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Einzig für Steillagen über 50% Neigung gibt es mehr SAK

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) passt die SAK-Faktoren nach unten an. Es gibt aber noch Retouchen.

Samuel Krähenbühl |

 

 

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) passt die SAK-Faktoren nach unten an. Es gibt aber noch Retouchen.

«Die Faktoren für die Standardarbeitskräfte (SAK) sollen dem technischen Fortschritt der letzten Jahre angepasst werden», begründet BLW-Vizedirektor Christian Hofer die Senkung. Gegenüber dem ersten Vorschlag, der bei den Mutterschweinen den Faktor um 50% von 0,04 auf 0,02 reduzieren wollte, habe man noch eine Feinjustierung vorgenommen. Dieser Faktor betrage nun neu 0,03 SAK pro Tier.

Eintrittsschwelle für Direktzahlungen bleibt gleich

«Zudem wird es bei den Steillagen Anpassungen geben, weil eine zusätzliche Neigungsstufe (über 50%) vorgeschlagen wird», so Hofer. Steillagen von über 50% erhalten demnach mit 0,05 SAK pro ha (bisher 0,03 SAK) deutlich mehr SAK als bisher. Steillagen von 35 bis 50% erhalten hingegen mit noch 0,025 SAK gegenüber heute 0,03 SAK pro ha etwas weniger. «Bei den anderen Faktoren sollten die Änderungen wie bereits kommuniziert kommen», so Hofer.

Entgegen den ursprünglichen Absichten, die Eintrittsschwelle für Direktzahlungen in der Talzone auf 0,4 SAK anzuheben, bleibt die untere Grenze bei 0,25 SAK.

Die Kantone können die Gewerbegrenze von 1,0 auf neu 0,6 SAK senken

Die SAK-Werte eines Betriebs sind aber auch bei der Gewerbedefinition (ab 1,0 SAK) sowie beim Bezug der Starthilfe und der Investitionskredite entscheidend. Für Letztere benötigt ein Betrieb in der Talzone mindestens 1,25 SAK. Mit der Senkung der Faktoren werden viele Betriebe kein Gewerbe mehr sein.

«Ich verstehe, dass dies im Einzelfall einschneidende Folgen haben kann», sagt Hofer dazu. Aber auf der anderen Seite habe sich in der parlamentarischen Debatte auch gezeigt, dass gerade, was das landwirtschaftliche Gewerbe anbelange, die Flexibilität für die Kantone im bäuerlichen Bodenrecht erhöht worden sei. «Die Kantone können die Gewerbegrenze von 1,0 auf neu 0,6 SAK senken. Zurzeit haben sie nur die Flexibilität, auf 0,75 SAK zu gehen», so Hofer.

Das sei der Kompromiss im Parlament, und zwar einerseits für die paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten, von denen gesagt worden sei, sie seien wichtig gerade für Betriebe in den Randregionen. «Andererseits haben damit die Kantone auch die Möglichkeit, die Anpassung der SAK-Faktoren auszugleichen», fügt Hofer an.

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