Wer einen Elektrozaun erstellt und betreibt, ist dafür verantwortlich, dass dieser sicher und normenkonform gebaut ist.
Fest installierte Elektrozaungeräte müssen auf nicht brennbaren Unterlagen montiert werden. In Räumen mit erhöhter Brandgefahr dürfen keine Elektrozaungeräte montiert werden. Diese sind auf kürzestem Weg an das Blitzschutzsystem anzuschliessen.
Wenn keines vorhanden ist, muss die Erdung gemäss Herstellerangaben ausgeführt werden. Entlang von brennbaren Gebäudeteilen sind Zaunzuleitungen in schwer brennbare Rohre zu verlegen. Batteriebetriebene Elektrozaungeräte müssen einen Abstand von 10 m zu Gebäuden aufweisen.
Stromüberführung melden
Überquert eine Zaunzuleitung eine öffentliche Strasse oder einen Weg, so muss sie nach Möglichkeit durch eine isolierte Bodendurchführung in mindestens 60 cm Tiefe verlegt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Leitung oberirdisch verlegt werden. Der Abstand zwischen Draht oder Leitung und der Strassenoberfläche beträgt lotrecht mindestens 6 m.
Eine Stromüberführung muss der Behörde gemeldet werden. Zaunzuleitungen, die direkt auf einer öffentlichen Strasse liegend verlegt werden, sind nicht zulässig. Elektrozäune, die weniger als 2 m Abstand zueinander haben, dürfen nicht durch zwei verschiedene Elektrozaungeräte betrieben werden. Andernfalls muss vermieden werden, dass beide Leiter gleichzeitig berührt werden können.
Leitfähige Teile wie Zauntore oder Tränken dürfen keine leitende Verbindung zu Zäunen aufweisen. Bei Elektrozäunen in der Nähe von Knoten- oder Maschengitterzäunen muss verhindert werden, dass beide Zäune gleichzeitig berührt werden können.
Achtung bei Freileitungen
Elektrozaundrähte dürfen nicht an Masten von Niederspannungs-, Hochspannungsoder Telekommunikationsfreileitungen montiert werden. In der Nähe von Starkstromfreileitungen darf der Abstand zwischen dem Zaundraht und der Erdoberfläche maximal 2 m betragen. Dies muss auch während dem Zäunen und in hügeligem Gelände sichergestellt werden. Kreuzungen mit Freileitungen sollen vermieden werden.
An Elektrozäunen, die an öffentlichen Strassen oder Wegen errichtet sind, muss mit einem Warnschild auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden. Zaundurchgänge müssen für Benutzer ersichtlich, passierbar und mit einem Warnschild markiert sein. Zäune, die einen Weg überqueren, müssen entweder mit einem nichtleitenden Tor oder einem Zaunübertritt versehen werden. Wer den Elektrozaun betreibt, muss dessen Komponenten gemäss Herstellerangaben warten. Mängel und Beschädigungen müssen durch qualifizierte Personen behoben werden.
Die neue Norm
Die Grundlagen zu Elektrozäunen finden sich in der Norm «Schweizer Guideline SNG 483127» der Electrosuisse. Die Norm wurde per Mai 2022 überarbeitet sowie vereinfacht und löst damit die bisherige «Regel des SEV 3127» ab. Sie gilt für alle Elektrozäune, die dem Hüten von Tieren oder der Abwehr von Wildtieren dient. sum