auch rät das BLV von Seitenwänden ab. Die Kälber sollen freie Sicht auf die Umgebung haben. Damit die Anpassungsfähigkeit der Kälber bei tiefen Temperaturen im Winter nicht überfordert wird, muss die Liegefläche in der Hütte ausreichend und trocken eingestreut sein.



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