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Einzige Schweizer Fleischvergärungs-Anlage vorerst gerettet

Die einzige Fleischvergärungs-Anlage der Schweiz, die Biorender AG in Münchwilen TG, ist bis auf Weiteres gerettet: Das Winterthurer Stimmvolk hat am Sonntag einer Überbrückungsfinanzierung zugestimmt. Ohne dieses Geld wäre das Gemeinschaftswerk mehrerer Städte wahrscheinlich Konkurs gegangen.

sda |

 

 

Die einzige Fleischvergärungs-Anlage der Schweiz, die Biorender AG in Münchwilen TG, ist bis auf Weiteres gerettet: Das Winterthurer Stimmvolk hat am Sonntag einer Überbrückungsfinanzierung zugestimmt. Ohne dieses Geld wäre das Gemeinschaftswerk mehrerer Städte wahrscheinlich Konkurs gegangen.

 Die Winterthurerinnen und Winterthurer stimmten der Vorlage mit  18'116 Ja- zu 13'752 Nein-Stimmen zu, was einem Ja-Stimmenanteil  von 56,8 Prozent entspricht. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,8  Prozent.

Diese Überbrückungszahlung ist nötig, weil die Vergärungs-Anlage  seit Inbetriebnahme im Jahr 2011 technische Probleme hat und  deshalb nicht die gewünschten Mengen Biogas liefert. Zeitweise  funktionierte sie nur zu 30 Prozent.

An der Fleischabfall-Vergärungsanlage sind die Städte  Winterthur, Wil SG und St. Gallen mit je 24,59 Prozent beteiligt.  Kleinere Anteile halten Schaffhausen, Flawil SG, Uzwil SG und  Private.

Wil will an Rettungsaktion nicht mitmachen

Die Überbrückungshilfe beinhaltet, dass die Winterthurer pro  Kilowattstunde Biorender-Gas einen ökologischen Mehrwert bezahlen.  Bis Ende 2013 soll dieser Zusatz 50 Rappen betragen, bis Mitte 2014  dann noch 35 Rappen, was etwa dem Preis für Solarenergie  entspricht.

Definitiv gerettet ist die Biorender AG mit dem Ja aus  Winterthur aber nicht. Voraussetzung für einen langfristigen  Betrieb ist, dass die Anfangsschwierigkeiten bis Mitte 2014  bewältigt werden können.

Das Energie-Pionierprojekt wird zudem noch länger die Juristen  beschäftigen: Die Stadt Wil hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt  beschlossen, sich an der Rettungsaktion nicht zu beteiligen. Ein  Gutachten, das erst kurz vor der Abstimmung veröffentlicht wurde,  kam jedoch zum Schluss, dass der Ausstieg Wils nicht rechtens sei.

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